Rechte Behinderter
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Rechte Behinderter
06 Okt. 2007 10:01
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob es für Patienten mit Schwerbeschädigten-Status - meine Frau ist außergewewöhnlich gehbehindert mit einem Behindertengrad von 90 % und ich selbst als Dialysepatient natürlich mit 100 % eingestuft - besondere Festlegungen im Mietrecht gibt.
Kann z. B . verlangt werden, dass wir eine umfangreiche Hausordnung mit Reinigung des Treppenhauses verlangt werden?
Muss im Winter der Schneeräumdienst ausgeführt werden oder können wir von diesen Arbeiten ganz oder teilweise befreit werden?
Für Euere Antworten bedanke ich mich schon voraus.
Viele Grüße von alfra
mich würde interessieren, ob es für Patienten mit Schwerbeschädigten-Status - meine Frau ist außergewewöhnlich gehbehindert mit einem Behindertengrad von 90 % und ich selbst als Dialysepatient natürlich mit 100 % eingestuft - besondere Festlegungen im Mietrecht gibt.
Kann z. B . verlangt werden, dass wir eine umfangreiche Hausordnung mit Reinigung des Treppenhauses verlangt werden?
Muss im Winter der Schneeräumdienst ausgeführt werden oder können wir von diesen Arbeiten ganz oder teilweise befreit werden?
Für Euere Antworten bedanke ich mich schon voraus.
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Re: Re: Rechte Behinderter
06 Okt. 2007 12:55
Ich denke das hättet ihr schriftlich mit dem Vermieter vereinbaren müssen denn man muss den Vermietern auch die Möglichkeiten geben euch nicht in die Wohnung zu lassen wenn ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht Schneeschippen könnt.
Ich denke mal ihr schafft es nicht Treppenhaus zu putzen und Schnee zu räumen ?
Wenn ihr das nicht macht is das ein Kündigungsgrund aber vllt macht das ja euer Vernieiter bzw ein Nachbar gegen Entlohnung für Euch
Ich denke mal ihr schafft es nicht Treppenhaus zu putzen und Schnee zu räumen ?
Wenn ihr das nicht macht is das ein Kündigungsgrund aber vllt macht das ja euer Vernieiter bzw ein Nachbar gegen Entlohnung für Euch
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Re: Re: Rechte Behinderter
06 Okt. 2007 13:33
Hallo alfra,
die Rechtssprechung geht davon aus, dass jemand, der seinen vertraglichen Pflichten - hierzu gehören auch Hausordungsdienste - nicht nachkommen kann (z. B. aus Gesundheits- oder Altersgründen), dafüpr Sorge tragen muß, dass diese erbracht werden. Dies kann z. B. durch Beauftragung einer dritten Person geschehen, die Kosten hierfür trägt aber der Mieter.
Die Schwerbehindertenregelungen haben auf das Privatrecht meistens keine Auswirkungen.
Gruß, Roxanne
die Rechtssprechung geht davon aus, dass jemand, der seinen vertraglichen Pflichten - hierzu gehören auch Hausordungsdienste - nicht nachkommen kann (z. B. aus Gesundheits- oder Altersgründen), dafüpr Sorge tragen muß, dass diese erbracht werden. Dies kann z. B. durch Beauftragung einer dritten Person geschehen, die Kosten hierfür trägt aber der Mieter.
Die Schwerbehindertenregelungen haben auf das Privatrecht meistens keine Auswirkungen.
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Re: Re: Rechte Behinderter
06 Okt. 2007 14:18
Hallo alfra,
ich arbeite bei einem kommunalen Wohnungsunternehmen und weiß von einem Mieter, der ebenfalls nicht seinen Reinigungspflichten nachkommen kann, da er querschnittsgelähmt ist und im Rollstuhl sitzt. Trotz Vollinvalidität ist er aber unserem Unternehmen gegenüber verpflichtet, seinen Pflichten nachzukommen. Da er dies faktisch aber nicht kann, wird immer wenn er dran ist ein Reinigungsunternehmen beauftragt. Die Kosten hierfür übernimmt das Amt für Grundsicherung, allerdings bekommt unser Miete auch Hilfe zum Lebensunterhalt von eben diesem Amt. Ob und wenn ja welche zusätzlichen Anträge für diese Kostenübernahme notwendig waren, weiß ich allerdings nicht.
Generell kann man sich von diesen Pflichten nicht entbinden lassen, da sie ... zumindest bei uns ... letztendlich ja auch vertraglich vereinbart worden sind. Bei Nicht-Einhaltung wird bei uns immer ein Unternehmen mit der Ausführung beauftragt, selbstverständlich zu Lasten des entsprechenden Mieters.
LG Ute
ich arbeite bei einem kommunalen Wohnungsunternehmen und weiß von einem Mieter, der ebenfalls nicht seinen Reinigungspflichten nachkommen kann, da er querschnittsgelähmt ist und im Rollstuhl sitzt. Trotz Vollinvalidität ist er aber unserem Unternehmen gegenüber verpflichtet, seinen Pflichten nachzukommen. Da er dies faktisch aber nicht kann, wird immer wenn er dran ist ein Reinigungsunternehmen beauftragt. Die Kosten hierfür übernimmt das Amt für Grundsicherung, allerdings bekommt unser Miete auch Hilfe zum Lebensunterhalt von eben diesem Amt. Ob und wenn ja welche zusätzlichen Anträge für diese Kostenübernahme notwendig waren, weiß ich allerdings nicht.
Generell kann man sich von diesen Pflichten nicht entbinden lassen, da sie ... zumindest bei uns ... letztendlich ja auch vertraglich vereinbart worden sind. Bei Nicht-Einhaltung wird bei uns immer ein Unternehmen mit der Ausführung beauftragt, selbstverständlich zu Lasten des entsprechenden Mieters.
LG Ute
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Re: Re: Rechte Behinderter
06 Okt. 2007 21:44
Roxanne und Ute haben recht. Ihr könnt entweder dritte beauftragen, sonst droht eine sog. ersatzvornahme durch den vermieter (zu eurer finz. belastung).
kaimana
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