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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 05 Jun 2025 16:58 #527698

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Hat jemand von Euch schon mal sein persönliches Budget beantragt und wer hat Erfahrung damit?

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 05 Jun 2025 17:49 #527701

  • Christian
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Klar haben wir Dialysepatienten unterschiedliche Sozialgelder, da gibts aber erhebliche regionale Unterschiede, vorallem weil hier im Forum der ganze deutschsprachige Raum herumläuft.

Im Idealfall lässt man sich von seinem Krankenhaus einen Sozialberater zur Seite stellen wenn man seine Diagnose bekommt, der einem über alle Möglichkeiten aufklärt und auf den neuesten Stand hält immer wenn sich der Gesundheitszustand gravierend verschlechtert.

Mir hat man nach Corona einen Sozialarbeiter ans Krankenbett geschickt als mein Zustand sich stark verschlechtert hatte, hat mir viel Bürokratie abgenommen.

lg
Chris
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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 05 Jun 2025 18:30 #527702

  • Gerdi
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings unbefriedigend hinsichtlich meiner Frage.
Das Persönliche Budget ist in § 29 Abs. 1 SGB IX geregelt und betrifft somit bundesweit alle Schwerbehinderten oder von Schwerbehinderung Bedrohten.
Der Antrag ist beim Leistungsträger zu stellen.
Dieses Recht ist leider wenigen geläufig und hat sich noch nicht weit rumgesprochen. Dies ist eine Geldleistung zur Unterstützung
(z. B. ambulante Hilfe im häuslichen Bereich oder spezielle Hilfsmittel).
Ich habe einen solchen Antrag schon vor vielen Monaten bei meiner Krankenkasse gestellt. Bis heute habe ich trotz Mahnung keine Antwort erhalten.
Liebe Grüße

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 12:39 #527703

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Was meinst Du mit "persönliches Budget"?
Ich habe GDB 60, mir ist der Ausdruck noch nie begegnet. Bin in Deutschland.

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 13:00 #527704

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Da es eine Antwort von Christian gibt, scheint das eine österreichische Leistung zu sein?
Damit erübrigt sich vllt. meine Frage danach, was das persönliche Budget ist, unter einem Deiner anderen Posts....

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 14:13 #527705

  • Gerdi
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Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Ob es das "Persönliche Budget" auch in Österreich gibt, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Ich bin Deutsche und wohne in Deutschland, genauer gesagt in Bayern. Somit gelten für mich die Deutschen Gesetzte. Ich habe ja schon mitgeteilt, dass uns als Schwerbehinderte wie auch denjenigen, die von einer Schwerbehinderung bedroht sind, einen Anspruch auf diese Leistung haben. Verankert ist dieses Gesetz im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Paragraphen (§) 29, Absatz 1. Dieses Gesetz finden Sie auch im Internet. Das BMAS (= Bundesministerium für Arbeit und Soziales) informiert über die Voraussetzungen, Vorteile und Möglichkeiten vom trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Zum Beispiel Sie beziehen schon Pflegegeld, welches beim Pflegegrad I ja nicht üppig ausfällt. So können Sie zusätzlich das Persönliche Budget beantragen. Dieses Beispiel ist natürlich eines von vielen.
Wie ich schon gesagt habe, ist diese Leistung noch sehr unbekannt, weshalb ich hier auch um Eure Erfahrungen gebeten hatte.


Ich selbst bin auch erst vor einem Jahr auf diese Leistung gestoßen, als ich wegen neuer schwerwiegenden Erkrankung den Antrag auf Verschlechterung stellen musste
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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 14:23 #527706

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Was bedeutet Persönliches Budget...
Mein Sohn Robin hat 100% ,aber von so einer Regelung habe auch ich noch nie etwas gehört...

liebe grüsse Hansi...

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 14:39 #527707

  • Gerdi
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Ganz einfach, diese Leistung wird einfach "Persönliches Budget" genannt und keine Erfindung von mir. Ruf doch mal in deiner Suchmaschine den genannten Paragraphen auf. Also gebe einfach mal im Suchfeld (Google oder so) ein "§ 29 SGB IX" und die bekommst die Antwort. So kannst Du auch den Gesetzestext dazu erhalten, was natürlich im Juristendeutsch formuliert ist. Um dies richtig zu verstehen, muss man erst einmal die Kommentare dazu haben und diese auch noch zusätzlich lesen können. Ist meist alles abgekürzt und will gelernt sein. Aber all das Wenige, was darüber informiert, ist für jeden Laien verständlich.
Oder rufe einfach "Persönliches Budget" auf.
Es kommt hier nicht auf deinen Grad des GdB an, soll man den Gesetzestext glauben. Voraussetzung ist demnach, dass eine Behinderung vorliegt. Ich hatte z. B. anfänglich einen GdB von 50 und jetzt 100. Aber mir hat auch keiner von dieser rechtlichen Möglichkeit erzählt. Wie schon gesagt bin ich selbst darauf gestoßen, weil mir der Pflegegrad I versagt wurde.
Weil man ja selber weiß, ob man Hilfe braucht und mir diese versagt wurde, habe ich damals nach einer Alternative gesucht und bin somit auf das "Persönliche Budget" gestoßen. War eine Tortur!!!
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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 14:52 #527708

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Hallo , Gerdi
habe davon auch noch nichts gehört , hab dan was gefunden was es etwas veranschaulicht (nitsa-ev.de/assistenz/persoenliches-budget/).
So wie ich das sehe, ist es eine art Umlage um selbst seine Leistungen zu verwalten und nicht auf dene Leistungsträger angewisem zu sein ...

