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zuzahlungsbefreiung 25 Mai 2005 11:15 #78566

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hallo an alle,

es gibt bestimmt welche von euch die im laufe des jahres von der zuzahlung (medikamente) befreit werden, da ich ja noch nicht ungefähr weiss wieviel ich dieses jahr verdiene soll ich das ganze erst mal bezahlen und würde dann halt eine rückerstattung kriegen, wie handhaben eure kk die sache?

lg
simone

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Re: zuzahlungsbefreiung 25 Mai 2005 12:16 #78569

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Hallo Simone,
erst im Februar 2005 stellte ich fest (endlich alle Rechnungen vom KH da), dass ich für 2004 zu viel bezahlt hatte. Die Einreichung aller Unterlagen und nach Ausfüllung irgendwelcher Formblätter haben wir jetzt im April 2005 die Rückerstattung für 2004 erhalten. War problemlos.
Lieben Gruss
Elke

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Re: zuzahlungsbefreiung 25 Mai 2005 13:13 #78570

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Nach meinen Informationen muß das Einkommen des Vorjahres als Berechnungsgrundlage genommen werden. Also für die Zuzahlung/Befreiung für 2005 ist das Einkommen von 2004 zur Berechnung entscheidend!
Viele Grüße
MaRIO
IGD Chemnitz e.V.

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Re: zuzahlungsbefreiung 25 Mai 2005 13:53 #78571

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so steht es aber nirgends, hatte ich ja auch gedacht (letztes jahr wurde es ja auch so berechnet) und jetzt sind sie der meinung man muss erst mal bezahlen, dann können sie aber nicht von zuzahlungsbefreiung sprechen dann ist es ja lediglich eine rückerstattung, dann weiss ich eben demnächst immer genau was ich verdiene im laufenden jahr.

simone

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Re: zuzahlungsbefreiung 25 Mai 2005 14:08 #78572

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Hallo simone,
läuft bei unserer KK auch so. Ich als Rentner würde sofort die Befreiung bekommen, aber da mein Mann unterschiedlich im Monat verdient wollen die nicht ran. Eigendlich sind die nur zu faul zweimal abzurechnen. Am Ende des Jahres kann man doch die Gesamtabrechnung machen.
gruß schminki

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Re: zuzahlungsbefreiung 25 Mai 2005 18:13 #78573

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Hallo Simo,

ich habe es wahrscheinlich von allen am einfachsten. Ich bekomme meine Rente. Die ist feststehend. Allein lebe ich auch. es gibt also kein Partnereinkommen. Mit der Abrechnung der Fahrtkosten vom Januar und der Medikamentenzuzahlung Januar habe ich die 1% weit überschritten. Den ganzen Kram zur Krankenkasse geschaft und ca. 10 Tage später war das Geld auf meinem Konto. Also sehr unproblematisch.

Limo

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Re: zuzahlungsbefreiung 25 Mai 2005 19:30 #78574

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Hallo simone,
das wird offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt. Mir hat meine KK (DAK) zum Jahresanfang angeboten, die 1 % vorauszuzahlen und sofort befreit zu werden. Ließ sich bei meiner Rente leicht machen.
Das ginge aber auch bei wechselndem Einkommen (offenbar wird nicht das des Vorjahres genommen). Man könnte ja eine Schätzung vornehmen, dann zu Jahresbeginn des Folgejahres korrekt nachrechnen und gleichzeitig die Zuzahlung des neuen Jahres festlegen, also hätte man auch nur eine Berechnung pro Jahr. Aber man (sprich die KK) müssten halt wollen.
Aber ich befürchte, dass die Zuzahlungen weiter steigen, auch und gerade für uns Chonisch Kranke. Fangt schon mal an sparen.
Trotzdem LG Hans-Dieter

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Re: zuzahlungsbefreiung 25 Mai 2005 19:32 #78575

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Hallo liebe User,

dieses Thema hat mich dieses Jahr sehr genervt. Voriges Jahr, als das Ganze eingeführt wurde, lief es so:

Von mir als Selbständigem wurde von meiner GKV verlangt, den letzten aktuellen Einkommenssteuerbescheid, also den von 2003, vorzulegen. Von dem daraus ersichtlichen Bruttojahreseinkommen wurde 1% genommen, und das war die Grenze. Ich konnte bereits im Juni 2004 die Befreiung beantragen und bekam sogar noch etwas raus.

Dieses Jahr wußte ich ja, wie mein Einkommen 2004 war, als ich den Steuerbescheid hatte. Ich hatte die 1% schon erreicht, stiefelte also zur Kasse und beantragte die Zuzahlungsbefreiung. Aber nun hieß es: Im Herbst 2004 hätten sich alle gesetzlichen KK zusammen gesetzt und beschlossen, dass bei Selbständigen nicht das Einkommen des Vorjahres zugrunde gelegt werden dürfe, sondern das des laufenden Jahres. Soll heißen, man wartet ab, bis 2006 der Steuerbescheid für 2005 da ist und bekommt dann anhand dieses Einkommens eine Rückerstattung zuviel gezahlter Gelder.

