Moin,
Das ist etwas komplex, grundsätzlich sind auch Schwerbehinderte verpflichtet, bei Anordnung von Mehrarbeit,
dieser nachzukommen, es besteht aber die Möglichkeit auf Verlangen von der Mehrarbeit
freigestellt zu werden vgl. § 124 SGB IX, weiterhin sind die Regelungen des § 81 SGB IX
hier zu berücksichtigen.
Wenn Du behinderungsbedingt Deine Arbeitszeit verringert hast, musst Du keine Arbeit die
über die verringerte Arbeitszeit hinausgeht, leisten.
Aufgrund der vielen zu berücksichtigenden Aspekte solltest Du Dich, sofern vorhanden mit dem
Betriebsrat/der Schwerbehindertenvertretung des Betriebes, einem Sozialverband oder Rechtsanwalt
austauschen, weil nur dann Fachleute sinnvoll beurteilen können, wie es in Deinem speziellen Fall
aussieht.
Schöne Grüße und viel Glück,
Boris