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Frage zu Bewerbung


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Re: Re: Frage zu Bewerbung

04 März 2008 15:06
#
Hallo Elena,
ich hab seit 6 Monaten auch eine neue Stelle und muss gestehen, dass ich es anfangs verschwiegen habe. Ich hab erst, nachdem meine Probezeit abgelaufen und ich fest angestellt wurde gesagt, was Sache ist. Aber es war glücklicherweise kein Problem, weil meine Arbeit geschätzt wird und nicht, dass ich schwerbehindert bin.
ICh kann dir zwar leider nicht sagen, ob das der richtige Weg ist bzw war, aber ich denke, dass es auch sehr von deinem Chef abhängt und dem Verhältnis, das sich zwischen euch aufbaut, ob du es sagen kannst/willst oder nicht.
Liebe Grüße
Caro

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Re: Re: Frage zu Bewerbung

04 März 2008 17:37
#
Hallo Elena,

auch ich würde Dir - je nach Bereich - raten im Anschreiben/Lebenslauf noch nichts zu erwähnen (außer öD), im Bewerbungsgespräch, wenn Du das Gefühl hast, man sei an Dir interessiert, aber die Katze aus dem Sack zu lassen.

Bezüglich der Formulierungen im Zeugnis: Das könnte besser sein. So würde ich es als 3 lesen. Man muss aber auch da immer den Kontext kennen. In vielen kleinen Firmen wird die Zeugnissprache nicht so beherrscht und die Personalverantwortlichen wissen das auch. Außerdem ist oft wichtiger, was nicht da steht. Gehörte Umgang mit der Software denn zu Deinen Kernaufgaben? Wenn nein könnte das Loben dieser Tatsache ein Hinweis sein, dass Du anderes wichtigeres nicht hinbekommen hast. Wennn das andere wichtigere hingegen wieder (positiv) erwähnt wird, ist dieser Satz u.U. total unwichtig. Man könnte das jetzt iterativ weiter treiben. Letztendlich zählt das ganze Zeugnis, der Zusammenhang in dem es ausgestellt wurde und die Wichtigkeit dieser Position für die Beurteilung Deiner Eignung für die neue Stelle.

Gruß

joe

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Re: Re: Frage zu Bewerbung

05 März 2008 07:54
#
Na ja,
wie gesagt ich würde es nicht zu hoch hängen, zumal es für eine Tätigkeit als Mathematikerin (Du studierst doch Mathe, wenn ich mich recht erinnere?) ja nun nicht zentral ist, wie gut Du mit bestimmten Software-Produkten umgehen kannst. Ein beherrscht die eingesetzten EDV-Programme sehr gut .. wäre halt noch besser gewesen.

Gruß

joe

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Re: Re: Frage zu Bewerbung

06 März 2008 10:23
#
Mir ist auch aufgefallen, dass es nicht leicht ist, wie man es mit der Dialyse beim Arbeitgeber handhaben soll. Mir ist grad ein Job sprichwörtlich in die Hände gefallen. Soweit ich weiß, ist man bei einer Festanstellung sogar verpflichtet, seine Schwerbehinderung mitzuteilen, oder wie seht ihr das, bzw. wie sieht die Gesetzeslage aus?

Ich habe gerade einen Job über einen Kommilitonen bekommen und war auch erstmal unsicher, wie ich das nahe bringen soll. weil es für mich die erste Erfahrung war, seit ich dialysiere. Anfangs hatte ich erstmal nichts gesagt. Da mein Kommilitone wusste, dass ich dialysiere, hatte er das der Chefin vorher schon erzählt, was für mich nicht tragisch war. Später, als das Gespräch über die Arbeitsaufnahme kam (wurde vorher eingearbeitet), habe ich es auch nochmal erwähnt.

Und siehe da, sie hatten super Verständnis und keinerlei Probleme damit, weil sie von meiner Arbeit begeistert waren und mich wirklich haben wollten.

Ich denke, ich würde das nicht in die Bewerbung schreiben, es sei denn du bewirbst dich öffentlichen Dienst. Erst wenn ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde und das Gespräch harmonisch verläuft und ich merke, dass der Arbeitgeber von meinen Leistungen überzeugt ist, dann spreche ich es an.

Es ist wirklich nicht einfach, man muss ein wenig experimentieren und für mich war der Job eine gute Gelegenheit, das Ganze ein wenig auszutesten.

Grüße
Ibo

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Re: Re: Frage zu Bewerbung

10 März 2008 18:04
#
Dein AG darf dich Fristlos kündigen sofern du die Behinderung verschwiegen hast.

Es ist halt immer so ne Sache denn wenn man die Behinderung erst im Bewerbungsgespräch erwähnt könnte sichd as gegenüber überrumpelt fühlen andererseits hat man so eine Chance überhaupt erstmal zum Gespräch zu kommen denn der persönliche Eindruck is halt aussagekräftiger als das was auf dem Papier steht.

Ich habs mir angewöhnt es in mein Bewerbungsschreiben als letzten kleinen Absatz zu erwähnen und schreib auch immer dazu das sich durch diese Behinderung keinerlei Einschränkungen auf meine Arbeit auswirken.

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Re: Re: Frage zu Bewerbung

11 März 2008 18:15
#
Ich hatte es halt so gelernt das man eine Behinderung angeben muss

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Re: Re: Frage zu Bewerbung

02 Juni 2008 13:22
#
Hallo,
da ich gerade im Endstadium meines Betriebswirtes IHK bin und selber unzählige Bewerbung 2007 (200 Stück) hinter mir habe, meine Empfehlung.:

1. du bist nur auf anfrage verpflichtet eine Behinderung ab 50% anzugeben was meist in großen Firmen oder im öffentlichen dienst durch einen Personalfragebogen abgedeckt ist. Wer nicht Fragt braucht es auch nicht wissen.

Eine Schwangerschaft darf auch bei Anfrage belogen werden und verneint, eine Behinderung nicht, hat aber der Arbeitgeber nicht gefragt und erst später (egal ob während oder nach einer Probezeit) davon erfahren darf er dich deswegen nicht entlassen. so handhabt es das neue Diskriminierungsgesetz im Personalbereich. allerdings fällt den dann auch was anderes als Kündigungsgrund gerne ein.

2. im Zeugnis voll erfüllt ist ein glatter fünfer sollte aber auch auf das gesamte Zeugnis berücksichtigt werden.


Hoffe auch geholfen zu haben

Grüße Jen

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