überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
- balou
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überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
09 Juni 2012 22:16ich wollte meine fahrerlaubnis auf die klasse 1 erweitern lassen.ich musste passbilder ,sehtest und 58,00 € bezahlen.
alles zum ordnungsamt und sechs wochen später bekam ich post vom verkehrsamt.
dort stand drin: nierenerkrankungen können-auch nach erfolgter transplantation- die fahreignung einschräncken oder gar ganz ausschließen.
zur ausräumung dieser bedenken und um ihnen in jeder hinsicht gerecht zu werden,ordne ich die erstellung eines gutachtes(facharzt für innere medizin,der die verkehrsmedizinische qualifikation nachgewiesen hat) bis zum september 2012 an. im falle er nicht fristgerechten vorlage wäre ich leider gezungen,ihnen die erweiterung der fahrerlaubnis zu versagen sowie ihnen die fahrerlaubnis der klasse 3 zu entziehen.
in diesem zusammenhang weise ich sie darauf hin,dass die anordnung zur vorlage des gutachtens im rahmen der notwendigen sachermittlungen von der behörde durchgeführt werden muss und sie der auftraggeber für die begutachtung und daher zur kostenübernahme verpfichtet sind.
auf der einen seite heißt es ich wäre kerngesund und mir wird meine schwerbehinderung gemindert und von der lva aus wird mir gesagt,das ich wieder arbeitsfähig bin.bloß der vehrkehrsbehörde ich ich zu krank.
da habe ich mich vielleicht in eine schöne scheiße geritten,mal guken wie ich da wieder heraus komme ohne das mir allzuhohe kosten enstehen.
jetzt bin ich ersteinmal meinen frust los.
ein schönes wochenende wünscht balou
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
09 Juni 2012 23:21Einzig die Bescheinigung eines Neurologen (wegen meines Schlaganfalles!) ist nun nicht mehr notwendig, es hat sich in 4 Jahren nichts verändert.
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
10 Juni 2012 06:43was kosten dir denn diese bescheinigungen vom arzt?
gruß balou
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
10 Juni 2012 09:10Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Anka
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
10 Juni 2012 11:24Grüße von Angela
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
10 Juni 2012 13:03woher wußte das Ordnungsamt von Deiner Nierenerkrankung bzw. Tranplantation ??
Gruß
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
10 Juni 2012 16:29mir hatten sie damals die klasse 1 abgenommen.
dann kam die dialyse und habe mich nicht mehr um den führerschein gekümmert.
nach meiner erfolgreichen transplantation und der guten genesung dachte ich mir,ich könne eigendlich wieder mit dem motorrad fahren.
bei der behörde einen antrag gestellt auf wiedererteilung der klasse 1.
ich bin einfach zu blauäugig an die sache herangegangen.
jetzt werde ich ersteinmal sehen,wie sich die sache weiter entwickelt.
es wäre schon schön wenn ich meine wiedererlangte freiheit noch ein stück ausweiten könnte .
gruß balou
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- Krischan
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
10 Juni 2012 16:36habe letztens ein langes Schreiben vom Dia-zentrum erhalten, in dem mitgeteilt wurde, daß die Fahrtüchtigkeit 1x im Jahr von einem Arzt bescheinigt werden müsse, und das Diazentrum das nicht mache. Das sollte ich unterschreiben, damit das Zentrum aus der Problematik raus ist. Habe ich aber nicht getan, sondern die Sache im Sande verlaufen lassen. Habe ich halt noch nie was von gehört wenn es Ärger geben sollte.
Meine Meinung ist, daß man da lieber keine schlafenden Hunde wecken soll.
Natürlich muss jeder soviel Verantwortung selbst haben, daß er wenn er fahruntüchtig ist auch nicht mehr fährt. Bei manchen Mitpatienten hab ich da meine Zweifel. Die haben regelmäßig Kreislaufzusammenbrüche und fahren dann mit dem Auto von der Dialyse nach Hause(td) Hat man ja letztens in Hamburg gesehen, was da passieren kann.
