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Eher abhängen HD 14 Aug 2023 11:26 #523613

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Hallo ihr lieben Mitleidenden,
dieses Mal geht es um eine rechtliche Frage. Ich habe jetzt bereits zweimal miterlebt, dass Patienten eher abgehangen werden wollten weil es ihnen wirklich schlecht ging. Nicht wegen dem Nierenversagen, sondern u.a. Schmerzen. Beide Male wurden die Patienten dazu gezwungen ihre Zeit abzusitzen. Verstößt das nicht gegen die Menschenwürde, oder gilt gar als Freiheitsberaubung? Wir sind doch nicht entmündigt, sobald wir die Dialyse betreten. :gr: :gr: :gr:

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Eher abhängen HD 14 Aug 2023 11:44 #523615

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Bei uns wird man eher abgehängt, wenn es einem schlecht geht und man darum bittet.

Wir dürfen überhaupt noch selbst entscheiden. Wie geben unsere Eigenverantwortlichkeit und unseren Willen ja nicht am Eingang ab.

Wenn das Personal allerdings merkt, dass jemand eine Ausrede benutzt, weil er keine Lust hat, seine Zeit abzusitzen, dann wird mit ihm geredet. Wir hatten mal eine Patientin, die "musste" immer ganz dringend, wenn es aufs Ende zuging. Das ist irgendwann aufgefallen. Man tut sich ja selbst keinen Gefallen damit.
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Eher abhängen HD 14 Aug 2023 13:36 #523618

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Gegen die Ausdrückliche Patientenanweisung zu verstoßen, ganz bewusst, obwohl der Patient nicht entmündigt ist. Das grenzt stark an Körperverletzung.

Und ich hab an meiner Dialyse die vollen Patientenrechte wie man es sich vorstellt. Außer, dass ich das Spital nicht wechseln kann, weil angeblich nie irgendwo ein Platz frei ist und ichs nochmal probieren soll, seit Jahren.
Aber früher abgehängt werden, überhaupt meinen Willen durchsetzen und bei Medikamenten und dergleichen mitsprache halten....selbstverständlich.

Und wenn ich z,B. Nasenbluten vor der Dialyse hatte, sag ich der Schwester heute keine Gerinnungshemmer, also kein Heparin, sonst blut ich mich hier aus.
Da kanns sein, dass die Schwester von sich aus früher abhängt, weil sie Angst hat, dass das Blut sonst im Filter gerinnt weil die Drücke verdächtig nach beginnender Gerinnung aussehen.
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Eher abhängen HD 16 Aug 2023 11:18 #523651

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Hallo Angsthäsin,
ich schließe mich der Antwort von Ulineu voll und ganz an.
Bei uns wird ebenfalls vorzeitig abgehängt, wenn es einem Patient nicht gut geht. Manchmal bittet der Patient darum, manchmal ordnet der Arzt das vorzeitige Abhängen an.
Auch in dem Punkt gebe ich Ulineu recht, dass es immer wieder Patienten gibt, die sich ohne medizinischen Grund gerne vorzeitig abhängen lassen wollen. Auch bei uns wird mit diesen Patienten ein ernsthaftes Gespräch geführt.
So lange das vorzeitige Abhängen eine Ausnahme bleibt, ist aus meiner Sicht alles ok.
Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass der Patient über seine Erkrankung und die Behandlung informiert wird, soweit er es wünscht und dass der Patient seine Wünsche zur Behandlung äußern darf. Ob diese Wünsche dann umgesetzt werden können, muss dann das Dialysezentrum aus medizinischer, organisatorischer und finanzieller Sicht entscheiden.
Aus der Sicht des Nephrologen kommt da noch ein anderes Argument ins Spiel, zu mindestens in Baden Württemberg:
Der Nephrologe muss in jedem Quartal einen Qualitätsbericht an die Kassenärztliche Vereinigung übermitteln. In diesem Bericht muss er nachweisen, dass seine Dialysebehandlungen einem Mindestqualitätsstandard erfüllen. Diese Mindestanforderung legt unter anderem fest, dass alle Patienten, die über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden (also alle Patienten, die gesetzlich versichert sind), mindestens 3 mal pro Woche 4 Stunden Dialysezeit haben müssen. Maximal 15 % der Dialysebehandlungen dürfen davon abweichen.

Liebe Grüße
heka59
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Eher abhängen HD 16 Aug 2023 12:54 #523656

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Gegen die Ausdrückliche Patientenanweisung zu verstoßen, ganz bewusst, obwohl der Patient nicht entmündigt ist. Das grenzt stark an Körperverletzung.
Das "grenzt stark an" kann man ohne Weiteres durch "ist" ersetzen.

