Kostenerstattung der Fahrten
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Kostenerstattung der Fahrten
21 Juni 2010 11:14
Hallo,
ich muss einmal im Monat nach Hann.Münden fahren, Hin- und Zurück sind das 50 Kilometer. Wisst Ihr, ob ich eine Kostenerstattung beantragen kann und wenn ja, bei wem?
LG, Chris
ich muss einmal im Monat nach Hann.Münden fahren, Hin- und Zurück sind das 50 Kilometer. Wisst Ihr, ob ich eine Kostenerstattung beantragen kann und wenn ja, bei wem?
LG, Chris
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Re: Re: Kostenerstattung der Fahrten
21 Juni 2010 12:31
Ja müssen sie erstatten, allerdings ziehen die die Zuzahlungseigenbeteiligung
von EUR 5,00 ab.
von EUR 5,00 ab.
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Re: Re: Kostenerstattung der Fahrten
21 Juni 2010 12:59
Hallo Monste,
wer erstattet die Kosten, das Dia-zentrum oder die Krankenkasse?
Gruß Chris.
wer erstattet die Kosten, das Dia-zentrum oder die Krankenkasse?
Gruß Chris.
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Re: Re: Kostenerstattung der Fahrten
21 Juni 2010 13:29
Die Krankenkasse!
Kannst formlos einreichen, brauchst aber ne Bestätigung von der TX.
lg Monster
Kannst formlos einreichen, brauchst aber ne Bestätigung von der TX.
lg Monster
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- Mena
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Re: Re: Kostenerstattung der Fahrten
21 Juni 2010 14:42
Hallo Chris,
also meine Krankenkasse unterscheidet strikt zwischen ambulanter und stationärer Behandlung (sofern es keine Dialysefahrten sind). Fahre ich z. B. nach Hann. Münden zur Transplantambulanz zum regulären Termin, dann bekomme ich keine Erstattung. Werde ich jedoch eine Nacht stationär aufgenommen, kann ich die Fahrtkosten bis auf die Eigenbeteiligung voll erstattet bekommen.
Sollte sich meine Krankenkasse irren, dann bitte ich um Aufklärung, denn das sind für mich immer so um die 200 km einfache Fahrt (und ich muss da ziemlich oft hin), da lohnt es sich schon auch drum zu kämpfen.
LG, Mena
also meine Krankenkasse unterscheidet strikt zwischen ambulanter und stationärer Behandlung (sofern es keine Dialysefahrten sind). Fahre ich z. B. nach Hann. Münden zur Transplantambulanz zum regulären Termin, dann bekomme ich keine Erstattung. Werde ich jedoch eine Nacht stationär aufgenommen, kann ich die Fahrtkosten bis auf die Eigenbeteiligung voll erstattet bekommen.
Sollte sich meine Krankenkasse irren, dann bitte ich um Aufklärung, denn das sind für mich immer so um die 200 km einfache Fahrt (und ich muss da ziemlich oft hin), da lohnt es sich schon auch drum zu kämpfen.
LG, Mena
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Re: Re: Kostenerstattung der Fahrten
21 Juni 2010 21:17
Mir sagte die Dame von der KK, dass auch Fahrten zur stationären Behandlung einer vom Arzt bescheinigten medizinischen Begründung bedürften. Ich muss diese Woche zu einer OP ins KH und muss das Taxi selbst bezahlen (habe einen Festpreis ausgehandelt), da kein medizinischer GRund vorliegt.
Da ich auch ziemlich oft in die TX-Ambulanz fahre (60 km), hebe ich alle Fahrscheine auf und lasse mir die Termine am Ende des Jahres von der Ambulanz bescheinigen. Dann kann man die Fahrtkosten als Außergewöhnliche Belastung beim FA angeben.
Ciao, Ulrike
Da ich auch ziemlich oft in die TX-Ambulanz fahre (60 km), hebe ich alle Fahrscheine auf und lasse mir die Termine am Ende des Jahres von der Ambulanz bescheinigen. Dann kann man die Fahrtkosten als Außergewöhnliche Belastung beim FA angeben.
Ciao, Ulrike
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- Mena
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Re: Re: Kostenerstattung der Fahrten
21 Juni 2010 21:53
Seufz, wenn diese lästige 5%-Hürde nicht wäre...[augenroll]
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- Uli
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Re: Re: Kostenerstattung der Fahrten
21 Juni 2010 22:26
Stimmt, Mena, da muss schon eine Menge zusammenkommen, aber es gibt ja Jahre, in denen man z.B. Lohnersatzleistungen erhält. Da kann es sich lohnen. Ansonsten schmeiße ich die aufghobenen Belege immer weg. Ulrike
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