Verdienstausfall
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Verdienstausfall
14 März 2002 15:04
Wer hat Ahnung? Ich habe gehört, dass der Verdienstausfall des Dialysepartners von einem Kostenträger übernommen wird, wenn die Dialyse in die Arbeitszeit des Partners fällt und dieser durch die Heimdialyse nicht der geregelten Arbeit nach gehen kann. Kennt sich da jemand aus? Ich werde mich weiter schlau machen. Gruß Thomas
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Re: Re: Verdienstausfall
14 März 2002 16:22
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Eines der Hauptargumente für die Heimdialyse ist doch gerade die zeitliche Flexibilität. Als Kostenträger würde ich jedenfalls die Frage stellen, warum Du unbedingt während der Arbeitszeit Deiner Frau dialysieren mußt.
Die Aussichten, dass da jemand zahlt halte ich eher für gering.
Gruß
Dirk
Die Aussichten, dass da jemand zahlt halte ich eher für gering.
Gruß
Dirk
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Re: Re: Verdienstausfall
15 März 2002 07:57
Die Krankenkasse zahlt den Verdienstausfall sehr wohl. Allerdings weiß wohl nicht jeder KK-Angestellte darüber Bescheid, deshalb ist es ganz gut, selber ein bißchen über die Möglichkeiten Bescheid zu wissen.
Am letzten Samstag auf der (übringens sehr informativen und gut organisierten) Veranstaltung der IG Osthessen zur Beruflichen Rehabilitation wurde etwas dazu gesagt. Leider habe ich mir den entsprechenden Paragrafen nicht notiert. Nach meinen Recherchen könnte es einer der 40er Paragrafen aus dem SGB V sein. Wer weiß näheres?
Was wohl sehr wichtig ist, ist, daß man erst die Kostenerstattung beantragt und dann die Arbeitszeit reduziert und nicht umgekehrt.
Gruß
joe
Am letzten Samstag auf der (übringens sehr informativen und gut organisierten) Veranstaltung der IG Osthessen zur Beruflichen Rehabilitation wurde etwas dazu gesagt. Leider habe ich mir den entsprechenden Paragrafen nicht notiert. Nach meinen Recherchen könnte es einer der 40er Paragrafen aus dem SGB V sein. Wer weiß näheres?
Was wohl sehr wichtig ist, ist, daß man erst die Kostenerstattung beantragt und dann die Arbeitszeit reduziert und nicht umgekehrt.
Gruß
joe
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Re: Re: Verdienstausfall
15 März 2002 09:41
Es könnte § 38 (4) SGB V in Frage kommen.
§38 Haushaltshilfe
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
www.bmgesundheit.de/rechts/gkv/sgb/sgbv.htm
Man lernt doch immer wieder dazu
Gruß
Dirk
§38 Haushaltshilfe
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
www.bmgesundheit.de/rechts/gkv/sgb/sgbv.htm
Man lernt doch immer wieder dazu
Gruß
Dirk
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