Mehrbedarf gem. SGB
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Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 05:17Ich bin Erwerbsunfähigkeitsrentner und unter 65 Jahre mit Schwerbehinderung und Kennzeichen G
Als Dialysepatent sollte man ja auch kostenaufwendige Ernährung bedürfen, was im Absatz 5 des § erläutert ist!
Hat jemand hier schon mal diesen Mehrbedarf angemeldet und bekommen?
Werner
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- TalliaX
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 08:33Das Beantragen ist nur immer so eine Sache da man die ersten 100 mal gesagt bekommt ich nehme den Antrag garnicht erst an, wird eh abgelehnt. Aslo am besten per Einschreiben schicken dann müssen sie es Bearbeiten.
Hier mal ein Arztbericht :
www.kreis-soest.de/aha2/antraege/Beschei...rankenkostzulage.pdf
musst untern nur Kreis Soest durchstreichen und deine Stadt eintragen.
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- Mena
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 09:07nur mal so interessehalber...wie sieht denn kostenaufwendige Ernährung für Dialysepatienten aus, so daß ein finanzieller Mehrbedarf gerechtfertigt ist???
Gruß
Mena
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 09:33.wie sieht denn kostenaufwendige Ernährung für Dialysepatienten aus, so daß ein finanzieller Mehrbedarf gerechtfertig dieser Frage möchte ich mich anschliessen.
Zumal, auch hier in News schon Prof. Dr. Martin Kuhlmann mit seiner Arbeit zitiert wurde:
„Alte Zöpfe abschneiden – ‚Verzicht-Diät’ für Dialysepatienten nicht mehr zeitgemäß“.
[Newsletter – November 2009 Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.]
VG peter
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 09:54Mehrbedarf für wen? Reden wir hier von ALG2???
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 12:20Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- deejay
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 13:48Hast du eine spezielle Diät, welche du aus speziellen teuren Produkten erstellen musst?
Oder will hier jemand die Kuh die ihn am Leben hält zusätzlich melken? Sorry für so etwas habe ich kein Verständnis, zumal gerade die Diskussionen über die Kosten gerade für Dia-anwendungen laufen! -Kopfschüttel-
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 15:22um mich Eiweißreich zu ernähren heißt es in der Regel, das man auch Recht viel Fleisch isst, was ja bekanntlich ab und an mal sehr Teuer ist.
Zudem habe ICH noch eine Laktose und Glutenintolleranz. Milch kostet 1.59€/Liter Brot Stück 6€. Wenn man aber nur 426€ im Monat für Miete Essen Strom Uni etc. hat ist das Scheisse! Und für genau so Menschen wie mich gibt es dann einen Mehrbedarf, der bei mir immerhin 100€ ausmacht. Es ist also schon Sinnvoll wenn man diese Dinge in Anspruch nimmt, wenn man nicht anders kann. Wenn ich meinen Freund nicht hätte der mich öfters Durchfütter müsste ich jeden Tag 80 km zu nächsten Tafel fahren.
Und sofern Geierlein nur von einer kleinen Erwerbsminderungsrente lebt, und evtl. gerne auch eine Eiweißreiche kost zu sich nehmen möchte, warum nicht den Mehrbedarf beantragen?
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 20:04Werner
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 20:07Kuck doch mal nach unter:
www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/mehrbedarf.html
Werner
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
21 Juni 2010 20:12Daher habe ich mal gefragt wer Erfahrungen damit hat und was passiert prompt: es wird wieder persönlich oder zu ner Grundsatzdiskussion verwandelt.
Werner
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- deejay
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
22 Juni 2010 10:54Nur sollte man vorher überlegen und nachdenken, für mich klingt das nach:alles mitnehmen, schön dumm stellen - es wird schon klappen! Das ist genau die Philosophie die denen die es wirklich benötigen den Weg zu den Zuwendungen zum Spiessrutenlauf werden lassen. Das solltest du dir einfach mal überlegen!
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
22 Juni 2010 18:31Ich mach da keine Florida Manni Mitnahmeaktion, ich muss schon jeden Euro umdrehen. Erst wenn ich Altersrente bekomme bin ich mehr oder weniger aus dem Schneider!
