Die ärztlichen Kosten für die Betreuung privat Versicherter als Dialyse-/Heimdialysepatient/-in sind in der GOÄ (amtliche Gebührenordnung für Ärzte) geregelt (Ziffern 785 -793). Dabei wird auch aufgeführt, welche Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden dürfen (insbesondere einige Laborleistungen).
Die Sachkosten müssen sich an dem Üblichen messen lassen, so dass die meisten Ärzte die gleichen Sachkostensätze wie für die gesetzlichen Krankenkassen berechnen.
Mit freundlichen Grüßen.
Dr. Manfred Grieger
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