Gruss ,

YauLOng
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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 15:00 #527709

  • Christian
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Dann bin ich mal gespannt was der deutsche Teil des Forums dazu weiß.

Hab bissl gegoogelt und das Persönliche Budget gibts ja erst seit 2008 und die rechtstexte dazu sind ziemlich trocken formuliert.
Aber der Bestimmungszweck des persönlichen Budget macht mich stutzig.....

Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.


Klingt fast wie eine Form von Taschengeld für Nicht-Zurechnungsfähige. Später die Erwähnung, dass statt Geld auch Gutscheine ausgegeben werden können klingt verdächtig nach fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit und Besachwaltung.

Die meisten von uns haben ja irgendwelche Formen von Berufsunfähigkeits-Rente, Pflegegeld, bei den Deutschländern gibts den "Entlastungsbetrag" für Schwerbehinderte(Geld für Putzfrau und Haushalt), aber vom persönlichen Budget haben wir hier halt bisher nochnix gehört, mal schauen ob sich da noch wer mit Erfahrung damit meldet.

Das persönliche Budget klingt für mich nämlich wie Regelungen wie besachwaltete Menschen mit ihrem eigenen Taschengeld umgehen dürfen.

(4) 1Der Leistungsträger nach Absatz 3 und die Leistungsberechtigten schließen zur Umsetzung des Persönlichen Budgets eine Zielvereinbarung ab. 2Sie enthält mindestens Regelungen über

1.
die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele,

2.
die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs,

3.
die Qualitätssicherung sowie

4.
die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets.



Klingt sehr schwer nach "entmündigt" <_<

Ist das persönliche Budget vielleicht nur für Menschen die entmündigt sind und garnicht über ihre eigenen Finanzen frei verfügen dürfen?

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 15:00 #527710

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Lieber Hansi,
wie bereits mehrfach mitgeteilt ist dies ein Deutsches Gesetz und verankert wie jetzt auch mehrfach schon erwähnt in § 29 Abs. 1 SGB IX. Für Ihren Sohn können Sie diese Leistung beim Leistungsträger zusätzlich beantragen. Soweit ich dies verstanden habe, handelt es sich hier um eine Geldleistung im Sinne zur Teilhabe am Leben.
Schreiben oder rufen Sei doch einfach mal den Leistungsträger Ihres Sohnes an und lassen sich dort fachkundig beraten.
In Ihrem Fall denke ich, dass entweder die Kranken- oder die Rentenkasse Ihr Ansprechpartner sein kann.

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 15:08 #527711

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Nein!!! Dieses Gesetz soll den Behindertenausgleich, also die Benachteiligung der Behinderten zu den Gesunden irgendwie gerecht werden. Also kein Kostenausgleich, sondern eher eine Hilfe zum selbst bestimmten Leben. Du musst schon darlegen, wofür Du diese Leistung erhalten willst. Also auf jeden Fall nicht für einen Trakkingurlaub.

Aber schön, dass Du einer bist, der mal selbst nachforscht.

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 15:35 #527712

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[Beide Diskussionen zu demselben Thema zusammengeführt. Ja, ich weiss, dass sich jetzt die Diskussionen zum einen und anderen Faden überkreuzen / Kohana, Moderatorin, 6.6.25 15.34h]
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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 15:35 #527713

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Vielen Dank!
Find ich prima und kommt meiner Fragestellung schon am nächsten. Ab wann ein Gesetzt Gültigkeit erlangt hat, ist doch egal, Hauptsache es ist noch gültig.
Ich sehe es ebenfalls so wie sie, als eine Art Taschengeld, für die Rechenschaft abzugeben ist. Eine Entmündigung sehe ich darin allerdings nicht. Es gibt auch Menschen, denen alle anderen Leistungen versagt wurde.

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 16:00 #527715

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Nur ein Tipp:
Wenn man bei einem Beitrag auf Antworten klickt, sieht man nicht automatisch, auf welchen Beitrag man antwortet. Es wird kein "Baum" erstellt, wie man ihn manchmal in anderen Foren sieht, sonderen die Antwort wird einfach zuunterst an den bestehenden Faden angehängt.