Werner
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
22 Juni 2010 19:58Sorry das ich mit meinen 100% Schwerbeschädigung selbstständig bin und nicht dem Sozialstaat auf der Tasche liege! Ich kauf mir trotzdem kein 24€ Steak!
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- deejay
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
22 Juni 2010 20:01Einen Vorschlag, statt deiner Reisen kannst du ja deine Ernährung sponsoren lasse!
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
22 Juni 2010 22:41das ist mir en Tick zu polemisch und einfach.
Weder kräht hier jemand nach etwas, noch
sind die Überlegungen grundsätzlich verwerflich.
Ich fänds besser, wenn Du zu einer sachlicheren
Ebene zurückkommen kannst. Danke
Tina
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 01:24zum Glück sind die Zeiten, in denen ganze Wasserkästen, Haarwaschmittel etc. von den KK bezahlt wurden lange vorbei. Trinken und Haarewaschen muss nun wirklich jeder. Das ein Mehrbedarf für Ernährung anerkannt wird, hängt von Einkommensgrenzen ab - und das ist gut so. Essen muss auch jeder, fragt sich nur, ob er auch das für ihn Gesunde bezahlen kann. Im allgemeinen sehe ich auch keinen Mehrbedarf für Dialysepatienten; denn: Alles ist erlaubt! Man muss sich nur etwas mehr Gedanken und Mühe machen (auch der gesunde Gesundheitsbewusste isst sicher nicht gern aus der Dose und die Hartz IV-Familie mit mehreren Kindern würde auch gern ungespritztes Obst und Gemüse essen). Also, ich habe da nur begrenztes Verständnis, dass es die Anerkennung eines Mehrbedarfs gibt (auf welch´hohem Niveau leben wird hier!).
Da werden aber auch (von Gesetz her so vorgesehen) Schwimmkurse etc. bezahlt. Diese Leistungen nutzen selbstverständlich ausschließlich die Leute, die sowieso vorsorgen und auch alles selbst bezahlen würden.
Es wird halt Zeit, dass die KK wieder das wird, was sie war: Eine Kasse, die für Kranke zahlt (dann müssten die auch nicht oftmals um Leistungen kämpfen) - keine Kasse für Gesunde; denn das gesunde Leben müsste doch dem mündigen Bürger überlassen werden können?
Und zu Urlaub/Ferien - der tut jedem gut (ob er nun steuer- und sozialversicherungspflichtig arbeitet oder nicht) und erweitert den Horizont! Solange man hierzu keine Zuschüsse aus den Sozialkassen bekommt (?), sei es jedem gegönnt, wohlwissend, dass sich viele, viele gar keinen Urlaub/Ferien leisten können.
Will das Glück nach seinem Sinn Dir was Gutes schenken, sage Dank und nimm es hin ohne viel Bedenken!
Hat nicht jeder zumindest ein Büchlein/Broschüre zu Hause mit guten Tipps? Mit Ansprüchen stösst man von ganz allein auf Grenzen. Fragen sind jedoch erlaubt - auch wenn mancheiner nicht, aus welchen Gründen auch immer, auf den Gedanken käme, alles für sich selbst auszunutzen.
In der Hoffnung, alles wird für alle besser
trockengewicht
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 05:26Werner
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 05:32Komisch niemand ist auf den ersten Teil eingegangen den Mehrhbedarf von jungen Schwerbehinderten mit G! Eignet sich das nicht zum klugsch.....?
Werner
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 05:41Ich habe kein Steak für mich gefordert! Hört doch mit dem Scheiß auf -es geht nicht um mich - es ist ein Sachthema!
Aber egal was ich schreibe, es wird immer persönlich und zu ner Grundsatzdiskussion!
Im Übrigen ich habe ein langes Berufsleben gehabt und habe nie Sozialhilfe bekommen! Aber bei diesen Hilfen ist es ja so, dass die fast nie einer sagt was möglcih ist - im Regelfall leben wir mit Einschränkungen und manch einer würde sich sicherlich über solche Zuschüsse freuen! Daher meine Frage nach den Erfahrungen!
