Arbeitslosengeld I + Dialyse
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Arbeitslosengeld I + Dialyse
13 Jan. 2010 12:41
Kann man als Dialysepatient Arbeitslosengeld I beziehen?
Ist bei mir trotz Anspruchs abgelehnt worden. Habe jetzt meinen Job verloren und das Arbeitsamt lehnt Arbeitlosengeld I ab, da ich laut Arbeitsamtsarzt keine drei Stunden täglich arbeiten kann. Habe mich aber dem Arbeitsamt für die Dialysefreien Tage (Mo.Mi.Fr.) voll zur Verfügung gestellt.
Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
goldwing
Ist bei mir trotz Anspruchs abgelehnt worden. Habe jetzt meinen Job verloren und das Arbeitsamt lehnt Arbeitlosengeld I ab, da ich laut Arbeitsamtsarzt keine drei Stunden täglich arbeiten kann. Habe mich aber dem Arbeitsamt für die Dialysefreien Tage (Mo.Mi.Fr.) voll zur Verfügung gestellt.
Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
goldwing
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Re: Re: Arbeitslosengeld I + Dialyse
13 Jan. 2010 15:46
Hallo,
Anspruch auf ALG I besteht, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Der Knackpunkt bei Dir ist §119 V Satz 1 . Wenn der Arbeitsmediziner Dich für unter 3 h/tägl für auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar erklärt, erfüllst Du diese Voraussetzung nicht mehr und bist dementsprechend nicht leistungsberechtigt.
Du müsstest also die Einschätzung des Arbeitsmediziniers widerlegen bzw. widerlegen lassen. Andererseits kannst Du, wenn Du die anderen Voraussetzungen erfüllst (Anwartschaftzeiten) mit dem Gutachten des ärztlichen Dienstes zur Rentenversicherung marschieren und Antrag auf volle EU-Rente stellen. Ob Du das willst und dabei genug Geld rumkommt, musst Du entscheiden.
Grundsätzlich sollte es bei einigermaßen jungem Lebensalter und nur Dialyse ohne Begleiterkrankungen heute kein Problem mehr sein, den ärztlichen Dienst zu überzeugen, dass man voll arbeitsfähig ist.
HTH
joe
Anspruch auf ALG I besteht, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Der Knackpunkt bei Dir ist §119 V Satz 1 . Wenn der Arbeitsmediziner Dich für unter 3 h/tägl für auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar erklärt, erfüllst Du diese Voraussetzung nicht mehr und bist dementsprechend nicht leistungsberechtigt.
Du müsstest also die Einschätzung des Arbeitsmediziniers widerlegen bzw. widerlegen lassen. Andererseits kannst Du, wenn Du die anderen Voraussetzungen erfüllst (Anwartschaftzeiten) mit dem Gutachten des ärztlichen Dienstes zur Rentenversicherung marschieren und Antrag auf volle EU-Rente stellen. Ob Du das willst und dabei genug Geld rumkommt, musst Du entscheiden.
Grundsätzlich sollte es bei einigermaßen jungem Lebensalter und nur Dialyse ohne Begleiterkrankungen heute kein Problem mehr sein, den ärztlichen Dienst zu überzeugen, dass man voll arbeitsfähig ist.
HTH
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