Kündigung angekündigt
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Re: Re: Kündigung angekündigt
15 März 2005 18:42
Hallo Sabine,
aus der Tatsache, dass Dein Ag sich eine Genehmigung holen will, schließe ich, dass Du Schwerbehindertenstatus hast. Damit muss das Inegrationsamt Deiner Kündigung zustimmen. Die werden erfahrungsgemäß vorher Deine Stellungnahme einholen. Außerdem kannst Du Dich dort auch beraten lassen. Wenn Du in der Gewerkschaft bist, natürlich auch dort.
Ansonsten ist es gar nicht so schwer den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte zu umgehen bzw. trotzdem zu kündigen, wie mancher meint. Es ist sehr stark von den Gegebenheiten Deines Ag (und Deinen) abhängig. Daher wird sich kaum ein vergleichbarer Fall finden und es wird Dir (außer Fachleuten) niemand ohne weiteres sagen können, wie es bei Dir aussieht. (Und die Fachleute (Anwälte) dürfen es hier im Forum wegen des Rechtsberatungsgesetzes nicht so ohne weiteres.)
Lange Rede, kurzer Sinn: Frag das Integrationsamt.
Alles Gute
joe
aus der Tatsache, dass Dein Ag sich eine Genehmigung holen will, schließe ich, dass Du Schwerbehindertenstatus hast. Damit muss das Inegrationsamt Deiner Kündigung zustimmen. Die werden erfahrungsgemäß vorher Deine Stellungnahme einholen. Außerdem kannst Du Dich dort auch beraten lassen. Wenn Du in der Gewerkschaft bist, natürlich auch dort.
Ansonsten ist es gar nicht so schwer den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte zu umgehen bzw. trotzdem zu kündigen, wie mancher meint. Es ist sehr stark von den Gegebenheiten Deines Ag (und Deinen) abhängig. Daher wird sich kaum ein vergleichbarer Fall finden und es wird Dir (außer Fachleuten) niemand ohne weiteres sagen können, wie es bei Dir aussieht. (Und die Fachleute (Anwälte) dürfen es hier im Forum wegen des Rechtsberatungsgesetzes nicht so ohne weiteres.)
Lange Rede, kurzer Sinn: Frag das Integrationsamt.
Alles Gute
joe
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Re: Re: Kündigung angekündigt
15 März 2005 19:14
Hi,
hatte Ende des letzten Jahres auch das Problem. Das Integrationsamt muß deine Stellungnahme abwarten. Ich habe mich direkt bei zuständigen Integrationsamt gemeldet und habe das weitere Vorgehen direkt mit Anwalt und Amt abgeklärt. Prinzipiell ist die Durchsetztbarkeit von Kündigungen vom Kündigungsgrund abhängig. Wird der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen (zu teuer, Schliessung eines Betriebszweiges usw.) gekündigt, und der Arbeitgeber kann dies nachweisen (Integrationsamt fordert Akteneinsicht und prüft den Arbeitgeber), stimmt das Amt im Normalfall der Kündigung zu. Mit einer Kündigung aus persönlichen Gründen (z. B. lange Fehlzeiten) siehts schon anders aus. Anwalt nehmen. Direkten KOntakt zum Amt herstellen und versuchen wenns nicht anders geht einen guten deal aushandeln.
Ich drück dir die Daumen. Wenn du Infos brauchst - einfach eine Mail
hatte Ende des letzten Jahres auch das Problem. Das Integrationsamt muß deine Stellungnahme abwarten. Ich habe mich direkt bei zuständigen Integrationsamt gemeldet und habe das weitere Vorgehen direkt mit Anwalt und Amt abgeklärt. Prinzipiell ist die Durchsetztbarkeit von Kündigungen vom Kündigungsgrund abhängig. Wird der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen (zu teuer, Schliessung eines Betriebszweiges usw.) gekündigt, und der Arbeitgeber kann dies nachweisen (Integrationsamt fordert Akteneinsicht und prüft den Arbeitgeber), stimmt das Amt im Normalfall der Kündigung zu. Mit einer Kündigung aus persönlichen Gründen (z. B. lange Fehlzeiten) siehts schon anders aus. Anwalt nehmen. Direkten KOntakt zum Amt herstellen und versuchen wenns nicht anders geht einen guten deal aushandeln.
Ich drück dir die Daumen. Wenn du Infos brauchst - einfach eine Mail
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Re: Re: Kündigung angekündigt
15 März 2005 19:22
hallo sabine,
nach ablauf der erziehungszeit muss der AG noch die vertragl. vereinbarten kündigungsfristen einhalten (ggf, sollten solche nicht ausbedungen sein, die gesetzlichen). eine abfindung steht dir auch zu (höhe bestimmt sich nach der betriebszugehörigkeit). ansonsten siehe meine vorredner .
kaimana
nach ablauf der erziehungszeit muss der AG noch die vertragl. vereinbarten kündigungsfristen einhalten (ggf, sollten solche nicht ausbedungen sein, die gesetzlichen). eine abfindung steht dir auch zu (höhe bestimmt sich nach der betriebszugehörigkeit). ansonsten siehe meine vorredner .
kaimana
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