Man kann sich mit "Zitieren" behelfen:
Es erhöht die Übersicht, wenn man statt auf "Antworten" auf "Zitieren" klickt, weil dann der Beitrag, auf den man antwortet, in einem eigenen Feld in der Antwort angezeigt wird. Man kann das Zitierte dann immer noch kürzen, wenn es zu lang wird - einfach dabei am Anfang und Ende des Zitierten die Codes nicht löschen.
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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 16:57 #527717

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Aber schön, dass Du einer bist, der mal selbst nachforscht.

Der Ton macht die Musik.
Ich hatte schon versucht, diesen Text zu lesen (der zugehörige Gesetzestext war ja schon in einem der 3 Ausgangspost genannt worden), bin aber schon nach nur 1 Absatz gescheitert. Mein Post Covid Brainfog erlaubt es mir nicht mehr, solche Texte sinnerfassend zu lesen.
3 mögliche Träger (Pflegekasse, Versorgungsamt, Sozialamt) werden da genannt, wo wendet man sich da denn hin?
Mir erschließt sich aus dem gelesenen Teil nicht, wofür das Geld genutzt werden darf.
Ich habe PG3 und bekomme Pflegegeld, damit wuppt meine Familie (noch) meine Pflege, allerdings hat mein Mann ja ALS und die Prognose ist nicht zu unseren Gunsten....
Soziale Teilhabe ist aufgrund meiner Krankheit (schweres ME/CFS) aber auch mit mehr Geld nicht zu ermöglichen....

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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 06 Jun 2025 22:55 #527718

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Moin, ich habe bei meiner Arbeit eine Frau kennengelernt, die hat einige Jahre in einem Pflegeheim gelebt. Sie hat Morbus Wilson und kann nicht mehr laufen, nicht mehr sprechen, ist aber fit im Kopf. Unter den ganzen Alten hat sie sich nicht wohlgefühlt.

Sie hat beim Landkreis ihr persönliches Budget beantragt, wurde von einem Arzt begutachtet und als der zuständige Mensch vom Landkreis gekommen ist, hat sie mich gebeten, dabei zu sein. Ich habe mit ihr mit einem Sprachcomputer kommuniziert, dabei saß sie an mich gelehnt, damit sie überhaupt die Buchstaben eingeben konnte. Inzwischen ist alles genehmigt und sie ist in eine eigene Wohnung gezogen. Mit dem Budget kann sie nun Pfleger/innen bezahlen, die schichtweise rund um die Uhr bei ihr in der Wohnung sind und ihr bei allem helfen, was der Alltag hergibt.
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Persönliches Budget bei Schwerbehinderung 07 Jun 2025 01:30 #527719

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Scheint ja sehr schwierig zu sein dieses persönliche Budget zu bekommen.

Wenn man einen Dialysepatienten als Beispiel hernimmt, der hat zuerst Anspruch auf Invalidenrente, Pflegegeld und Entlastungsbetrag.
Erst wenn Kosten anfallen die nicht durch die bestehenden Gelder gedeckt sind, kann man ein persönliches Budget beantragen. Also die Pflegekraft müsste teurer kommen als Pflegegeld und Entlastungsbetrag zusammen genommen.
Zusätzlich dürfte die pflegende Person kein familiäres Verhältnis zum Patienten haben, darf also kein Angehöriger oder Verschwägert etc. sein.
Und für alles sind Rechnungen nachzuweisen.

Zusätzlich, wenn die eigenen Eltern noch leben, können diese in die Unterhaltspflicht genommen werden. Das kann je nach Bundesland auch alte Menschen und Erwachsene treffen.
Und man darf nicht mit nahestehenden Menschen im gemeinsamen Haushalt leben, auch ein Lebensgefährte scheint verboten weil man den sonst in die Haushaltspflicht nehmen könnte statt einen Fremden zu bezahlen.

(In Deutschland und Österreich sind die Eltern von Erwachsenen automatisch wieder Unterhaltspflichtig wenn man in einem gemeinsamen Haushalt lebt und die Selbsterhaltungsfähigkeit nicht gegeben ist.
In den meisten Bundesländern reicht es wenn Eltern und erwachsene Kinder in unterschiedlichen Bundesländern leben damit sämtliche Ansprüche entfallen. Ansonst ist es ein Fall fürs Sozialgericht.)

Erst wenn das alles erfüllt ist, kann man eine Leistung die zur Rehabilitation wichtig ist übers persönliche Budget beantragen.

Betrifft somit vorallem Menschen die in einem Pflegeheim leben und deren gesamtes Sozialgeld an die Pflegeeinrichtung geht, die aber auch noch andere Bedürfnise zum Bezahlen haben.
Oder bei Menschen die alleine leben wenn die Pflege und Betreuung so intensiv und kostspielig sind, dass das Pflegegeld einfach nicht ausreicht.

(Und auch wenn ich Österreicher bin bezieht sich mein Beitrag auf Deutschland, ich interessiere mich halt für die unterschiedlichen Regelungen, wärs bei euch schöner würd ich dann einfach auswandern....)

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Hi :)