Auf meinen Einwand hin, dass aber für die Höhe der KK-Beitragszahlung das vergangene Jahr als Bemessungsgrundlage für die diesjährigen Zahlungen herangezogen würde und diesbezüglich auch nicht etwa erst ein Mindestbeitrag pauschal zu zahlen wäre und dann später die genaue Nachberechnung anhand des Steuerbescheides erfolge, meinte man nur: Irgendetwas müsse man ja als Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung heranziehen.

Fazit: Es wird so ausgelegt, wie es der Kasse genehm ist. Man spekuliert damit, dass man als Patient bis 2006 oder 2007 vergessen habe, die Quittungen für 2005 aufzuheben, so dass dann einige keinen Erstattungsantrag stellen werden. Aber sobald die KK Geld braucht, muß sofort gezahlt werden, egal, ob die Beitragsberechnung dem aktuellen Einkommensniveau entspricht oder nicht.

Eine Schweinerei sondergleichen!

Alles Liebe für Euch!

Euer beuteltier Björn

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Re: zuzahlungsbefreiung 26 Mai 2005 07:14 #78577

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Hallo beuteltier,
So wie du geschrieben hast wurde es im Jahr 04 bei meiner KK gehandhabt, und ich bin nicht selbständig. ICh muss bis jahres ende alles vorstrecken im neuen Jahr kann ich erst einreichen für das vergangene Jahr. Mir wurde auch gesagt es zählt das laufende Jahr. Man hat auch von mir meinen Steuerbescheid verlangt ich bin daraufhin zu einer anderen Sachbearbeiterin gegangen und die hat keinen Steuerbeschseid verlangt musste aber alles erst voraus bezahlen.

Einen schönen Feiertag wünsch ich euch.
blume

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Re: zuzahlungsbefreiung 26 Mai 2005 09:24 #78578

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Bei mir wurden für die Auslagen 2004 auch die Einkünfte 2004 zur Berechnung herangezogen. Einen Steuerbescheid brauchten wir aber nicht vorlegen - es reichte die Ausfüllung eines einfachen Formblattes (Techniker KK).
Elke

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Re: zuzahlungsbefreiung 26 Mai 2005 16:57 #78581

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Hallo Simone!

Offensichtlich hat jede Krankenkasse ihr eignes Verfahren, ihre Mitglieder von der Zuzahlung zu befreien. Damit ich mich nicht irgendwie im Voraus abspeisen lassen musste, habe ich so ungefähr abgeschätzt, wieviel Eigenleistung für dieses Jahr zu erbringen ist. Nach Erreichen dieser Grenze, bin ich dann mit den Quittungen, dem Antrag auf Befreiung und den Kopien der letzten drei Lohnabrechnungen zur Hauptgeschäftsstelle meiner KK gefahren. Dort habe ich dann höflich, aber bestimmt, darum gebeten, schnellstmöglich die Befreiungsausweise zu erstellen und den bereits zuviel gezahlten Betrag zurüchzuserstatten. Nur drei Tage später war der Ausweis in der Post und das Geld auf unserem Konto. Dies ist sehr ungewöhnlich für die BKK! Bisher wurde meistens jeder erdenkliche Antrag abgelehnt, es sei denn man hat den Antrag persönlich eingereicht. (Wer weiß, vielleicht hatten die ja Angst vor mir [lol] ).

LG

Danijelle

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Re: zuzahlungsbefreiung 26 Mai 2005 21:54 #78586

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Zwei Meter groß und 150 kg sowie Preisboxer? [lol] LG Hans-Dieter

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Re: zuzahlungsbefreiung 27 Mai 2005 23:55 #78591

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NÖ...eigentlich ganz normal!!!!!!!!!!!!!!! Schau selbst................... :-] ;-)


www.kinoweb.de/film98/AmericanWerewolf/pix/aw6.jpg


LG

Danijelle

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Re: zuzahlungsbefreiung 31 Mai 2005 15:21 #78601

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Hi Danni,

und ich schaue die ganze Zeit für nichts und wieder nichts die alten Schinken von King-Kong. Wunderte mich schon immer, dass du lieber mit Hubschraubern spielst, anstatt mir mal zu winken :-p

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Re: zuzahlungsbefreiung 31 Mai 2005 15:24 #78602

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[cool] [cool] [cool]

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Re: zuzahlungsbefreiung 01 Jun 2005 20:24 #78614

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Hi,
bin bei der TK versichert, dort läufts wie folgt: einfach eine aktuelle Gehaltsabrechnung von jedem Familienmitglied mitbringen. Danach wird der Jahresverdienst hochgerechnet. Falls sich was ändern sollte, hat der Versicherte die Pflicht die Änderungen zu melden. Der Nachweis der chronischen Erkrankung muß natürlich auch vorliegen. War bei meiner Versicherung in 2 Tagen erledigt - inkl. der Rückerstattung der Überzahlung und meine Frau wurde ohne Antrag ebenfalls befreit.
Grüsse

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Hi :)