nahtlosigkeitsgeld
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nahtlosigkeitsgeld
20 Jan. 2012 12:24
hat von euch jemand erfahrung damit, bzw. es bekommen?
mein mann fällt aus dem bezug des krankengelds raus. eigentlich wollte er eine wiedereingliederung machen
und beim aa nachfragen, ob die die kosten auch mitgetragen werden.
von der vdk haben wir die info bekommen, dass das nahtlosigkeitsgeld wohl in ganz seltenen fällen bezahlt wird.
ihm wurde geraten, wenn die zeiten bei der rentenkasse geklärt sind, so schnell wie möglich eu-rente zu beantragen.
mein mann fällt aus dem bezug des krankengelds raus. eigentlich wollte er eine wiedereingliederung machen
und beim aa nachfragen, ob die die kosten auch mitgetragen werden.
von der vdk haben wir die info bekommen, dass das nahtlosigkeitsgeld wohl in ganz seltenen fällen bezahlt wird.
ihm wurde geraten, wenn die zeiten bei der rentenkasse geklärt sind, so schnell wie möglich eu-rente zu beantragen.
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Re: Re: nahtlosigkeitsgeld
20 Jan. 2012 22:15
danke für deine antwort!
es scheint wohl nur so zu sein, egal was gemacht wird wiedereingliederung oder der antrag für die eu-rente, das arbeitsamt ist nicht sehr oft gewillt, das nahtlosigkeitsgeld zu zahlen.
es scheint wohl nur so zu sein, egal was gemacht wird wiedereingliederung oder der antrag für die eu-rente, das arbeitsamt ist nicht sehr oft gewillt, das nahtlosigkeitsgeld zu zahlen.
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Re: Re: nahtlosigkeitsgeld
27 Jan. 2012 15:04
Hallo,
ich kenne den Begriff Nahtlosigkeitsgeld nicht, aber wenn ich Deine Posts richtig interpretiere, steht Dein Mann noch im Arbeitsvertrag, ist dauerhaft AU und das Krankengeld ist ausgeflaufen. Dann steht ihm Arbeitslosengeld nach §25 SGB III zu. Voraussetzung ist allerdings wirklich, dass die Rentenversicherung die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit feststellt. Außerdem kann die Agenutr Deinen Mann dann zwingen, innerhakb eines Monats Antrag ausf Teilhabe am Arbeitsleben (=Berufliche Rehabilitation) stellen. Das macht aber bei einer mehr als 18 Monaten dauernden AU sowieso Sinn, wenn die Erwerbsminderungsrente vermieden werden soll. Schließlich ist kaum zu erwarten, dass der Gesundheitszustand plötzlich besser wird.
HTH
joe
ich kenne den Begriff Nahtlosigkeitsgeld nicht, aber wenn ich Deine Posts richtig interpretiere, steht Dein Mann noch im Arbeitsvertrag, ist dauerhaft AU und das Krankengeld ist ausgeflaufen. Dann steht ihm Arbeitslosengeld nach §25 SGB III zu. Voraussetzung ist allerdings wirklich, dass die Rentenversicherung die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit feststellt. Außerdem kann die Agenutr Deinen Mann dann zwingen, innerhakb eines Monats Antrag ausf Teilhabe am Arbeitsleben (=Berufliche Rehabilitation) stellen. Das macht aber bei einer mehr als 18 Monaten dauernden AU sowieso Sinn, wenn die Erwerbsminderungsrente vermieden werden soll. Schließlich ist kaum zu erwarten, dass der Gesundheitszustand plötzlich besser wird.
HTH
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Re: Re: nahtlosigkeitsgeld
27 Jan. 2012 21:36
Hallo karotte,
letztes Jahr hatte ich auch das Problem, das ich aus dem Krankengeldbezug rausgefallen bin-->nennt sich Aussteuerung
bevor dies geschieht ist es ratsam rechtzeitig Arbeitlosengeld I zu beantragen---hat nach anfänglichen Problemen wegen Fristwahrung auch gut geklappt.
Dabei wird man gefragt ob Rente oder eine REHA Maßnahme angestrebt werden soll, als eine REHA beantragt und dann eine Wiedereingliederung
über 4Monate mit anfänglich 2h, 3h, 4h und 6h.
