Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
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Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
26 Sep. 2006 10:50ich hab für meine Mama mal wieder eine Frage.
Weiß jemand ob man im öffentlichen Dienst für die Dialyse
freigestellt werden kann? Und wenn ja, wo steht das?
Im Voraus llieben Dank!!!
Gruß Laura
i. A. Sieglinde
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
26 Sep. 2006 12:40ich bin seit 2 1/2 Jahren an der Dialyse und bin nicht freigestellt worden.
Ich weiß aber von einem Beamten, der für 1 Tag in der Woche freigestellt wurde.
Muss wohl der oberste Diensherr entscheiden !!!!
Viel Glück
Liebe Grüße
Petra
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- Raja
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
26 Sep. 2006 15:06es steht in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie nach §92 Abs.1 Satz 2 Nr 7 SGB V.In dieser Richtlinie heißt es im § 2 Abs.9
Ist eine Diabehandlung lediglich während der vereinbarten Arbeitszeit möglich, besteht für deren Dauer, die Zeit der Anfahrt zur Diaeinrichtung und für die nach der Dia erforderliche Ruhezeit Arbeitsunfähigkeit. Dasselbe gilt für andere extrakorporale Aphereseverfahren. Die Bescheinigung für im voraus feststehende Termine soll in Absprache mit dem Versicherten in einer für dessen Belange zweckmäßigen Form erfolgen.
Für Angestellte im ÖD ist es nach etwas Kampf durchsetzbar, kann aber auf die jährlichen Kranktage angerechnet werden, bei Beamten wird es abgelehnt, da es nicht im Beamtenversorgungsgesetz steht. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Versuch es einfach mal,viel Glück!
Viele Grüße Raja
Bundesanzeiger Nr 61 S. 6501 vom 27.03.2004
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
26 Sep. 2006 17:42Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
26 Sep. 2006 18:54Die Richtlinie ist für gesetzlich versicherte herausgegeben. Beamte sind in keiner Krankenkasse pflichtversichert und erhalten somit auch kein krankengeld. Sie werden auch nicht krank geschrieben, sondern dienstunfähig mit Bezügen. Unter Dienstunfähigkeit ist Dialysezeit nicht angeführt und Behörden halten sich nun mal leider an den Wortlaut der Gesetze.
Raja
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- Dani
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
27 Sep. 2006 11:42Gruß
Dani
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
28 Sep. 2006 07:57danke für den Hinweis auf den Erlaß. In Sachsen gibt es soetwas nicht, nach Auskunft meiner Behörde. Mich würde interessieren in welchem Bundesland ebenfalls ein derartige Erlaß existiert.
Vielen Dank für Euere Antworten
Raja
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
28 Sep. 2006 17:43Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
28 Sep. 2006 21:32ja, so wurde es mir auch gesagt. Ich hätte ja die Möglichkeit Abenddia, Nachtdia, Heimdia oder PD während der Dienstzeit zu machen. Man hat mir auch Telearbeit und Altersteilzeit angeboten, eben nur keine Freistellung (krank)
Viele Grüße Raja
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
30 Sep. 2006 09:15ich bin auch Beamter. Ich habe anfangs nach Dienst dialysiert. Als mir das zu anstrengend wurde, weil ich u.a. zu wenig Schlaf bekam, habe ich mit meinem Chef gesprochen und werde jetzt pro Dialysetag ca. 2 Stunden freigestellt. So sind alle zufrieden.
Es kommt als immer auf den Vorgesetzten an.
lg
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
30 Sep. 2006 16:41wahrscheinlich gibt es dann in NRW auch so einen Erlaß wie in Schleswig-Holstein. Es kann ja nicht sein, daß jeder Dienstherr anders entscheidet, schließlich kommt das Geld für dieses krank von der Bezügestelle. Sei froh wenn Dein Chef so viel Verständnis zeigt, sollte es keinen derartigen Erlaß geben.
Viele Grüße Raja
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Re: Re: Freistellung zu Dia. im öff. Dienst
02 Okt. 2006 08:23auch ich bin Beamter, im Geschäftsbereich des BMI.
Bei mir hat der Personalchef unmittelbar nach Bekanntwerden der Diapflicht zu einem Gespräch gebeten. Da ich alles daran setzte, so viel wie möglich zur Verfügung zu stehen, kommt mir meine Behörde sehr entgegen.
Wenn ich tagsüber dialysiere (montag und Freitag), dann gehe ich Mittags und bekomme die restliche Zeit gut geschrieben. Grundlage hierfür ist die Sonderurlaubsverordnung, die es erlaubt, in dringenden persönlichen Gründen in erforderlichem Umfang Sonderurlaub zu gewähren, solange keine Dienstlichen Gründe entgegen stehen.
Selbst unser Amtspräsident vertritt die Meinung, dass die GEsundheit in diesem Fall immer vor irgendwelche Dienstlichen Gründe geht, von daher klappt es bei mir immer.
Gruss PArzival
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