Heimdialyse-Kostenübernahme Dialysezimmer

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Heimdialyse-Kostenübernahme Dialysezimmer

18 Aug. 2011 17:12
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Liebe Mitbetroffene,

ich habe hier vor einiger Zeit mal gelesen, dass jemand von Euch beim beantragen von ALG II das Dialysezimmer mit 15 m² extra berechnet bekam und dies auch so per Widerspruch /vor dem Sozialgericht bewilligt wurde. Gilt dies ausschliesslich für Hämodia? Ich mache derzeit PD, benötige dafür aber auch ein steriles Zimmer und den Platz zum Stellen der Lieferungen. Mir wurde kein Sonderplatzbedarf im Bescheid angerechnet. Meine diesbezügliche Erwähnung in der Antragsbegründung wurde im Bescheid überhaupt nicht mehr erwähnt.

Kann mir jemand dazu etwas genaueres sagen bzw. die Rechtsgrundlage nennen, denn mir steht nun ein ähnlicher Weg bevor :-(, ichh möchte dem RA mögliche Präzidensfälle nennen können, falls es solche gibt. das würde vieles leichter machen.

Herzlichen Dank!!
Stinchen

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Re: Re: Heimdialyse-Kostenübernahme Dialysezimmer

18 Aug. 2011 20:05
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Auch PD Patienten steht der Bedarf zu. Begründung: Die Lagerung von im schnitt 400-600 kg Dialysematerial und ein steril gehaltener separater Raum, zur Durchführung der Dialyse muss gegeben sein. Das wird in der Regel auch vorausgesetzt wenn man als PD Patient in Frage kommt. Einfach mal so einen Wisch vom Neph ausstellen lassen und dann nochmals Antrag einreichen. Bei Anträgen immer um Rechtskräftige Antwort beten und eine angemessene Bearbeitungsfrist setzen (bis zu 6 Wochen, danach Androhung einer Untätigkeitsklage). Das setzt die in der Regel unter druck.

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Re: Re: Heimdialyse-Kostenübernahme Dialysezimmer

18 Aug. 2011 20:54
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Super, vielen Dank für die schnelle Antwort! Kennst Du zufällig die gesetzliche Grundlage dafür, in welchem Gesetzestext dies geregelt ist? Ich bräuchte dringend einen Pragraphen und das Gesetzbuch, in dem das steht?! Herzlichen Dank!

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Re: Re: Heimdialyse-Kostenübernahme Dialysezimmer

19 Aug. 2011 12:23
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@Stinchen: Sch mal hier:
www.dialyse-online.de/Home/Bibliothek/Br...Dialyse-Soziales.pdf

Seite 11....

einen expliziten Gesetzestext gibt es wohl nicht. Wird in der Regel aber dem behinderungsbedingten Mehrbedarf zugeordnet. Und ist Fall abhängig.


@sabine: ich zumindest habe einen extra Raum für meine Dialyse. Zwingend nötig ist das wenn man mal ehrlich ist nicht. Das ganze hat 2 Gründe, da A: mein Freund nicht 24Stunden auf mein Diamaterial glotzen will, und B: weil ich den Raum auch als Arbeitsplatz nutzen kann.
Habe vor ca. 4-5 Monaten einen solchen Mehrbedarf als Wohnraum vor Gericht anerkannt bekommen, dabei ging es aber nicht um Zuschüsse im Sinne von ALGII sondern war ein (privat) Krieg wegen einer Eigenbedarfskündigung.

Ebenso wurden bei mir vor ca. 2 Jahren 15qm Mehrbedarf an Wohnfläche. bzw. Kosten für Miete, vom Wohngeld-Amt zugesichert. Das Wohngeld brauchte ich dann zum Glück doch nicht mehr.....

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