Schwerbehinderung
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Schwerbehinderung
04 Jan. 2007 17:31
Hallo ihr,
ich habe von Albertine gelesen, was man alles beim Finanzamt absetzen kann. Diese Seite hier ist super, man kann so vieles nachlesen. Ich danke euch.
Da ich erst seit kurzem PD-Patient bin, habe ich jetzt erst meinen Bescheid bekommen und ich wurde nur zu 70 eingestuft. Ich habe gelesen und gehört, dass man als Dialysepatient immer mit einem grad von 100 eingestuft wird. Wer kann mir da helfen? Wo kann ich mich hinwenden? Was habe ich noch zu beachten? Vielen Dnak für euere Antworten.
Gruß Katja
ich habe von Albertine gelesen, was man alles beim Finanzamt absetzen kann. Diese Seite hier ist super, man kann so vieles nachlesen. Ich danke euch.
Da ich erst seit kurzem PD-Patient bin, habe ich jetzt erst meinen Bescheid bekommen und ich wurde nur zu 70 eingestuft. Ich habe gelesen und gehört, dass man als Dialysepatient immer mit einem grad von 100 eingestuft wird. Wer kann mir da helfen? Wo kann ich mich hinwenden? Was habe ich noch zu beachten? Vielen Dnak für euere Antworten.
Gruß Katja
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Re: Re: Schwerbehinderung
04 Jan. 2007 17:53
Elvi hat Recht, sofort Widerspruch einlegen, da bei Dialyse 100% gegeben werden muss. Wie ist Dein HB. Sollte der noiedrig sein, dazu noch evtl. aG beantragen, dass Du durch den niedrigen HB nur sehr wenig laufen kannst. Also nicht aufgeben, kämpfen. Fruß Albertine
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Re: Re: Schwerbehinderung
04 Jan. 2007 17:57
Hallo Katja,
Elvi hat recht: Leg bitte umgehend Widerspruch ein. Diesen musst Du aber begründen.Hilfe erhältst Du beim VdK (musst aber Mitglied werden), oder durch einen Anwalt. Hast Du den Ausweis beantragt, bevor Du dialysepflichtig wurdest? Die Bearbeitungszeit ist nämlich oft sehr lange. Ansonsten wäre ein Grad von 70% bei Dialysepflichtigkeit völlig unverständlich.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
LG Nephroline
Elvi hat recht: Leg bitte umgehend Widerspruch ein. Diesen musst Du aber begründen.Hilfe erhältst Du beim VdK (musst aber Mitglied werden), oder durch einen Anwalt. Hast Du den Ausweis beantragt, bevor Du dialysepflichtig wurdest? Die Bearbeitungszeit ist nämlich oft sehr lange. Ansonsten wäre ein Grad von 70% bei Dialysepflichtigkeit völlig unverständlich.
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Re: Re: Schwerbehinderung
04 Jan. 2007 18:36
Hallo Katja,
ich bin`s nochmal: Ich habe jetzt gegoogelt und den Link mit der Tabelle (Grad der Behinderung) herausgesucht. Leider bin ich zu blöd zum Verlinken, deshalb nur die Angabe:
Wikipedia:Stichwort Grad der Behinderung, unten Angabe der Weblinks:
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (PDF-Broschüre zum Runterladen),
Kapitel 26.12, S.89 . Hier steht eindeutig: 100% bei Nierenersatztherapie
LG Nephroline
ich bin`s nochmal: Ich habe jetzt gegoogelt und den Link mit der Tabelle (Grad der Behinderung) herausgesucht. Leider bin ich zu blöd zum Verlinken, deshalb nur die Angabe:
Wikipedia:Stichwort Grad der Behinderung, unten Angabe der Weblinks:
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (PDF-Broschüre zum Runterladen),
Kapitel 26.12, S.89 . Hier steht eindeutig: 100% bei Nierenersatztherapie
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Re: Re: Schwerbehinderung
04 Jan. 2007 22:41
Unter dem Feststellungsbescheid steht doch eine Rechtsbehelfsbelehrung
!
!
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Re: Re: Schwerbehinderung
05 Jan. 2007 22:53
Liebe Hati,
in der Rechtsbehelfsbelehrung muß lt. Verwaltungsvefahrensgesetz das mögliche Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage), die Stelle, wo es einzulegen ist und die dafür einzuhaltende Frist benannt sein. Eine fehlerhafte, unvollständige oder mißverständliche Rechtsbehelfsbelehrung würde den sie betreffenden Verwaltungsakt (Bescheid) nichtig machen. So etwas riskiert keine Behörde, ich habe es in 27 Jahren Verwaltungspraxis noch nie erlebt.
Liebe Grüße, Roxanne
in der Rechtsbehelfsbelehrung muß lt. Verwaltungsvefahrensgesetz das mögliche Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage), die Stelle, wo es einzulegen ist und die dafür einzuhaltende Frist benannt sein. Eine fehlerhafte, unvollständige oder mißverständliche Rechtsbehelfsbelehrung würde den sie betreffenden Verwaltungsakt (Bescheid) nichtig machen. So etwas riskiert keine Behörde, ich habe es in 27 Jahren Verwaltungspraxis noch nie erlebt.
Liebe Grüße, Roxanne
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