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erklärt die rechtliche Seite.
Ich bin bisher immer ganz gut damit gefahren, es im Vorstellungsgespräch zu erwähnen, wenn aufgrund des bisherigen Verlaufs klar war, dass der AG an mir interessiert war und aus meiner Biographie weiß, dass ich trotzdem voll leistungsfähig im Beruf bin und viele meiner gesunden Kollegen übertreffe.
Man muss bedenken, dass für den AG auch Vorteile entstehen (können), wenn er Schwerbehinderte einstellt.
Gruß
joe