Parkausweis light
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Parkausweis light
19 Jan. 2012 15:13Die wussten auch sofort was gemeint ist, es wurde ein entprechender Antrag - der im Computersystem vorlag ausgefüllt und ich soll bald Bescheid bekommen - ich werde über das Ergebnis berichten!
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Re: Re: Parkausweis light
19 Jan. 2012 17:44Gibt es hier viel drüber zu lesen und sogar den link wo der Gesetzestext drin ist. Früher nur in manchen Bundesländern gültig - heute ein Bundesgesetz.
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Re: Re: Parkausweis light
19 Jan. 2012 19:29Hast Du hier mal nen Link dazu?
Gruss Edgar
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Re: Re: Parkausweis light
19 Jan. 2012 22:13Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Parkausweis light
20 Jan. 2012 04:51Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Parkausweis light
21 Jan. 2012 03:26Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Parkausweis light
24 Jan. 2012 11:25Denke kaum, das man diesen Vermerk B als normal kranker Dialysepatient erhält, bei dem nur die Nieren versagt haben.
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Re: Re: Parkausweis light
24 Jan. 2012 12:05Wieso bekommt jeder Dialysepatient das Merkzeichen G?
Ich z.B. habe es nicht bekommen.
Gibts es vllt. Neuerungen von den ich noch nichts weiß?
VG
Schwede
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Re: Re: Parkausweis light
25 Jan. 2012 06:22Und du hast G?Wozu dann n Parkausweis light?Dann kriegste doch n normalen..Versteh das alles hier irgendwie nicht.Dieser abgeschwächte Parkausweis setz auch Merkzeichen voraus.Ich war Diapatient,aber dadurch doch nich laufschwach.Dieser dämliche Schwerbehindertenausweis liegt...ich weiß icht mal wo.Ich nutz den nich...
Lieben Gruß Kerstin
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Re: Re: Parkausweis light
25 Jan. 2012 09:24es gibt da so eine schöne Broschüre:
Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) - Versorgungsmedizinische Grundsätze
Herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hierin ist festgehalten im Teil D unter Merkzeichen
1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)
....Auch bei anderen inneren Leiden mit einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit, z.B. chronische Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie, sind die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen.
D.h., jeder chronische Dialysepatient, der regelmäßig Epo-Gaben erhält, die ja die Blutarmut verringern sollen, hat grundsätzlich einen Anspruch auf dieses Merkzeichen G.
Ich selbst hab das erst im Oktober 2011 zufällig erfahren, gleich einen Änderungsantrag bei meinem Versorgungsamt gestellt auf Zuerkennung des Merkzeichens G, mit meinem behandelnden Arzt dann entsprechend gesprochen, wegen der Anämie usw., der hat entsprechend dem Versorgungsamt geantwortet und drei Wochen später kam ein neuer Bescheid mit dem Merkzeichen G, voilà.
Das Gesetz, auf das sich die Versorgungsmedizinverordnung bezieht, ist
Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) vom 10.12.2008
Die Publikation, in der es steht ist:
Bundesminnisterium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion, 53107 Bonn, Stand: Januar 2009
Best.-Nr. K 710, Tel.: 0180- 5151510
Email: info@bmas.bund.de,
Internet: www.bmas.de
Hoffe, geholfen zu haben.
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Re: Re: Parkausweis light
25 Jan. 2012 10:10leider stimmt das so nicht. Der orangene Ausweis bekommt man mit G und B:
Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis
Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch den orangenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:
?schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
?schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
?schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
?schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Grüßle
Olli
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Re: Re: Parkausweis light
25 Jan. 2012 16:39Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Parkausweis light
25 Jan. 2012 21:37Meine Idee das Ding wieder zu fordern war: die Aktenlage beim Versorgungsamt ist mind. 5 Jahre alt und hat mit dem augenblicklichen Status kaum was zu tun. Daher sollte die augenblickiche Behinderung bewertet werden und nicht die Aktenlage von 2005, aufgrund der das 2 x abgeschmettert wurde!
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Re: Re: Parkausweis light
26 Jan. 2012 06:59Damit wrd dann nur das nächste Problem auf Dich zukommen. Die Behindertenparkplätze sind oft von Lieferfahrzeugen zugeparkt. Und da sie extra breit sind (1,5 fach breiter) stellt sich oft ein ganz Schlauer dazwischen, dass der Behinderte seine Autotür nicht mehr weit genug aufkriegt.
LG, beri
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Re: Re: Parkausweis light
26 Jan. 2012 17:09Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Parkausweis light
26 Jan. 2012 18:21beri
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Re: Re: Parkausweis light
26 Jan. 2012 19:43Nein, für diese leichteren Fälle ist ja der light Parkausweis gedacht und das würde mir reichen!
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