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Eher abhängen HD 16 Aug 2023 13:03 #523657

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Ob diese Wünsche dann umgesetzt werden können, muss dann das Dialysezentrum aus medizinischer, organisatorischer und finanzieller Sicht entscheiden.
Hier geht es um ein nicht behandelt werden wollen. Der Patient hat das letzte Wort, wenn er das nicht will. Der Arzt hat eine Aufklärungspflicht. Das letzte was ich weiß, ist, dass es dokumentiert sein muss, dass er zweimal auf die möglichen negativen Folgen hingewiesen hat und dazu weitere Aufklärung angeboten hat. Damit hat er seine Pflicht erfüllt.

Hat ein Patient besondere Wünsche, wie er behandelt werden will, ist das Ganze schwieriger, siehe das " Recht auf Heimdialyse ". Aber darum geht es hier ja nicht.
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Eher abhängen HD 16 Aug 2023 13:43 #523659

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... Freiheitsberaubung?
Gute Idee. Die kann in Tateinheit mit Körperverletzung bestehen. Man kann auch den Arzt, wenn es mit der Einsicht in die Rechtslage nicht so recht klappen sollte, dezent daran erinnern, dass für ihn Standesrecht gilt und er vermutlich gern seine Zulassung behalten und seinen Job weitermachen will. Man will ihm ja nur helfen. Wenn der Arzt rechtlichen Rat braucht, kann er sich an die Kammer wenden oder einen Anwalt beauftragen.

Wir sind doch nicht entmündigt, sobald wir die Dialyse betreten. :gr: :gr: :gr:
Von der Verwendung dieses Wortes würde ich gegenüber zuständigen Behörden und Gerichten eher abraten, außer man legt Wert auf eine lange Belehrung, dass es in Deutschland keine Entmündigung mehr gibt und dass das zeigt dass man offensichtlich nicht kapiert hat, welche Wohltaten einem zugedacht werden und dass man vielleicht sogar voreingenommen ist und möglicherweise das auch ein Zeichen ist, dass man geistig verwirrt ist, weil man sich da angegriffen sieht, obwohl das ganz haltlos ist, weil es ja in Deutschland keine Entmündigung mehr gibt.

Die Wohltaten, die einem zugedacht sind, sind dann etwa so Dinge wie "rechtliche Betreuung" oder "Verfahrensvertreterschaft", wobei es auch sein kann, dass - selbstverständlich ganz ohne bösen Willen - des "rechtlich" auch weggelassen werden kann, einfach weil das eben so üblich ist, dass man einfach von "Betreuung" spricht. Das kann doch gar nicht missverstanden werden! Was kann da schon schief gehen?

Pflichtgemäß bin ich natürlich auch dieser Meinung. Wenn mich jetzt allerdings jemand fragen würde, was denn abgesehen von Verbalkosmetik der tatsächliche große Unterschied bei der rechtlichen Betreuung, die nicht rechtliche Betreuung genannt wird, weil das so vollkommen in Ordnung ist, denn müsste ich auf einen Anwalt verweisen, weil ich von sowas keine Ahnung habe. Deswegen mache ich jetzt lieber was Lustiges und lese Harry Potter. Den Band mit Harry und dem dessen Name nicht genannt werden darf, hab ich noch gar nicht fertig. Es lenkt eben ab, einfach mal sowas Kurioses zu lesen, was es in der wirklichen Welt nicht geben kann.

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Eher abhängen HD 26 Sep 2023 18:30 #524035

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Bei uns gab es auch mal so eine Patientin, wie Ulineu beschreibt, wenn sie eigentlich später als 12 Uhr fertig war, selbst wenn es nur 5 Minuten waren, ging es ihr immer ab viertel vor 12 plötzlich furchtbar schlecht. Da das häufig vorkam, oft mehrmals pro Woche, ist es natürlich irgendwann aufgefallen. Einmal hat eine Schwester ihr dann klipp und klar gesagt, wenn sie immer früher ausgebunden werden will, müsse sie das mit dem Arzt besprechen. Daraufhin hat die Patientin damit erst mal aufgehört.

Bei uns ist es so, wenn es jemandem schlecht geht, und er fragt, ob früher Schluss gemacht werden kann, wird das normalerweise auch gemacht. Manchmal wenn es jemandem sichtlich schlecht geht, sagen die Schwestern auch von sich aus, dass sie früher aufhören, oder sie fragen den Patienten, ob sie das machen sollen.
Aber als ich damals mit der Dialyse angefangen habe die ersten Jahre, da hatten wir Patienten nichts mitzureden. War überhaupt alles sehr streng damals. Ich weiß aber nicht, ob das vor 30 Jahren allgemein so war, oder ob es am damaligen Chefarzt lag. Der soll sogar mal zu einem Patienten gesagt haben, Sie werden hier dialysiert bis sie aus dem Bett fallen, sie sind mein Patient, ich kann mit Ihnen machen was ich für richtig halte. Ob das wirklich stimmt weiß ich nicht, der Patient hat es immer so erzählt. :)
Grüße von
Hachiko :regenbogen:

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Hi :)