Hallo Thomas,
grundsätzlich gibt es erstmal keinen Anspruch darauf, als
Schwerbehinderter keine Schichtarbeit machen zu müssen.
Im Einzelfall und den sehe ich durch Deine PD durchaus als
gegeben an, gilt aber § 81 SGB IX, Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen,
besonders Absatz 4, Punkt 4:
(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
1. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
2. bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,
3. Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,
4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen
Wenn Du durch die PD, weil Du z. B. an den Cycler musst oder Deine Beutelwechsel
unter der Schichtarbeit leiden, solltest Du einen Anspruch haben, von der Schichtarbeit
freigestellt zu werden. Dies muss aber, wenn Dein Arbeitgeber nicht kooperiert vemutlich
durchgesetzt werden, eventuell reicht dazu schon ein Attest von Deinem Arzt.
Gibt es bei Euch im Betrieb keinen Betriebsrat/Schwerbehindertenvertretung?
Die sollen Dein erster Ansprechpartner sein.
Schöne Grüße, Boris