Befreiung von Zuzahlung

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Befreiung von Zuzahlung

17 Feb. 2009 15:50
#
Hallo,
ich bin Dialysepatient und habe die Befreiung von Zuzahlungen bei meiner KK beantragt, welche mir nun den positiven Bescheid gegeben hat, dass sofern die Zuzahlungen 2% des Einkommens übersteigen, sie den Rest erstatten.

Gilt nicht die 1%-Grenze bei chronisch Erkrankten und weiss jemand wo im SGB das steht.

Ich bin sauer.

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

17 Feb. 2009 16:08
#
Hallo Jessica,
ja es gilt die 1% Regel. Leg einen Widerspruch ein. Laß dir von deinem Arzt die chronische Krankheit bestätigen. Nichts läuft ohne Antrag und Bestätigung.
Gruß Logika

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

17 Feb. 2009 16:33
#
Danke!
Weisst du zufällig wo das steht im Sozialgesetzbuch?

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

17 Feb. 2009 16:40
#
Und wann bekommt man denn überhaupt das Befreiungs-kreuzchen auf dem Rezept? Ich muss nun immer weiter sammeln und bekomme es dann erst danach erstattet. Ich versteh das nicht.

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

17 Feb. 2009 17:05
#
Spätestens wenn Du Deine 1% gezahlt hast musst Du für den Rest des Jahres freigestellt werden.
Wenn Dir bis nä. Woche sonst niemand den § nennt schau ich nächste Woche nach ind schreib es Dir. Hab das SGB leider nicht zu Hause. Lass Dich nicht abwimmeln und auf eine Jahresabrechnung verweisen. Als Dia-Patient kann man sich sonst die Medis nicht mehr leisten. Hartnäckig bleiben Pluri

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

17 Feb. 2009 19:54
#
Hallo Hati,
bin seit 1,5 Jahren an der Dialyse, das 1 Jahr zählt demnach also?

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

17 Feb. 2009 20:36
#
Meines Wissens reicht es sogar aus, wenn man jedes Quartal zwengs der gleichen Krankheit zum Arzt geht (so war es bei Freunden) oder wenn man den Schwerbehindertenausweis sogar ab 50% hat.
Den §§ habe ich leider auch nicht zu Hand, da meine juristischen Unterlagen alle in München ruhen!
Also Jessoica, lege bitte sofort Widerspruch ein.
kaimana

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

18 Feb. 2009 07:31
#
Die Regelung findet sich in § 62 Satz 1 SGB V.
Man braucht übrigens heutzutage keine Bücher mehr um etwas nachzuschlagen. Ich empfehle für Gestzestextes www.rechtliches.de , wo sich alle Bundesgesetze und viele Verordnungen recherchieren lassen. Für das KK-Recht konkret:
Liste SGB V

Gruß
joe

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

18 Feb. 2009 08:52
#
Ich hab grad bei meiner KK angerufen, die olle Tucke meinte ich hätte nicht den richtigen Antrag ausgefüllt ! Dabei war ich PERSÖNLICH bei ihr um alle Unterlagen abzugeben und habe extra gefragt, ob sie nun alles hat was sie braucht !

:-/

Wenn alle so arbeiten würden....

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

18 Feb. 2009 11:57
#
Hallo!

die KK hatte mir ein Formular für den Arzt zugeschickt (und tut es alle 3 jahre wieder), das er ausfüllen muss.

Dieses Formular habe ich einmal beantragt, als die Regelung eingeführt worden ist (2004), der Arzt füllte es aus (bestätigte, daß mindestens 2 der 4 Kriterien für die gesetzlichen Definition chronisch krank erfüllt sind) und alljährlich beziehe ich mich beim Einreichen meiner Ausgaben auf dieses Schreiben. Ich finde es unbedacht (überflüssige Arbeit), wenn die Krankenversicherung bei diesem Krankeitsbild dem Arzt jedes Jahr neu den Papierkram abverlangt. Weniger als einmal im Quartal wird man auch im Falle einer Transplantierter kaum zum Arzt einbestellt werden, vermute ich.

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

18 Feb. 2009 15:11
#
Bin halt faul und wenn ich mein Buch hab brauch ich nicht recherchieren:-)

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

18 Feb. 2009 15:19
#
*fg* ich bräuchte mit nem buch glaub länger

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

18 Feb. 2009 15:21
#
Ist sowieseo Quatsch von einem Dialysepatienten einen Nachweis über eine schwere chronische, dauernd behandlungsbedürftige Krankheit zu verlangen. Das hab ich meiner Beihilfestelle mit dem Hinweis auf die dauernde Dia-Abrechnungen gleich im 2.Jahr abgewöhnt.
Wenn Du das sogar persönlich mit der Dame besprochen hast ist das ein starkes Stück. Sowieso können sie nicht auf ein bestimmtes Antragsformular pochen.
Schande über meine Kollegen bei der KK. :-/

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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung

19 Feb. 2009 14:40
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Hallo und dank an alle,
ich habe nun heute die mündliche Zusage über meine Befreiung bekommen!
Naja geht doch, man muss eben auch mal den Mund aufmachen ;-)

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