Werner
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 05:48Werner
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 08:05Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 09:22Es gibt hier genügend User, die sich nicht die Butter aufs Brot leisten können, gesundheitlich wirklich solche auf diese Sozialleistungen angewiesen sind, was bitte soll man diesen sagen? Man kann diese Leistungen beanspruchen, richtig, aber muss/braucht man diese auch? Das ist doch das eigentliche Thema! Werner ist nun mal eine Person die bewusst oder unbewusst immer wieder solche Reizthemen aufbringt. Warum? Langeweile, ist er unsensibel, oder einfach nur....
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- deejay
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 09:24Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 13:55Eigentlich logisch sagt die Rente doch, dass man gar nicht mehr arbeitet kann.
Werner
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 14:00Werner
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- Naya
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 18:43ich glaube du hast meinem Gefühl nach eh ein klein wenig nen Hals auf Geierlein. Ich denke in den Urlaub zufahren tut einfach der Seele gut und dabei finde ich es unwichtig ob Diapatient oder nicht und wenn man es gesponsert bekommt von Verwandten, Freunden oder Eltern umso besser.
Ich selber bekomme auch Erwebsunfahogkeitsrente und Aufstockung sozi und bekomme den Mehrbedaf. Fahre nicht in den Urlaub und drehe auch sonst den Dollar 5 mal um , muss ich mich deshalb jetzt schlecht fühlen, weil ich das in Anspruch nehme? Ich denke nicht. Ich bin auch nicht immer mit Geierlein, einer Meinung aber ich finde auch man sollte sachlich bleiben.
Nichts für ungut LG Naya
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
23 Juni 2010 23:06Werner
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
24 Juni 2010 10:09An alle die H4 beommen: Ja euch steht Mehrbedarf zu. 20% des Eckregelsatzes d.H.:
70-72 € pro monat.
Anbei ein Internes Rundschreiben der ARGE´n.
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
24 Juni 2010 11:15Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
25 Juni 2010 11:26scheinbar sehen sich fast alle hier gern im rampenlicht mit ihren wewehchen.
jeder hat´s mit dialyse nicht einfach.
Berechtigung des Mehrbdarf´s. man muss hartzIV bekommen oder sozialhilfe in irgendeiner form.
Eckregelsatz:359€/Person
Mehrbedarf
Wer kann Mehrbedarf beanspruchen?
Antwort: Geregelt ist dies in § 30 Abs. 1 - 5 SGB XII
1. § 30 Abs. 1 SGB XII:
a) Alte Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
b) Erwerbsunfähige i.S.d. gesetzlichen Rentenversicherung unter 65 Jahren soweit sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen
erhalten einen Mehrbedarf von 17 % des für den konkreten Leistungsberechtigten massgebenden Regelsatzes.
2. § 30 Abs. 2 SGB XII:
Schwangernen Frauen nach der 12. Schwangerschaftswoche steht ein Mehrbedarf von 17 % des für den konkreten Leistungsberechtigten massgebenden Regelsatzes zu.
3. § 30 Abs. 3 SGB XII:
Alleinerziehende Personen steht ein Mehrbedarf nach folgender Staffelung zu:
a) für ein Kind unter 7 Jahren oder für zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren 36 % des Eckregelsatzes
b) für jedes Kind, wenn die Voraussetzungen nach a) nicht vorliegen, 12 % des Eckrelsatzes, höchstens jedoch 60 % des Eckregelsatzes
4. § 30 Abs. 4 SGB XII:
Behinderten Menschen, denen Eingliederungshilfe nach § 54 Abs 1 S. 1 Nr. 1 - 3 SGB XII geleistet wird, steht ein Mehrbedarf von 35 % des massgeblichen Regelsatzes zu.
5. § 30 Abs. 5 SGB XII
Nach dieser Vorschrift wird ein Mehrbedarf für Menschen gewährt, die einer kostenaufwendige Ernährung bedürfen. Die Höhe bestimmt sich nach dem Einzelfall und ist auf Verlangen durch eine ärtzliche Bescheinigung zu belegen. Die Krankenkostzuschläge variieren etwa zwischen 20 und 100 Euro.
...also bekommste für´s merkzeichen G 61,03
und Mehrbedarf 71,80.
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Re: Re: Mehrbedarf gem. SGB
26 Juni 2010 14:44Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
