Führerschein

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Führerschein

07 Apr. 2011 13:58
#
Hallo an Alle,

was Geierlein zum thema Führerschein im Forum Seelenspiegel schreibt stimmt so nicht ganz. Das hier besser passt schreibe ich ins Sozialrechtforum.
Maßgeblich ist die FeV mit ihren Anlagen.
In § 11 Abs 2 FeV heißt es:
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaub-nisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auf-lagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen.

In Anlage 4 heißt es dann bei Dialyse: Eignung ja, wenn keine Komplikationen oder Begleiterkrankungen.

Was Bedeutet das für uns??

1. Es liegt im Ermessen der Behörde ein Gutachten anzufordern, wir sind nicht automatisch als ungeeig-net eingestuft, im Gegenteil. Die Anlage 4 stuft den normalen Dialysepatienten als geeignet ein. Das mit der Analogie zu Fahren ohne Führerschein und Verlust des Versicherungsschutzes ist insoweit Quatsch und schürt nur unnötige Ängste. Also erst mal Ruhe bewahren, wenn nur Dialysepflicht besteht. Sind Komplikationen oder weitere Begleiterkrankungen vorhanden, kann es Sinn machen, vom Nephrologen ein formloses Gutachten bereit zu halten, nur zur Sicherheit. In diesem Falle müsste die Führerscheinbe-hörde den Einzelfall prüfen, dieser Prüfung würde ich aber bei positivem Votum des Nephrologen gelas-sen entgegen sehen.

2. Das oben gesagte gilt nur für die normalen Führerscheine, nicht für Berufskraftfahrer. Hier kann aber auch bei ständiger ärztlicher Betreuung etc. eine Eignung anerkannt werden. Aber auch hier gilt eben nicht, dass eine Eignung grundsätzlich ausgeschlossen sei. Hier ist immer der Einzelfall zu prüfen.

3. Transplantierte sind in beiden Fällen grundsätzlich nach Anlage 4 FeV als geeignet eingestuft, also auch hier dürfen die Alarmglocken aufhören zu läuten.

Sorry Geierlein, aber Deine Erkenntnisse beruhen nicht auf geltendem Recht, bzw. den juristischen Fi-nessen des Gesetzestextes. Klar dass bei deinen Zusatzkrankheiten, nachdem die Behörde davon erfahren hat geprüft wird, gibt das Gesetz auch her. Das aber bitte nicht verallgemeinern und unnötige Ängste schüren. Wir sind nicht alle gleich, diese Erkenntnis sollten wir uns immer wieder vor Augen halten.


Wers nachlesen will hier der link: bundesrecht.juris.de/fev_2010 .
relevant sind § 11 und Anlage 4

Gruß Parzival

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 16:29
#
Danke Parzival,

für deinen Threat, das berührt mich ungemein.

Ich glaube wenn es mir so schlecht gehen sollte das ich nicht mehr fahren kann

werde ich das auch nicht tun.

Liebe Grüße Birgit

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 17:00
#
Hallo parzival,
ich habe mit 18Jahren den Führerschein gemacht und kurz danach meinen Diabetes bekommen, einige Jahre später bin ich dialysepflichtig geworden. Ich bin immer Auto gefahren und ich werde aber auch bestimmt nicht zu einer Behörde rennen wie Geierlein und fragen, ob ich das darf! Ich kontrolliere meinen Blutzucker, dass alles in Ordnung ist und würde mich bestimmt nicht hinters Steuer setzen, wenn es mir schlecht geht und ich nicht bei der Sache bin. Ich habe auch Verantwortung für die anderen Verkehrsteilnehmer und dem- entsprechend benehme ich mich.
gru0 quetsch

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 19:03
#
Hallo parzival, vielen Dank für deine Bemühungen, dann brauchen wir nicht mehr nachzufragen.
LG Nikki

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 19:41
#
so wie du habe ich als jurist diese vorschrift auch immer gelesen und verstanden.
ich renne doch nicht zum amt und und bitte die mitarbeiter mir dort das leben schwer zu machen. wer das macht braucht sich wegen weitererkosten nicht aufzuregen.

ueberigens ist auch der gesuendeset fahrunfaehig, wenn er sich schlcht fuehlt und sollte das auto stehen lassen.
kaimana

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 19:41
#
Deshalb wollte ich ja nicht drüber diskutieren, der Text ist hier schon mal veröffentlicht worden und jeder kann sich seinen Reim drauf machen!

Meine Antworen waren nach besten Wissen und Gewissen und nach den Erfahrungen die ich nun seit knapp 4 Jahren damit habe.

Ich will niemanden Angst machen aber die Dame am Straßenverkehrsamt ist da sehr kategorisch und manchmal knallhart!

Und ich wurde gefragt warum ich ein Attest abgeben muss und das habe ich wahrheitsgemäß beantwortet!

Ich kenne 4 Leute die mitlerweile TX sind und in ihrer Dialysezeit das Taxifahren aufgeben mussten.

Werner

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 19:45
#
Quetsch! Ich bin nicht hingerannt, ich habe an verschiedenen Stellen Auskünfte einholen wollen und keine bekommen - dann kam die Falle mit dem Straßenverkehrsamt! Das ich das heute als Fehler ansehe habe ich schon gesagt!

