Kündigungsschutz
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Kündigungsschutz
19 Mai 2006 12:17
Hallo zusammen,
ich arbeite seit sieben Jahren beim gleichen Arbeitgeber als päd. Mitarbeiterin.
Zum 1.August stehen einige Umstrukturierungen an, d.h. wir fünf Mitarbeiterinnen werden weiterhin beschäftigt, allerdings mit neuen Arbeitsverträgen.
Bezieht sich mein derzeitiger Kündigungsschutz bei 100% Schwerbehinderung automatisch auch auf den neuen Arbeitsvertrag des derzeitigen Arbeitgebers -oder greift der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten, da es sich um einen neuen Vertrag handelt?
vorab schon mal vielen Dank für evtl. Antworten.
Gruß cartman:)
ich arbeite seit sieben Jahren beim gleichen Arbeitgeber als päd. Mitarbeiterin.
Zum 1.August stehen einige Umstrukturierungen an, d.h. wir fünf Mitarbeiterinnen werden weiterhin beschäftigt, allerdings mit neuen Arbeitsverträgen.
Bezieht sich mein derzeitiger Kündigungsschutz bei 100% Schwerbehinderung automatisch auch auf den neuen Arbeitsvertrag des derzeitigen Arbeitgebers -oder greift der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten, da es sich um einen neuen Vertrag handelt?
vorab schon mal vielen Dank für evtl. Antworten.
Gruß cartman:)
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Re: Re: Kündigungsschutz
19 Mai 2006 19:54
Hallo Cartman
Dein Kündigungsschutz bleibt weiter erhalten. Die einzige Möglichkeit den Arbeitsvertrag zu (selber Arbeitgeber) ändern ist eine Änderungskündigung.Das Versorgungsamt muß der Änderungskündigung zustimmen.
Solltest Du dem nicht zustimmen weil die Arbeitsbedingungen sich drastisch verschlechtern geht die Änderungskündigung in eine regulere fristgerechte Kündigung über. Vom Angebot der Änderungskündigung bis zur Ab oder Zustimmung hast du 4 Wochen Frist zu entscheiden.
Dein Kündigungsschutz bleibt weiter erhalten. Die einzige Möglichkeit den Arbeitsvertrag zu (selber Arbeitgeber) ändern ist eine Änderungskündigung.Das Versorgungsamt muß der Änderungskündigung zustimmen.
Solltest Du dem nicht zustimmen weil die Arbeitsbedingungen sich drastisch verschlechtern geht die Änderungskündigung in eine regulere fristgerechte Kündigung über. Vom Angebot der Änderungskündigung bis zur Ab oder Zustimmung hast du 4 Wochen Frist zu entscheiden.
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Re: Re: Kündigungsschutz
19 Mai 2006 20:49
Hallo meickel,
herzlichen Dank für d. Info- gut zu wissen...
Gruß, cartman
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