Hallo Mäuschen,
spätestens seit Jan. 2008 sollten einzelne (Urlaubs.-) Dialysen für die Zentren kein Problem sein, da sie diese mit einem mitgebrachten Überweisungsschein mit der Kasse abrechnen können. Der dies regelnde Text der KBV lautet :
Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen, CAPD, CCPD, als Zentrums- bzw. Praxisdialyse, Heimdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration),
bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 59. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung ohne manifesten behandlungspflichtigen Diabetes mellitus,
bei einer Feriendialyse während des Ferienaufenthalts am Ferienort, bei Dialysen wegen beruflich bedingter oder sonstiger Abwesenheit vom Wohnort
Abrechnungsbestimmung
je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche
Bewertung
Kosten (Euro)
176,40
Zitat ende !!!
Der missverständliche Teil höchstens zweimal.... meint, das bei drei Behandlungen die normale Wochen pauschale abzurechnen ist. Den ganzen Text und weitere Regelungen z.B. bei diabetikern (hier ist nur der Betrag höher) findest Du auf der Seite der Kassenärztliche Bundesvereinigung
www.kbv.de und gibst hier in das Suchfeld (links unten) die Nummer 40801 ein.
Viel Spaß wünscht Rocky