Werner

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 19:46
#
Gelegentlich schnappt sie doch noch! [cool]

Aber ich sag nun kein Wort mehr zum Thema!

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 19:52
#
Nochmal Werner,

ich will Dir nicht unterstellen Du hättest die Unwahrheit gesagt - das ist sicer nicht dein Ding. Aber Du hast ganz bestimmte persönlniche Voraussetzungen, die m Rahmen der Ermessensausübung des Amtes nach Bekanntwerden deiner Erkrankungen die Forderung eines Attestes möglich machen.

Zu dem erwähnten Taxifahrer fehlen mir die Hintergrundinfos was er noch für Probleme hat, nach erfolgreicher TX ohne sonstige Erkrankungen ist er denfalls nach Gesetz geeignet ein Fahrzeug auch bruflich führen.

Dass Sachbearbeiter in Behörden auch mal Fehler machen ist ein weitere Punkt, dafür gibt es dann das Mittel des Widerspruchs. Ich habe mit meinen Sachbearbeitern in meinem Referat einer großen Behörde da auch manchmal Schwierigkeiten, wie sie aufund eines bestimmten Gesetzestextes zu einen negativen Vortum dem Bürger gegenüber kommen - das muss dan halt korrigiert werden.

Das Gesetz ist hier eindeutig - und berechtigt in deinem speziellen Fall leider dazu, von dir alle Jahre wieder ein Attest zu verlagen.

Das gilt aber eben nicht !!!!!!! für den 0815 Dialysepatient - und das dürften hier die meisten sein.
Deswegen nochmal meine Bitte an Dich:

Nicht deine spezielle Situation auf alle übertragen und damit unzulässig verallgemeinern. Das schürt Angst und auch Unmut dir gegenüber - und beides muss nicht sein, denn wie an anderer Stelle bereits gesagt Du bist persönlich ein netter Kerl.

Gruss Parzival

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 20:24
#
Geierlein, du mußt doch nun wissen, dass man ein Amt nie fragen kann, ohne dass die konkret wissen wollen, warum du fragst.
Auf der anderen Seite, wenn alle, die irgendwie lädiert sind(Bluthochdruck, Diabetes, Rheuma, Arthrose,usw) nicht mehr fahren dürften, wären die Straßen leer. Und die , die trotz Grippe oder Kopfweh und Kopfschmerztabletten auf den Straßen rumkurven was ist mit denen?
Und wieso sollten Dialysepatienten, denen es gut geht nicht fahren dürfen? Für Körperbehinderte werden sogar Autos komplett umgerüstet
Geierlein, du mußt dir eines merken:

schlafende Hunde und Behörden weckt man nicht !!!!!
gruß quetsch

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Re: Re: Führerschein

07 Apr. 2011 20:37
#
Geierlein, ich muß dir nochmal antworten, wenn du Taxi fährst, brauchst du eine Personenbeförderung und das ist etwas anderes, denn du bist dann für deine Fahrgäste verantwortlich und sie sind dir ausgeliefert. Wenn du ein Diabetiker bist, der nicht auf sich achtet, möchte ich nicht gerade von dir während eines Unterzuckers gegen die Wand gefahren werden. Wäre der Taxifahrer ein Dialysepatient, der gerade überwässert ist und das Kalium ihm die Muskeln lähmt, möchte ich auch nicht von ihm gefahren werden. Und um solche Situationen von vorneherein zu vermeiden, müssen solche Personen zum Amtsarzt oder werden gleich abgelehnt, was ich völlig richtig finde.
quetsch

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Re: Re: Führerschein

08 Apr. 2011 07:42
#
nun muss ich auch mal meinen senf dazugeben
ich bin schon 10 jahre an der dia und fahre immer noch bus, auto u. motorrad
mit der genehmigung vom neph und amd
gruss klimmbim

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Re: Re: Führerschein

08 Apr. 2011 22:06
#
als unschuldslamm behauptest du keinem bloed anzureden, aber du machst es laufend. wehe wenn wer dir widerspricht. wer themen hier einbringt musst du mit anderen meinungen leben, auch wenn du es nicht kannst.

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Re: Re: Führerschein

09 Apr. 2011 21:26
#
Mein LG ist in 6 Jahren Dialyse immer Pkw, Motorrad und beruflich LKW (40 t) gefahren.
Da hat nie jemand was von nem Fahrverbot gesagt.

Geli

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Re: Re: Führerschein

11 Apr. 2011 16:07
#
ich muss aller 5 jahre meine Fahrerlaubnis neu beantragen ,wegen Personenbeförderungung, da gehe ich mit den Untersuchungsergebnis und der Genehmigung vom Neph. und AMD zur Führerscheinstelle. In dem Schreiben steht drin Dialysepatientund da gabs noch nie Ärger.
Gruss Klimmbim

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Re: Re: Führerschein

17 Apr. 2011 12:05
#
Hi Geli, habe Dein Thread erst gerade gelesen bin selbst fast 8 Jahre an der Dia gewesen und 40 to gefahren sofern die Dialysezeiten es zuließ.
Fährt Dein LG den jetzt auch noch? Habe schön öfters mal versucht einen gleichgesinnten was LKW angeht hier zu finden aber bis jetzt hat es leider nicht geklappt vielleicht ja auf diesem Weg.
Gruss Willi

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