Rentenrückerstattung
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Rentenrückerstattung
06 Feb. 2008 15:14
Guten Tag,
giebt es Info´s, Gerichtsurteile zur Rentenrückerstattung ?
Dialysepatienten, die voraussichtlich das 65. Lebensjahr nicht erreichen werden.
Gruss, Lebenssinn
giebt es Info´s, Gerichtsurteile zur Rentenrückerstattung ?
Dialysepatienten, die voraussichtlich das 65. Lebensjahr nicht erreichen werden.
Gruss, Lebenssinn
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- Limo
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Re: Re: Rentenrückerstattung
06 Feb. 2008 15:31
Hallo Lebenssinn,
klick doch mal hier , vielleicht hilft Dir das weiter. Wobei ich mich frage wer vorher weiß, das jemand nicht das 65. Geburtstag erreichen wird. grübel
Limo
klick doch mal hier , vielleicht hilft Dir das weiter. Wobei ich mich frage wer vorher weiß, das jemand nicht das 65. Geburtstag erreichen wird. grübel
Limo
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- caissa
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Re: Re: Rentenrückerstattung
06 Feb. 2008 19:43
Hallo Lebenssinn,
die Frage ist echt nicht leicht zu verstehen.
Meinst Du, dass es Beiträge zurück geben könnte, wenn man - nach Meinung der Ärzte - nur 50 oder so wird? Also Geld für den zurück, der bald stirbt?
Das sicher nicht, denn unter anderem die Tatsache, dass eine ganze Reihe Menschen sterben ohne Rente zu beziehen, ermöglicht die Finanzierung des Ganzen.
Da hätte ich jede Menge Kohle kriegen müssen, müsste ja schon 30 Jahre tot sein
.
Gruß an alle die trotzdem noch leben HD
die Frage ist echt nicht leicht zu verstehen.
Meinst Du, dass es Beiträge zurück geben könnte, wenn man - nach Meinung der Ärzte - nur 50 oder so wird? Also Geld für den zurück, der bald stirbt?
Das sicher nicht, denn unter anderem die Tatsache, dass eine ganze Reihe Menschen sterben ohne Rente zu beziehen, ermöglicht die Finanzierung des Ganzen.
Da hätte ich jede Menge Kohle kriegen müssen, müsste ja schon 30 Jahre tot sein
Gruß an alle die trotzdem noch leben HD
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- fabienne
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Re: Re: Rentenrückerstattung
06 Feb. 2008 22:47
Hallo!
Geht es Dir um das Thema Erwerbsminderungsrente, das längerer Zeit schon gerichtlich verhandelt wird? In dem Zusammenhang stand ja irgendwie im Raum, das Betroffene möglicherweise Nachzahlungen bekommen, wenn sie rechtsgültig Einspruch erhoben haben - so denn das letztgültige Urteil zu ihren Gunsten ausfällt.
Falls ja, wirst Du in älteren Forenbeiträgen Informationen dazu finden (erreichbar über die Suchfunktion). Aktuell ist auf der Startseite folgender Artikel zum Thema verknüpft: Zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten
Freundliche Grüße,
fabienne
Geht es Dir um das Thema Erwerbsminderungsrente, das längerer Zeit schon gerichtlich verhandelt wird? In dem Zusammenhang stand ja irgendwie im Raum, das Betroffene möglicherweise Nachzahlungen bekommen, wenn sie rechtsgültig Einspruch erhoben haben - so denn das letztgültige Urteil zu ihren Gunsten ausfällt.
Falls ja, wirst Du in älteren Forenbeiträgen Informationen dazu finden (erreichbar über die Suchfunktion). Aktuell ist auf der Startseite folgender Artikel zum Thema verknüpft: Zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten
Freundliche Grüße,
fabienne
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Re: Re: Rentenrückerstattung
07 Feb. 2008 20:24
Hallo lebenssinn,
also die gesetzliche Rentenversicherung kennt ja nun verschiedene Arten von Renten... Erwerbsminderungsrenten, verschiedene Altersrenten, Hinterbliebenenrenten.
Für die Rente mit 65 Jahren ist die allgemeine Wartezeit von mind. 60 Monate an Pflichtbeiträgen erforderlich. Wenn man diese Beiträge (60 Monate bereits angesammelt hat) kann man sich seine Beiträge NICHT auszahlen lassen. Die Rentenversicherung geht ja immer davon aus, dass man das 65. Lebensjahr erreicht oder aber der hinterbliebene Ehegatte oder ein Kind hat aus den Beiträgen dann einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Sollte man jedoch noch keine 60 Kalendermonate haben und es ist unwarscheinlich, dass man noch welche dazubekommt weil man z.B. Beamter geworden ist UND man hat aus den eingezahlten Beiträgen noch keine Leistung erhalten z.B. Rehamaßnahme durch den Rentenversicherungsträger besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erstattung zu stellen.
Entsprechende Vordrucke gibt es bei dem zuständigen Rententräger.
Eine Erstattung der Beiträge mit der Begründung, dass man das 65. Lebensjahr ggfs. nicht mehr erreicht und keine Angehörigen hat gibt es nicht.
Gruß
ladymaya
also die gesetzliche Rentenversicherung kennt ja nun verschiedene Arten von Renten... Erwerbsminderungsrenten, verschiedene Altersrenten, Hinterbliebenenrenten.
Für die Rente mit 65 Jahren ist die allgemeine Wartezeit von mind. 60 Monate an Pflichtbeiträgen erforderlich. Wenn man diese Beiträge (60 Monate bereits angesammelt hat) kann man sich seine Beiträge NICHT auszahlen lassen. Die Rentenversicherung geht ja immer davon aus, dass man das 65. Lebensjahr erreicht oder aber der hinterbliebene Ehegatte oder ein Kind hat aus den Beiträgen dann einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Sollte man jedoch noch keine 60 Kalendermonate haben und es ist unwarscheinlich, dass man noch welche dazubekommt weil man z.B. Beamter geworden ist UND man hat aus den eingezahlten Beiträgen noch keine Leistung erhalten z.B. Rehamaßnahme durch den Rentenversicherungsträger besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erstattung zu stellen.
Entsprechende Vordrucke gibt es bei dem zuständigen Rententräger.
Eine Erstattung der Beiträge mit der Begründung, dass man das 65. Lebensjahr ggfs. nicht mehr erreicht und keine Angehörigen hat gibt es nicht.
Gruß
ladymaya
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