Festlegung beim Grad der Behinderung

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Festlegung beim Grad der Behinderung

20 Nov. 2008 16:42
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Hallo zusammen!
Mein Vater ist seit April Dialysepatient. Er hat derzeit einen Schwerbehinderten-Grad von 80% . Bekommt man als D-Patient nicht automatisch dann 100% ???
Wir haben uns schon viel umgehört - überall gespaltene Meinungen...

Wer kann uns helfen??

Bitte meldet euch

Katharina

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Re: Re: Festlegung beim Grad der Behinderung

20 Nov. 2008 17:10
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Es gibt Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2, SGB IX) , die klar festlegen, dass die Notwendigkeit der Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren(z. B. Hämodialyse, Peritonealdialyse) einen GdB von 100 bedingen. (GdB/MdE-Tabelle, Punkt 26.12, SEite 89).

Ihr solltet einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Gruß

joe

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Re: Re: Festlegung beim Grad der Behinderung

21 Nov. 2008 12:23
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Das geht nicht automatisch, müsst iht neu beantragen . Woher sollen die Behörden von einer Verschlimmerung wissen?

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Re: Re:

24 Nov. 2008 10:14
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Das ist eine große Hilfe!!
Danke

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Re: Re:

24 Nov. 2008 10:16
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Danke schön für die ausführliche Antwort!

Es ist nämlich alles so irreführend!

Ich hoffe das hilft uns weiter!!!

Ich werde berichten!!! 1000 Dank!

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