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Privat zuzahlen. 18 Feb 2022 23:15 #518839

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Hallo,
In letzter Zeit habe ich immer wieder erleben müssen, das man als Kassenpatient ewig lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin  in Kauf nehmen muss.
Freunde, die privat versichert sind, kennen das Problem nicht,
Aufgrund der höheren Honorare arbeiten manche Fachärzte nur noch ein bis zwei mal die Woche für Kassenpatienten und ansonsten nur für privat.

Nun meine Frage: Kann man als Kassenpatient die Kassenleistung in Anspruch nehmen und die Differenz zum Honorar für Privatpatienten aus eigener Tasche zuzahlen ?
Oder geht das nur wenn man das gesamte Honorar dann als Selbstzahler übernimmt.

Im Krankenhaus habe ich schon mal  € 150,- täglich zugezahlt um ein Einzelzimmer zu bekommen.
Das war notwendig, weil ich in dem 3 Bett Zimmer psychologisch so belastet war, das ich kaum eine Nacht geschlafen habe und am Tage 14 Stunden durch den Dauerbesuch eines türkischen Mitpatienten auch nie zur Ruhe kam.

Eventuell würde ich auch bei Ärzten zuzahlen um einen zeitnahen Termin oder eine bessere Behandlung zu erhalten. Allerdings sollte sich meine Krankenkasse schon auch daran beteiligen mit den bei ihr üblichen Sätzen .
Kennt sich da jemand aus ?

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Privat zuzahlen. 19 Feb 2022 04:15 #518840

  • Christian
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Hiho,
Bei den meisten österreichischen Krankenkassen wäre es z.B. so, dass bei Wahlärzten nur 50-80% der Kassenpauschale erstattet wird. Wird in Deutschland ähnlich sein - ein klarer finanzieller Verlust auf Patientenseite.

lg
Chris

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Privat zuzahlen. 02 Nov 2022 23:09 #520904

  • Krischan
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Also in Deutschland hat man freie Ärztewahl.Die Kassen zahlen überall den gleichen Betrag auch wenn man 50km anreisen muss (Dies natürlich auf eigene Kosten) 
Es geht aber nicht um die Wahl des Arztes, sondern um die Zuzahlung für Privatleistungen. 

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Privat zuzahlen. 03 Nov 2022 03:42 #520906

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In Österreich gibt es keine freie Arztwahl, das hat mir mein Arzt erklärt ist ein Mythos.
Wenn ein Notfalls....naja so schlimm muss es nichtmal sein, sagen wir, wenn ein medizinischer Bedarf besteht, kann dich der nächste verfügbare Arzt der die Behandlung durchführen kann auch dazu zwingen, wenn eine Ablehnung als selbstschädigendes Verhalten ausgelegt werden kann.

z.B. ein Patient hat einen Blutdruck von 200/120.
Dann hat er keine freie Wahl ob er vom nächstbesten Arzt Blutdrucksenker verpasst bekommt - die bekommt er und aus. Wenn er sich beschweren will, kann ers am Salzamt tun.

Ist in einem Spital bei ambulantem Aufenthalt auch eine Haftungsfrage. Der einzige Grund wieso der nächstbeste Arzt die Behandlung NICHT durchführen würde wäre, wenn der Patient die Haftung für seine Entscheidung unterschreibt. (Reverse)

lg
Chris

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Privat zuzahlen. 03 Nov 2022 09:48 #520907

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Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Als Beispiel,
In Österreich kann man sich nicht verschreibungspflichtige Medikamente verordnen lassen, in Deutschland nicht.
Deutschland hat wesentlich mehr Krankenkassen mit unterschiedlichen Leistungen.
Im Notfall wird man immer in das nächst gelegene Krankenhaus gebracht. Im Notfall!
Sonst gibt es im Gegensatz zu den Niederlanden in Deutschland die freie Arztwahl.
Um schneller einen Termin zu bekommen, gibt es die Möglichkeit über die Krankenkasse einen Facharzttermin zu buchen.
Da können allerdings weitere Wege anfallen.
Mit der privaten Zuzahlung kann auch die Krankenkasse Auskunft geben.
Llissy

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Privat zuzahlen. 03 Nov 2022 16:51 #520911

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Also in Deutschland hat man freie Ärztewahl.Die Kassen zahlen überall den gleichen Betrag auch wenn man 50km anreisen muss (Dies natürlich auf eigene Kosten) 
Es geht aber nicht um die Wahl des Arztes, sondern um die Zuzahlung für Privatleistungen. 
Ich (aus D) vermute ganz stark, dass so eine Kombi nicht möglich ist. 
Warum? Weil die Ärzte so einen Mix aus zwei Kostenträgern für letztendlich eine Leistung nicht abrechnen können.

Abrechnungstechnisch gibt es für eine Arztpraxis GKV- und PKV-Patienten und Selbstzahler.
Was es auch gibt, sind z.B IGeL (de.wikipedia.org/wiki/Individuelle_Gesundheitsleistung), für die man eine Rechnung bekommt.
Genauso habe ich bei einigen anderen privatärztlichen Leistungen eine Rechnung bekommen, z.B. bei einer speziellen Dermatologenuntersuchung oder als ich am Freitag-Nachmittag nur einen Arzt in Reichweite hatte, der aber keine Kassenzulassung besaß.

