Hinzuverdienstgrenze

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Hinzuverdienstgrenze

27 Juni 2012 17:02
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Hallo Leute,

kann mir jemand von Euch sagen, ob bei der Hinzuverdienstgrenze für die Ewerbsminderungsrente auch der Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen zu berücksichtigen ist?
Ich habe immer gedacht ich läge unter der Grenze... bis heute, da kam ein Brief von der Renteversicherung. Mein Gehalt liegt ünter der Grenze, aber mit den vermögenswirksamen Leistungen bin ich monatliche rd. 2,--EUR über der Grenze und soll nun die Hälfte (!) der in 2011 bezogene Rente zurückzahlen.

Hat schonmal jemand von Euch versucht, nachträglich auf Gehaltsanteile zu verzichten um wieder unter die Grenze zu kommen?

Viele Grüße von einer völlig zerknischten

Jette

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Re: Re: Hinzuverdienstgrenze

05 Juli 2012 17:41
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Hallo, ich bekomme auch EU Rente und arbeite nebenbei im Lager.
Die Grenze ist 400 €. Alles was drüber ist wird entsprechend auf die Rente
angerechnet. Bei der RV gibt es dafür extra Tabellen.
Grüße rako

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Re: Re: Hinzuverdienstgrenze

05 Juli 2012 18:08
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400€ darf man zur EU Rente monatlich dazuverdienen und 2x im Jahr darf man 800€ dazuverdienen.
Alles was darueber ist wird von der Rente abgezogen.

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Re: Re: Hinzuverdienstgrenze

06 Juli 2012 14:01
#
Hallo taffi,
Wieso das denn?
Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente, da ich hoechstens 3 Std. tgl. arbeiten kann. Aber ich bin ja nicht berufsunfaehig, nur weil man mal mehr arbeitet.

Michaela

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Re: Re: Hinzuverdienstgrenze

07 Juli 2012 01:45
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Hallo taffi,

eine Bekannte musste mal eine Prämie in Höhe von 750,00€ für langjährige hervorragende Arbeit als physikalisch-chemische Assistentin ablehnen. Ihre Rentenversiherung wollte eben wegen dieser Prämie dauerhaft an ihre Rente.


Limo

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Re: Re: Hinzuverdienstgrenze

07 Juli 2012 19:08
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Hallo,
aus Jettes Beitrag geht nicht hervor, ob sie eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt. Wer eine volle Rente (Arbeitsfähigkeit für max. 3 Stunden proTag) bekommt, darf 400€ monatlich hinuverdienen.

Sollte sie eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente (Arbeitsfähigkeit 4-6 Std. tgl.) beziehen, richtet sich die Hinzuverdienstgrenze nach ihrem letzten Verdienst vor Rentenbezug. Sie ist im Rentenbescheid individuell angegeben.

Wenn eine volle EU-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt (weil z.B. keine Teilzeitbeschäftigung am alten Arbeitspatz möglich ist) gelten wieder andere Richtlinien. Da würde ich mich mit dem Sachbarbeiter der Rentenversicherung kurzschließen.

Vorsicht ist auch geboten bei Arbeitszeiten, die die 3 bzw. 6 Stunden am Tag übersteigen. Es besteht die Gefahr,dass eine volle EU-Rente in eine Teilrente umgewandelt oder sogar der Bezug aberkannt wird. Wer 8 Stunden arbeitsfähig ist, bekommt auch keine Teilrente.

LG Ines

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