Befreiung von GEZ-Gebühren

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Befreiung von GEZ-Gebühren

24 Okt. 2006 18:12
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Neulich habe ich in der Bild am Sonntag einen Beitrag gelesen wo jemand gefragt
hatte ob man sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen kann wenn man Schwerbehindert ist. Gilt das nur mit Vermerk im Ausweiß ? Habe zur Zeit 100% ohne Vermerke,
werde aber wahrscheinlich nach der Tranplantation im Juni 2006 runtergestuft werden. Wer kann mir zu den 2 Sachen eine Auskunft geben, bevor ich die Pferde scheu mache ?
Weniger % nach der TX und GEZ.

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Re: Re: Befreiung von GEZ-Gebühren

25 Okt. 2006 10:12
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Hallo Manni,

GEZ-Befreiung bekommt man unabhängig von einer TX nur, wenn man das Merkzeichen RF im SB-Ausweis stehen hat. Und dieses Merkzeichen muß man beantragen.

Björn, das beuteltier.

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Re: Re: Befreiung von GEZ-Gebühren

25 Okt. 2006 11:37
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Hallo Manni,
das Merkzeichen RF bekommt man dann, wenn man auf Dauer daran gehindert ist, am öff. Leben teilzunehmen. Ich habe das Merkzeichen, da ich stark gehbehindert bin und deshalb aG habe.. Nur wegen Dialyse oder Transplantation bekommt man es nicht
Gruß Roxanne

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Re: Re: Befreiung von GEZ-Gebühren

25 Okt. 2006 11:50
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Hallo Manni,

die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren findest Du in den <a href=http://www.versorgungsamt-koeln.nrw.de/leistungen/bescheinigungenUndAusweise/behinderte/ahp/index.php>Anhaltspunkten für die für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ Teil B, Nr. 33.

Deine Frage nach dem GdB nach TX wird auch dort beantwortet. Siehe Nr. Teil A, Nr. 26.12 Harnorgane

Zitat:
Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdB/MdE-Grad von 100 anzusetzen. Danach ist der GdB/MdE -Grad entscheidend abhängig von der verbliebenen Funktionsstörung; unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression ist jedoch der GdB/MdE-Grad nicht niedriger als 50 zu bewerten.

Gruß
francis

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Re: Re: Befreiung von GEZ-Gebühren

25 Okt. 2006 11:56
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Hallo Roxanne,

erst noch einmal - schön, dass Du wieder da bist.

Bei TX gibt es schon eine - wenn auch bei NTX wohl eher unwahrscheinliche - Möglichkeit zur zumindest zeitweisen RF-Befreiung.

Zitat:

Behinderte Menschen nach Organtransplantation , wenn über einen Zeitraum von einem halben Jahr hinaus die Therapie mit immunsuppressiven Medikamenten in eienr so hohen Dosierung erfolgt, dass dem Betroffenen auferlegt wird, alle Menschenansammlungen zu meiden.
Nachprüfungen sind in kurzen Zeitabständen erforderlich.

Gruß
francis

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Re: Re: Befreiung von GEZ-Gebühren

25 Okt. 2006 13:33
#
Data schrieb:

> Woher ist das Zitat?
> Bin nämlich knapp einen Monat nach meiner NTX damals wieder zur
> Schule gegangen.
>
> LG, Data.

Das Zitat stammt aus den <a href=http://www.versorgungsamt-koeln.nrw.de/leistungen/bescheinigungenUndAusweise/behinderte/ahp/index.php>Anhaltspunkten für die für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ Teil B, Nr. 33, Seite 141 unten.

Ich habe ja auch geschrieben, dass es bei einer NTX wohl eher unwahrscheinlich ist.

Aber die theoretische Möglichkeit ist da. [cool]

Lg
francis

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