Kündigungsschutz bei MdE
- Anonym
-
Autor
- Noch wenige Beiträge
-
- Thanks: 0
Kündigungsschutz bei MdE
24 Apr. 2007 12:21
Sehr häufig lese ich hier in Beiträgen von einem Kündigungsschutz aufgrund der anerkannten MdE. Soweit mir bekannt ist, genießt der Schwerbehinderte keinen absoluten Kündigungsschutz, vielmehr ist das Verfahren, welches zur Kündigung führen soll, lediglich erschwert. D. h. bei einer beabsichtigten Kündigung muß nicht nur der Personalrat zustimmen, sondern es ist auch die Schwerbehindertenvertretung und ggf. die Fürsorgestelle zu beteiligen, aber unkündbar ist ein Schwerbehinderter nicht. Oder liege ich da falsch?
Aus meiner eigenen beruflichen Praxis weiß ich, daß die Kündigung eines Schwerbehinderten durchaus möglich ist und die Interessenvertretungen da auch mitziehen, wenn die Kündigung Hand und Fuß hat.
Gruß Roxanne
Aus meiner eigenen beruflichen Praxis weiß ich, daß die Kündigung eines Schwerbehinderten durchaus möglich ist und die Interessenvertretungen da auch mitziehen, wenn die Kündigung Hand und Fuß hat.
Gruß Roxanne
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- olegna
-
- Offline
- Sehr aktiv
-
- Beiträge: 166
- Thanks: 1
Re: Re: Kündigungsschutz bei MdE
24 Apr. 2007 12:58
Hallo Roxanne,
natürlich ist niemand unkündbar...
bei groben Vergehen ( Tätlichkeit,Diebstahl) ist eine Kündigung auch
fristlos möglich...
auch als Betriebsrat oder mit Behindertenstatus.
Grüße Angelo
natürlich ist niemand unkündbar...
bei groben Vergehen ( Tätlichkeit,Diebstahl) ist eine Kündigung auch
fristlos möglich...
auch als Betriebsrat oder mit Behindertenstatus.
Grüße Angelo
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Rendering Error in layout Topic/Item/Message: The image file does not exist.. Please enable debug mode for more information.
- Hobbit
-
- Offline
- Hyperaktiv
-
- Beiträge: 695
- Thanks: 1
Re: Re: Kündigungsschutz bei MdE
24 Apr. 2007 15:34
Grundsätzlich ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass eine Schwerbehinderung (Du wirfst hier übrigens auch was durcheinander der Gdb (Grad der Behinderung) ist etwas völlig anderes als die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)) vor einer Kündigung schützt. Es ist lediglich so, dass eine Überprüfung durch das Integrationsamt (Ich weiß nicht, ob das in allen Bundesländern so heißt.) stattfindet. Wenn dieses zustimmt, kann man ganz normal gekündigt werden. Mir ist das bereits zweimal passiert.
Bei großen Betrieben, in denen das Kündigungschutzgesetz gilt, gilt bei betriebsbedingten Kündigungen übrigens § 1 des Kündigungsschutzgesetzes, in dem die Schwerbehinderung nur eins von vier Kriterien ist (Betriebszugehörigkeit, Alter, Versorgungspflichten und eben Behinderung). Diese vier Kriterien werden in der Praxis meist bepunktet, dh. gewichtet, und danach eine Rangliste erstellt, nach der entschieden wird, wen es erwischt. Hält der Arbeitgeber sich dabei an die gängige Rechtsprechung wird das Integrationsamt problemlos zustimmen.
Leider wissen auch viele Arbeitgeber nicht, dass es völlig unproblematisch ist, einen Schwerbehinderten loszuwerden, wenn man sich an die Regheln hält. Das verhindert oft die Einstellung eines eben solchen.
Ich wäre froh, wenn möglichst viele diesen verbreiteten Rechtsirrtum an möglichst vielen Stellen richtig stellen würden.