Dafür gilt in D die GOÄ:
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Eine nach den Vorschriften der GOÄ erstellte Privatliquidation erhalten sowohl Privatpatienten, d. h. Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder unversichert sind und ihre Behandlung selbst bezahlen, als auch gesetzlich Versicherte im Fall so genannter individueller Gesundheitsleistungen oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens.
aus: de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChrenordnung_f%C3%BCr_%C3%84rzte

Das mit der Auskunft zu privaten Zusatzversicherungen durch die eigene GKV hatte ich kürzlich probiert; meine hat einen Kooperationspartner, an den sie dann verweist - aber an nix anderes. Das, was ich gesucht hatte, haben die nicht im Programm, also war das bei leider nichts. Das kann bei anderen Anbietern anders sein.

Wenn es um eine ganz konkrete Leistung geht, die von der eigenen Versicherung nicht übernommen wird, kannst Du den eigenen Arzt gezielt fragen, welche Kosten Dir entstehen, wenn Du diese Leistung in Anspruch nimmst.
Wenn Ihr sonst ohne Androhung von Anwälten miteinander kommuniziert habt, berät er Dich vllt auch ein wenig, wie man die privatärztliche Leistung so einschränkt, dass es vertretbar bleibt.
Terminvergaben bei Fachärzten : Frag, ob es eine Warteliste gibt; es werden öfter Termine abgesagt und Praxen sind bemüht, keine Leerläufe zu haben (Betriebs- und Personalkosten entstehen auch ohne Kunden^Patienten).

Bei allem gilt: der Ton macht die Musik.

 

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Privat zuzahlen. 03 Nov 2022 18:02 #520912

  • Llissy
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Ich habe noch einmal eine Freundin gefragt, die SOFA ist und in einer Krankenkasse arbeitet.
Für ein und dieselbe Leistung/Behandlung kann nicht zweimal abgerechnet werden. 

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Privat zuzahlen. 03 Nov 2022 19:39 #520914

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Vielen Dank für Eure Antworten.
Klar kann man für eine Leistung nur einmal bei der Kasse abrechnen.

Ich war heute beim Zahnarzt und bekomme Zahnersatz. Die Kasse zahlt ca 1000€, das ist die Gundversorgung.
Schlußendlich werder ich aber € 4000,- dazu zahlen müssen um was vernünftiges zu bekommen.
Das ist Problemlos möglich

Ich dachte, so ist es vielleicht auch bei anderen Ärtzten  entsprechend möglich. Die rechnen mit der Krankenkasse nach den vereinbarten Sätzen ab und ich zahle die Differenz zu dem was bei Privatpatienten abgerechnet werden kann aus eigener Tasche.
Aber ich werde das nächste mal mit der KK besprechen, bzw mir von denen einen zeitnahen Termin besorgen lassen.

Hier gibt es z.B. eine Herzpraxis und ein Herzinstitut. Beides im selben Gebäude, beides die gleichen Ärzte.
Fast identische Webseiten
Das Herzinstitut ist allerdings nur für Privatpatienten.
Da die Ärzte soviel wie möglich Privatpatienten behandeln und das zeitnah, stehen sie halt für die Kassenpatienten nicht zur Verfügung.
Das führt dazu, das ich im Februar einen Termin zum Belastungs EKG  im Juni bekommen habe.
Der Kardiologe, der früher 4 Tage die Woche unabhängig von der Krankenkasse zur Verfügung stand, ist jetzt von 4 Tagen 3 Tage  nur für Privatpatienten.
Als chronisch Kranker, finde ich diese Entwicklung, die ich verstärkt so erst in den letzten 10 Jahren bemerkt habe natürlich äußerst belastend.

Vielen Dank an alle für die Antworten

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Privat zuzahlen. 08 Feb 2023 22:07 #521777

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Hallo,
In letzter Zeit habe ich immer wieder erleben müssen, das man als Kassenpatient ewig lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin  in Kauf nehmen muss.
 
Wenn Du eine Überweisung hast, kannst Du dich an die Terminservicestelle der KVB wenden.

Nun meine Frage: Kann man als Kassenpatient die Kassenleistung in Anspruch nehmen und die Differenz zum Honorar für Privatpatienten aus eigener Tasche zuzahlen ?

 
In manchen Fällen vielleicht, generell nicht

"Danach besteht ein Kostenerstattungsanspruch nicht schon deshalb, weil die Krankenkasse dadurch, dass der Versicherte Leistungen außerhalb des Leistungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen hat, vermeintlich Aufwendungen anderer Art erspart; denn sonst könnte die krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung letztlich durch den Anspruch auf (teilweise) Kostenerstattung ohne Weiteres durchbrochen werden (vgl dazu zB BSGE 79, 125, 127 = SozR 3-2500 § 13 Nr 11 S 51; BSGE 80, 181, 182 = SozR 3-2500 § 13 Nr 14 S 69; BSGE 86, 66, 76 = SozR 3-2500 § 13 Nr 21 S 97 f mwN)."

B 1 KR 30/04 B vom 26.07.2004
Ein Einbettzimmer ist von vornherein keine Leistung der GKV.
Man beachte die "... krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung ..." Das Sozialgericht Düsseldorf erklärt die Motivation in S 9 KR 159/07 vom 19.05.2009 so "Denn das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung kann seine Aufgabe nur erfüllen, wenn die Personen und Einrichtungen, deren Hilfe sich die Krankenkasse bei der Erbringung der Leistungen bedient, von den Versicherten auch genügend in Anspruch genommen werden." Man glaubt an die Fließbandmedizin.
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