Schwerbehindertenausweis - Angaben auf diesem Ausweis
- Anonym
-
Autor
- Noch wenige Beiträge
-
- Thanks: 0
Schwerbehindertenausweis - Angaben auf diesem Ausweis
14 Juli 2005 13:01Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage in Bezug auf den Schwerbehindertenausweis bzw. die Angaben auf diesem Ausweis: Meine Mama hat einen Schwerbehindertenausweis und ihr Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100 %.
Weitere Angaben/ Bemerkungen stehen allerdings (noch) nicht auf ihrem Ausweis.
Meine Mutter ist Bauchfelldialysepatientin und hat einen Nabelbruch, der schon mal operiert wurde, aber jetzt wieder aufgebrochen ist... Sie darf nichts Schweres heben oder tragen, beim Einkaufen,… etc. benötigt sie also Hilfe.
Es soll doch aber so ein Beiblatt zum behinderten Ausweis geben…
Und wie beantragt man das „Bâ€? (= „Notwendigkeit zur Begleitungâ€?) bei dem Merkzeichen auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises??
Es scheint da beim Beantragen sehr auf die Formulierung anzukommen, oder?
Wie habt Ihr das gemacht?
Was könnt Ihr mir dazu sagen?
Alles Gute!!
Gruß, Cordelia
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- debi
-
- Noch wenige Beiträge
-
- Thanks: 0
Re: Re: B auf dem Schwerbehindertenausweis
16 Juli 2005 22:48
Hallo Cordelia,
Das B für Bgleitungsnotwendigkeit gehört nicht zu den Merkzeichen auf der Rückseite sondern findet sich vorn in mittlerer Höhe rechts. Aber kann denn Deine Mutter gar nicht allein raus? Beim Einkaufen im Laden sind von Menschen mit Handycap durchaus auch Auszubildende zur Hilfe zu bemühen (kann man sogar in Supermärkten anfragen - weiß ich aus eigener Rollierfahrung). Die können dann auch was ins Auto stellen...
Bei der Beantragung müßt Ihr doch alle behandelnden Ärzte angeben. Und was die so schreiben, wird dann mit einbezogen in der Gesamtbewertung. Falls Ihr der Ansicht seid, daß sie zu schlecht bewertet wurde (will heißen zu gering), ist wohl auch ein Einspruch möglich.
Irgendwo hier im Forum gibts auch einen Link zu einer addy, wonach man selbst beurteilen kann, welche Chancen man hat. (ich weiß ihn leider nicht mehr genau.) LG Debi
Das B für Bgleitungsnotwendigkeit gehört nicht zu den Merkzeichen auf der Rückseite sondern findet sich vorn in mittlerer Höhe rechts. Aber kann denn Deine Mutter gar nicht allein raus? Beim Einkaufen im Laden sind von Menschen mit Handycap durchaus auch Auszubildende zur Hilfe zu bemühen (kann man sogar in Supermärkten anfragen - weiß ich aus eigener Rollierfahrung). Die können dann auch was ins Auto stellen...
Bei der Beantragung müßt Ihr doch alle behandelnden Ärzte angeben. Und was die so schreiben, wird dann mit einbezogen in der Gesamtbewertung. Falls Ihr der Ansicht seid, daß sie zu schlecht bewertet wurde (will heißen zu gering), ist wohl auch ein Einspruch möglich.
Irgendwo hier im Forum gibts auch einen Link zu einer addy, wonach man selbst beurteilen kann, welche Chancen man hat. (ich weiß ihn leider nicht mehr genau.) LG Debi
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