Gruß
joe
Bei großen Betrieben, in denen das Kündigungschutzgesetz gilt, gilt bei betriebsbedingten Kündigungen übrigens § 1 des Kündigungsschutzgesetzes, in dem die Schwerbehinderung nur eins von vier Kriterien ist (Betriebszugehörigkeit, Alter, Versorgungspflichten und eben Behinderung). Diese vier Kriterien werden in der Praxis meist bepunktet, dh. gewichtet, und danach eine Rangliste erstellt, nach der entschieden wird, wen es erwischt. Hält der Arbeitgeber sich dabei an die gängige Rechtsprechung wird das Integrationsamt problemlos zustimmen.
Leider wissen auch viele Arbeitgeber nicht, dass es völlig unproblematisch ist, einen Schwerbehinderten loszuwerden, wenn man sich an die Regheln hält. Das verhindert oft die Einstellung eines eben solchen.
Ich wäre froh, wenn möglichst viele diesen verbreiteten Rechtsirrtum an möglichst vielen Stellen richtig stellen würden.
Gruß
joe
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Anonym
-
Autor
- Noch wenige Beiträge
-
- Thanks: 0
Re: Re: Kündigungsschutz bei MdE
24 Apr. 2007 17:01
Das stimmt so nicht, ich hatte einen schwerbehinderten Mitarbeiter, der seine Aufgaben nicht richtig erfüllte, der also schlichtweg schlecht arbeitete. Und dem hat man auch gekündigt, nachdem ich den Vertretern des Landschaftsverband die Lage erläutert hatte.
Narrenfreiheit haben auch Schwerbehinderte nicht
Narrenfreiheit haben auch Schwerbehinderte nicht
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Anonym
-
Autor
- Noch wenige Beiträge
-
- Thanks: 0
Re: Re: Kündigungsschutz bei MdE
24 Apr. 2007 20:21
Hallo Roxanne,
ich war 9 Jahre Betriebsratsvorsitzende und kann dir bestätigen, dass auch Schwerbehinderte kündbar sind. Allerdings muß da zuerst der Betriebsrat zustimmen und der Arbeitgeber muß sich die Zustimmung vom Integrationsamt einholen.
Gruß
Ellen
ich war 9 Jahre Betriebsratsvorsitzende und kann dir bestätigen, dass auch Schwerbehinderte kündbar sind. Allerdings muß da zuerst der Betriebsrat zustimmen und der Arbeitgeber muß sich die Zustimmung vom Integrationsamt einholen.
Gruß
Ellen
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- olegna
-
- Offline
- Sehr aktiv
-
- Beiträge: 166
- Thanks: 1
Re: Re: Kündigungsschutz bei MdE
24 Apr. 2007 20:25
Was ich mit meinem Posting meinte,
wenn jemand über 10 - 20 Jahre in einem Betrieb seine Arbeitskraft eingebracht hat, und nun durch seine Chronische Krankheit und der dadurch verbundenen Fehltage( Kranktage )in die schußlinie gerät,
müß ein Arbeitgeber schon gute gründe haben um Ihn zu kündigen.
Natürlich ist eine Kündigung immer möglich,das ist mir auch klar,
aber ein Betriebsrat wird einer Kündigung hier nicht vorschnell zustimmen.
wenn jemand über 10 - 20 Jahre in einem Betrieb seine Arbeitskraft eingebracht hat, und nun durch seine Chronische Krankheit und der dadurch verbundenen Fehltage( Kranktage )in die schußlinie gerät,
müß ein Arbeitgeber schon gute gründe haben um Ihn zu kündigen.
Natürlich ist eine Kündigung immer möglich,das ist mir auch klar,
aber ein Betriebsrat wird einer Kündigung hier nicht vorschnell zustimmen.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Rendering Error in layout Topic/Item/Message: The image file does not exist.. Please enable debug mode for more information.
