Hallo zusammen,
bei Bezug von Altersrente gilt im Normalfall bei Nichtbehinderten die noch nicht 65 Jahre alt sind, eine Hinzuverdienstgrenze von z. Zt. 350,00 € , wobei monatlich zwei mal im Jahr das Doppelte, also 700,00 € verdient werden dürfen.
Kann mir jemand sagen, ob bei einem Schwerbehinderten, der ja mit 63 ohne Rentenkürzung Altersrente beziehen kann, die Hinzuverdienstgrenze trotzdem bei Erreichung des 65. Lebensjahres, oder schon nach Erreichung des 63. Lebensjahres endet.
Für Antworten danke ich schon im voraus.
Gruß alfra
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