Gruß... Krischan
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- Krischan
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
10 Juni 2012 16:42> moin moin opus,
> mir hatten sie damals die klasse 1 abgenommen.
> dann kam die dialyse und habe mich nicht mehr um
> den führerschein gekümmert.
> nach meiner erfolgreichen transplantation und der
> guten genesung dachte ich mir,ich könne
> eigendlich wieder mit dem motorrad fahren.
> bei der behörde einen antrag gestellt auf
> wiedererteilung der klasse 1.
> ich bin einfach zu blauäugig an die sache
> herangegangen.
> jetzt werde ich ersteinmal sehen,wie sich die
> sache weiter entwickelt.
> es wäre schon schön wenn ich meine
> wiedererlangte freiheit noch ein stück ausweiten
> könnte .
> gruß balou
Nach dem was ich in der entsprechenden Anlage zur StVO gelesen habe, darfst Du als Dialysepatient kein Motorrad fahren, als Transplantierter schon. Ich denke die Behörde will sich da absichern. Halt uns mal auf dem laufenden was dabei rausgekommt ist und was es gekostet hat.
Gruß.... Krischan
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- corinna
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
10 Juni 2012 21:21Liebe Grüße
Corinna
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- Limo
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
11 Juni 2012 05:02In der[size=large]Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (gültig seit dem 01.01.2011)[/size] findet sich eine sehr lange Tabelle zu diesem Thema.
Wenn Ihr [size=x-large]HIER[/size] klickt und bis nach unten scrollt, kommt Ihr bei den Nierengeschichten an.
Viel Glück allen Bdürftigen wünscht
Limo (der noch nie einen Führerschein hatte und auch wirklich nichts motorisiertes fahren kann)
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
11 Juni 2012 07:54und schon wieder antowrtest Du zu diesem Thema in gewohnt schwarzmalerischer und hier einfach falscher Weise.
Es ist eben nicht so, dass wir grundsätzlich erst mal nicht fahrtüchtig wären, und dann das Gegenteil beweisen müssten. Das haben wir in deinem Thread letztes Jahr doch ausführlich besprochen.
Um hier anderen Die Angst zu nehmen - niemand von uns ist grundsätzlich erst mal nicht fahrtüchtig. § 11 Abs 1 FeV schließt die Eignung aus, wenn laut Anlage 4 Gründe vorliegen, die auch eine Eignung oder bedingte Eignung ausschließen.
Gerad das ist aber bei Dialyse nicht de rFall, hier ist die Eigung bzw bedingte Eignung eindeutig festgelegt (ja heißt ja und nicht nein, da gibt es wenig Spielraum für Interpretationen).
Also fährt auch niemand von uns per se ohne gültige Fahrerlaubnis.
Allerdings kann die Behörde, wenn ihr entsprechende Tatsachen bekannt werden (das ist dann der Absatz 2 von § 11) entsprechende Unterlagen/ Gutachten anfordern - muss sie aber nicht. Und sie muss es auch nicht unbedingt erfahren. Niemand von uns muss der Behörde die Dialysepflicht melden, denn wir sind nach Anlage 4 eben doch geeignet, soweit nicht weitere Begleiterkrankungen die Eignung einschränken.
Also erst mal keine Panik - und Balou, das wird schon gut gehen, ist halt blöd wenn das Amt einmal davon weiß und sich entschließt hier tätig zu werden.
Bei mir am LAndratsamt werden die gar nicht erst tätig, da ist klar, dass reine Dialysepflicht keine Einschränkung der Eignung darstellt.
eine Bitte an Geierlein: Ich weiß um die Tragik deiner Geschichte, aber wenn ein Sachverhlat einmal ausführlich geklärt und deine Sicht der Dinge richtig gestellt wurde, dann lasse das thema doch einfach los und jage nicht anderen einen Heidenschreck ein. Damit tust Du dir jedenfalls keinen Gefallen.