In der Zeit war ich aber noch offizell bei meiner Firma angestelt.
Sollte Dein Mann Vielleicht auch so machen, war ganz gut sich wieder so langsam sich ans Arbeitleben zu gewöhnen.
gruß
califax (Frank)
letztes Jahr hatte ich auch das Problem, das ich aus dem Krankengeldbezug rausgefallen bin-->nennt sich Aussteuerung
bevor dies geschieht ist es ratsam rechtzeitig Arbeitlosengeld I zu beantragen---hat nach anfänglichen Problemen wegen Fristwahrung auch gut geklappt.
Dabei wird man gefragt ob Rente oder eine REHA Maßnahme angestrebt werden soll, als eine REHA beantragt und dann eine Wiedereingliederung
über 4Monate mit anfänglich 2h, 3h, 4h und 6h.
In der Zeit war ich aber noch offizell bei meiner Firma angestelt.
Sollte Dein Mann Vielleicht auch so machen, war ganz gut sich wieder so langsam sich ans Arbeitleben zu gewöhnen.
gruß
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Re: Re: nahtlosigkeitsgeld
16 Feb. 2012 20:40
hi,
die variante habe ich bis jetzt noch nicht gehört.
wie läuft das mit der reha+wiedereingliederung, bezahlt das dann der rententräger?
es wurde uns geraten, rente zu beantragen und das beim arbeitsamt nachzuweisen.
bei einer anfrage beim arbeitsamt, ob sie eine wiedereingliederung unterstützen, haben sie sich etwas blöd angestellt.
ich habe das auch schon von anderen seiten gehört, dass das dann so läuft, man bekommt 6 wochen geld, aber eigentlich steht man ja dem arbeistamarkt nicht zu verfügung und dann bekommt man vom aa gar kein geld mehr.
mein mann hat auch noch einen job, aber es ist fraglich, ob er jemals wieder vollzeit arbeiten kann.
gruß
karotte
die variante habe ich bis jetzt noch nicht gehört.
wie läuft das mit der reha+wiedereingliederung, bezahlt das dann der rententräger?
es wurde uns geraten, rente zu beantragen und das beim arbeitsamt nachzuweisen.
bei einer anfrage beim arbeitsamt, ob sie eine wiedereingliederung unterstützen, haben sie sich etwas blöd angestellt.
ich habe das auch schon von anderen seiten gehört, dass das dann so läuft, man bekommt 6 wochen geld, aber eigentlich steht man ja dem arbeistamarkt nicht zu verfügung und dann bekommt man vom aa gar kein geld mehr.
mein mann hat auch noch einen job, aber es ist fraglich, ob er jemals wieder vollzeit arbeiten kann.
gruß
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Re: Re: nahtlosigkeitsgeld
16 Feb. 2012 20:45
hi,
das verstehe ich nicht:
Außerdem kann die Agenutr Deinen Mann dann zwingen, innerhakb eines Monats Antrag ausf Teilhabe am Arbeitsleben (=Berufliche Rehabilitation) stellen
ist das auch möglich, wenn er schon rente beantragt hat?
eigentlich wollte er, das das aa ihn bei der wiedereingliederung unterstützt, da haben die sich aber total blöd angestellt und sich quergestellt.
deshlab hat er jetzt überlegt, eu-rente zu beantragen und nebenbei auf 400 euro basis zu arbeiten und wenn er merkt, dass es besser geht, dann nochmal mit dem rententräger zu reden.
gruß
karotte
das verstehe ich nicht:
Außerdem kann die Agenutr Deinen Mann dann zwingen, innerhakb eines Monats Antrag ausf Teilhabe am Arbeitsleben (=Berufliche Rehabilitation) stellen
ist das auch möglich, wenn er schon rente beantragt hat?
eigentlich wollte er, das das aa ihn bei der wiedereingliederung unterstützt, da haben die sich aber total blöd angestellt und sich quergestellt.
deshlab hat er jetzt überlegt, eu-rente zu beantragen und nebenbei auf 400 euro basis zu arbeiten und wenn er merkt, dass es besser geht, dann nochmal mit dem rententräger zu reden.
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