Leistungen zur Teilhabe ...


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Re: Re: Leistungen zur Teilhabe ...

15 Feb. 2012 14:24
#
Hallo Ulli,

ich habe das so gemacht. Da ich auch nicht mehr voll arbeiten kann, bin ich als erstes auf Teilzeit umgestiegen. Nach einiger Zeit musste ich dann feststellen, dass es mir immer noch zuviel ist. Ich habe dann bei der Rentenversicherungen einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt und auch bewilligt bekommen. Wenn ich das richtige verstehe, bist du auch im öffentl. Dienst. Auch die Zusatzversorgung zahlt auch noch einen Teil der Rente. Ich darf aber nicht mehr als 18 Stunden die Woche arbeiten. Aber mit der Rentenzahlung und der Zusatzrente habe ich fast das gleiche Gehalt, als würde ich Vollzeit arbeiten.

Frage doch mal bei der Rentenversicherung nach!

Liebe Grüße
Zauberfee

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Re: Re: Leistungen zur Teilhabe ...

15 Feb. 2012 16:41
#
Hallo Uli,

falls du es noch nicht getan hast, solltest du dich mit dem Schwerbehindertenbeauftragten in deiner Firma in Verbindung setzen. Das Integrationsamt bietet auch eine Menge Möglichkeiten, um als schwerbehinderter Mensch seinen Arbeitsplatz behalten zu können, zumindest aber sehr gute Beratung.

Alles Gute für dich,
Mena

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Re: Re: Leistungen zur Teilhabe ...

16 Feb. 2012 03:44
#
Hallo Uli,

soweit ich weis, gibt es von seiten des Amtes für Arbeitslosigkeitsverwaltung möglichkeiten gibt den Arbeitgeber beim einrichten eines Arbeitsplatzes für Schwerbehinderte finanziell zu helfen. Der Arbeitgeber muss es nur beantrahen. Dann können zum Teil (oder voll) die entsprechenden Einrichtungsgegenstände finanziert werden und auch teilweise der Lohn übernommen werden.

Es muss eben nur beantragt werden, wie ich meine bei der Schwerbehindertenabteilung eben beim genannten Amt.

Wenn auch der Lohzuschuss gewährt wird, ist das wohl zeitlich befristet. Der Arbeitgeber muss die Verwendung des HGeldes beim Amt abrechnen und beantragt dann neu.

Ich weis es von einer guten Freundin, die Schwerbehindert ist und bei der es seit ca. 10 Jahren so läuft.

Limo

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Re: Re: Leistungen zur Teilhabe ...

17 Feb. 2012 07:35
#
Hallo Ulli,

also ob der Grenzwert des Hinzuverdienstes bei EM-Rente bei 63 % weiss ich leider auch nicht. Auch im Internet sind die Aussagen für Laien sehr unverständlich. Ich würde daher raten, mal einen Rentenberater zu fragen. Vielleicht wirst du ja schlauer. Schau’ mal hier nach:
rente-rentenberater.de/20111205416/rente...erbsminderungsrenten

Liebe Grüße
Zauberfee

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Re: Re: Leistungen zur Teilhabe ...

18 Feb. 2012 05:37
#
Hallo Uli,

die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten sind gesetzlich geregelt. Da ich eine 100% EM-Rente beziehe, beläuft sich meine Hinzuverdienstgrenze bei 400,00€ / Monat.

Bei teilweiser EM-Rente ist diese Grenze sicherlich niedriger. Meines Wissens nach hat die Art Deiner vorherigen Beschäftigung sowie Dein normales Arbeitsentgeld keinen Einfluss auf die Höhe der Zuverdienstgrenze, da sie ja, wie bereits erwähnt, gesetzlich festgelegt wird. Das Gesetz wird sicherlich nicht auf jeden FEinzelfall eingehen können.

Limo

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Re: Re: Leistungen zur Teilhabe ...

18 Feb. 2012 22:56
#
Hallo Uli,

vermutlich ist die Idee mit dem VdK die Richtige in der Situation. Die haben Ahnung und können wohl eher neutral beraten als es die Rentenversicherungsträger tun würden.

Limo

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Re: Re: Leistungen zur Teilhabe ...

06 März 2012 17:41
#
Hallo,

Die Hinzuverdienstgrenzen werden für jeden Erwerbsminderungsrentner individuell ermittelt; sie sind unter anderem von Ihren in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielten Bruttoarbeitsverdiensten abhängig. Ihre Rentenversicherung gibt Ihnen hierzu gern Auskunft.

Zu finden unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/Share...50#doc30418bodyText3

D.h., wenn Du in den 3 Jahren vor Eintritt sehr gut verdienst hast, darfst Du auch entsprechend mehr hinzuverdienen.
Ist halt bei jedem teilweisen Erwerbsminderungsrenter ganz individuell. Wenn Du den Rentenantrag stellst, wird Dir
gleich schon der Betrag genannt.

Gruß,

Dancer

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