Gruss Parzival
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- Anka
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
11 Juni 2012 08:02Ich hatte wirklich einen ganz schönen Schrecken bekommen.
Liebe Grüße, Angela
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- Anka
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
11 Juni 2012 08:08Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: >:D<B)Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
11 Juni 2012 09:43wie schon gesagt,wollte ich nur meine klasse 1 wiederhaben um ein wenig in meiner wiedergewonnen freizeit umherzufahren.hätte jaauch darauf verzichten können und die behörde hätte nichts mitbekommen.
mich ärgert es nur,daß mir jetzt kosten entstehen.
ich weiß ja noch nicht einmal ob ich meine klasse 1 wieder bekomme.wenn nicht,bin ich das geld los und muß jährlich zur nachuntersuchung.
das ist natürlich blöde.
hätte ich es gewußt,das ich mir so ein eigentor schießen würde ,hätte ich es bei meiner klasse 3 belassen.
aber man möchte ja gerne wieder moped fahren und wenn es nur für ein paar jahre sind.
also ab zur untersuchung,lächeln und zahlen.
bis alles erledigt ist und vielleicht sich alles zum guten wendet,wird das wetter auch besser sein.entweder fahre ich cabrio oder moped
gruß balou
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- Hachiko
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
11 Juni 2012 18:37Ich kann mich auch noch erinnern, als ich vor 20 Jahren mit der Dialyse angefangen habe wurde immer gesagt, nach der Dialyse darf man überhaupt kein Auto fahren. Täte man es trotzdem und würde einen Unfall bauen würde das genauso behandelt werden als wäre man betrunken gewesen. Ob das so stimmt bzw. gestimmt hat weiß ich natürlich nicht, es wurde nur immer so gesagt. Vielleicht hat sich das mit dem Fahrverbot (wenn es das denn tatsächlich gab) ja auch geändert, weil die Krankenkassen Fahrtkosten sparen wollen/ sollen ?!
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
11 Juni 2012 19:44Das muss jeder fuer sich selbst entscheiden.
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- Geierlein
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
11 Juni 2012 23:43Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: >:D<B)Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
11 Juni 2012 23:49Im Übrigen hat mir die Doktorin der Diayse letztens noch erklärt, dass die eigentlich solche Bescheinigungen nicht kostenlos abgeben dürfen. Aber bisher ging das!
Eines ist sicher, ich werde zu dem Thema nichts mehr antworten!
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- balou
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Re: Re: >:D<B)Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
12 Juni 2012 07:21das ist doch mal eine klare aussage von dir!!
mir langt es ja völlig wenn ich den kleinen schein wiederbekomme.
da bestehen für mich noch richtig gute chancen.
in 4 wochen habe ich termin beim arzt. bis dahin muß ich abwarten.
gruß balou
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
12 Juni 2012 09:43Michaela
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
12 Juni 2012 13:04um es einmal richtig zu stellen:
die behörde wird nur aufmerkam wenn man einen führerschein oder eine erweiterung beantragt,ansonsten interessiert sie das nicht.
die zurückstufung des behinderten grades nach 2 jahren ntx ,darüber entscheidet das versorgungsamt von ganz alleine.
tschüß balou
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
12 Juni 2012 13:14Ich lasse mich ueberraschen.
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- kaimana
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
12 Juni 2012 18:37kaimana
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
12 Juni 2012 21:31weil ich diesen antrag aufüllen mußte.
ich hoffe das damit deine frage beantwortet ist.
tschüß balou
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klasse(n) __________
Angabe des Geschlechts: männl. weibl.
Familienname
Vornamen
Geburtsname /
sonstige frühere Namen
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Geburtsort , -land
Adresse
Emailadresse (falls vorhanden)
oder Mobiltelefonnummer
Ich war bis __.__.____ im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse ___ ,
erteilt durch (Name der Behörde): __________________.
Ich bin derzeit schon im Besitz folgender Fahrerlaubnis(se) (Es sind auch
ausländische Fahrerlaubnisse anzugeben!):
Klasse/n erteilt am Behörde Führerscheinnr.
