Hat einer von Euch vielleicht eine Ahnung ob das Arbeitsamt immer ein Ruhen anornen kann, wenn der Arbeitgeber eine Abfingdung zahlt (§ 143a Abs. I SGB III) oder nur dann, wenn sich der Arbeitgeber sich dadurch von seinen längeren Kündigungsfristen freigekauft hat? Gelten dann immer die 180 Tage? Wie schaut es aus bei einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer, wenn dieser nur eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende einzuhalten hat, der Arbeitgeber aber 7 Monate hätte; dieser aber keine Kündigung ausgesprochen hat?
Danke für euere Hilfe
kaimana
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.