geringfügige beschäftigung

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geringfügige beschäftigung

12 Jan. 2015 19:02
#
Ich bin seit 2008 Dialysepatientin. Bis dahin war ich immer vollbeschäftigt. Seit 2009 bin ich in meiner alten Firma als geringfügig Beschäftigte eingestellt.
Allerdinds unregelmäßig; d.h. Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Stosszeiten im Sommer... Ich habe bisher keinen Urlaub bekommen, auch kein krankengeld nach einem schlimmen Autounfall. Ich bin mir nicht sicher, ob mir als EU-Rentner überhaupt diese Sozialleistungen zustehen. Mein AG ist sehr zugeknöpft.
Kann mir jemand von Euch helfen?

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Re: Re: geringfügige beschäftigung

13 Jan. 2015 14:35
#
Hallo,

eine geringfügige Beschäftigung ist soviel ich weiß, wie jedes andere Beschäftigungsverhältnis
anzusehen (Urlaubsanspruch, Krankheit...)
Auf der Seite Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es Broschüren,
vielleicht helfen diese weiter? Und sollte der Arbeitgeber weiter zugeknöpft
bleiben, kann ich nur zu Hilfestellung durch den VdK raten.
Lieben Gruß,
Martina

Lila schrieb:
> Ich bin seit 2008 Dialysepatientin. Bis dahin war
> ich immer vollbeschäftigt. Seit 2009 bin ich in
> meiner alten Firma als geringfügig Beschäftigte
> eingestellt.
> Allerdinds unregelmäßig; d.h. Urlaubs- und
> Krankheitsvertretung, Stosszeiten im Sommer... Ich
> habe bisher keinen Urlaub bekommen, auch kein
> krankengeld nach einem schlimmen Autounfall. Ich
> bin mir nicht sicher, ob mir als EU-Rentner
> überhaupt diese Sozialleistungen zustehen. Mein
> AG ist sehr zugeknöpft.
> Kann mir jemand von Euch helfen?

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Re: Re: geringfügige beschäftigung

13 Jan. 2015 23:08
#
Hallo Lila,
auch als geringfügige Beschäftigte hast du Anspruch auf Urlaub. Bei Arbeitstage, also 5-Tage Woche von Montag-Freitag steht dir ein gesetzlicher Urlaub von 20 Arbeitstage zu. Bei einer 6-Tage Woche von Montag-Samstag sind es 24 Werktage. Dann müsstest du noch 5 Tage Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderug dazu bekommen. Krankengeld wird genauso gewährt wie bei jedem anderen auch, es sei denn du wirst auf deine Grundkrankheit krank geschrieben, wenn du eine Rente bekommen solltest. Dann bekommst du darauf kein Krankengeld oder die Rente wird dir für die Zeit gekürzt.
Das sind die gesetzlichen Regelungen.

Gruß spaiky

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Re: Re: geringfügige beschäftigung

14 Jan. 2015 08:47
#
GuMo
ich arbeite auch auf Minijob Basis.
Für uns gelten die gleichen Rechte, wie für Vollzeitbeschäftigte. Wir sind durch unseren Minijob nicht weniger wert.
Wenn deine Kolleginnen Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld und Uralubsgeld bekommen, so steht es dir auch zu. 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub ebenfalls.

Du bist doch kein Sklave der verkauft werden kann.

Und wenn du eine volle EM Rente bekommst, dann bitte daran denken, das du nur 3 Stunden täglich arbeiten darfst.

Ich hoffe, das du den Mindestlohn bekommst

AllesGute

Michaela

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Re: Re: geringfügige beschäftigung

19 Jan. 2015 14:23
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Ich danke Euch erstmal ganz herzlich für Eure Hilfe!!

Mein Problem liegt bei geringf. Beschäftigung und gleichzeitiger EU-Rente. Da ist bezüglich der Urlaubsregelung schwer was herauszubekommen. Ich habe schon telefoniert mit dem Ministerium für Arbeit und Soz., mit dem VdK, mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Brandenburg. Morgen rufe ich noch das Integrationsamt Potsdam an. Es kann dir keiner eine hieb- und stichfeste Auskunft geben. 2012 gab es wohl ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht. Ich melde mich wieder

Danke, Lila

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