Mit der Erteilung der heute beantragten Fahrerlaubnis verzichte ich auf alle mir zu diesem
Zeitpunkt schon erteilten Fahrerlaubnisse aus einem EU/EWR-Staat dieser Klasse. Den
entsprechenden Führerschein werde ich bei Abholung meines neuen Führerscheines abliefern.
Ich besitze derzeit keine deutsche oder ausländische Fahrerlaubnis(se).
Ich wohne seit __________ überwiegend am o.g. Wohnort (§ 7 FeV). Der Zuzug erfolgte
von: (vollständige Adresse angeben): _______________________________________________
Ich habe derzeit keine Fahrerlaubnis bei einer anderen Behörde beantragt. (Falls nicht
zutreffend, bitte streichen und Name der Behörde angeben, bei der außerdem ein Antrag eingereicht wurde):
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt:
1 Lichtbild (biometrisch)
Sehtestbescheinigung
Augenfachärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes statt einer
Sehtestbescheinigung bei Anträgen Klassen C/C1 und/oder D/D1 gem. Anlage 6 FeV
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe bei Anträgen Klasse C und/oder D
Nachweis über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 FeV (nur bei Anträgen
Klassen C/C1 und/oder D/D1)
___________________________
Ort, Datum
___________________________ ___________________________
Unterschrift Antragsteller/in Unterschrift annehmende
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
13 Juni 2012 01:44ich hab das auch . ich hab vor 3 jahren meinen führerschein gemacht klasse b (3) .
ich hab in der fahrschule einen zettel bekommen wo man ankreuzen sollte ob man krank ist oder irgendwas hat . ich war leider zu doof und hab es angekreuz. ich hatte dann auch nicht mein führerschein gleich bekommen nach dem ich bestanden hab . musste dann extra zum landkreis fahren . und seit dem muss ich jedes jahr einen arzt brief hinschciken sonst wird mir meine fahrerlaubnis entzogen.
was komisch ist ich hab dieses jahr noch keine post bekommen , ich hoffe es bedeutet nix schlimmes.
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
13 Juni 2012 01:51ich hab auch 100 %und bei mir steht auch unbefristet. ich lass mich auch überraschen was passiert bin jetzt seit einem jahr transplntiert. meine mutter meinte das die sich wohl nicht melden werde da ja unbefristet drin steht
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
13 Juni 2012 01:54ein transplantierter muss 70% bekommen , wir dürfen nicht unter 70% bekommen .
ich weiß das weil ich ein seminart hatte und es mir dort erklärt wurde.
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Re: Re: >:D<B)Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
13 Juni 2012 02:00was musst du denn für untersuchungen machen lassen?
also bei mir reicht immer ein brief von meinem tx- zentrum und das da ein satz drin steht das ich fahren darf.
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Re: Re: überprüfung der eignung zum führen von fahrzeugen
13 Juni 2012 07:06ich bin Schwerbehindertenvertretung. Das Integrationsamt, nachzulesen in Behinderung und Ausweis vom LaGeSo, sagt an: Nach einer Transplantation ist eine Heilungsbewährung im Allgemeinen von zwei Jahren anzusetzen. Danach wird der GdB auf nicht niedriger als 50% reduziert. Dies ist abhängig von den verbliebenen Funktionsstörungen. Die Regel ist, dass es zu einer Reduktion auf 50% kommt.
Mitwirkungspflicht: Egal ob Dein Ausweis unbefristet ist, Du hast mitzuteilen, dass Du transplantiert wurdest. In deinem Bescheid vom Versorgungsamt, also das Ding wo Dir schriftlich mitgeteilt wurde, wie hoch dein GdB ist und welche Funktionsbeeinträchtigungen du hast, steht zum Schluss ein Text, nachdem du gesetzlich verpflichtet bist, jede Veränderung dem Versorgungsamt mitzuteilen, dazu gehört auch Transplantation. Dort findest Du auch Beispiele.
Gruß ME
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