Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente
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Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente
09 Juli 2015 16:14
Hallo Leute,
kennt sich jemand mit dem Rentenrecht aus? Ich habe die volle und unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, diese wird nun aufgrund einer Beschäftigungsaufnahme und des Hinzuverdienstes eingestellt werden. Soweit so gut. Allerdings wäre die Frage, was passiert, wenn man nun doch z. B. nach 11 Monaten merkt, dass man keiner Beschäftigung nachgehen kann? Wird die Erwerbsunfähigkeitsrente problemlos weiter bezahlt oder wird dann erneut wieder der Anspruch überprüft? Ein Telefonat mit der Bearbeiterin ergab keine 100%ige Auskunft. Es hieß, dass wieder geprüft werden kann aber nicht muss. Einen Paragrafen oder sonstige Vorgaben konnte sie mir nicht nennen, denn genau die wären interessant, um den ganzen Prozess nachvollziehen zu können. Weiterhin frage ich mich, ob die Einzahlungen in die Rentenkasse, die ich jetzt durch meine Beschäftigung leisten werde, berücksichtig, falls ich wieder auf die Erwerbsunfähigkeitsrente angewiesen bin?
Und meine letzte Frage bezieht sich auf die Anforderung eines ärztlichen Befundberichtes. Diesen hat die BFA mit dem Bescheid über die Einstellung der Rente mitgeschickt. Das soll vom Nephrologen ausgefüllt werden. Die Bearbeiterin meinte, wenn der Nephrologe einträgt, dass ich weiterhin nur unter 3 Stunden arbeiten gehen kann, ist die Beschäftigung ein Risiko meinerseits, allerdings, wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so, dass wohl die Erwerbsunfähigkeitsrente problemlos und ohne Überprüfung fortgeführt werden kann, wenn der Nephrologe einträgt, dass nur unter 3 Stunden am Tag gearbeitet werden kann.
Hat hierzu jemand Erfahrungen? Ist es also sinnvoll, wenn der Arzt einträgt, dass ich eigentlich weiterhin gar nicht unter 3 Stunden arbeiten gehen kann? Über Feedback und evtl. hilfreiche Links danke ich euch.
kennt sich jemand mit dem Rentenrecht aus? Ich habe die volle und unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, diese wird nun aufgrund einer Beschäftigungsaufnahme und des Hinzuverdienstes eingestellt werden. Soweit so gut. Allerdings wäre die Frage, was passiert, wenn man nun doch z. B. nach 11 Monaten merkt, dass man keiner Beschäftigung nachgehen kann? Wird die Erwerbsunfähigkeitsrente problemlos weiter bezahlt oder wird dann erneut wieder der Anspruch überprüft? Ein Telefonat mit der Bearbeiterin ergab keine 100%ige Auskunft. Es hieß, dass wieder geprüft werden kann aber nicht muss. Einen Paragrafen oder sonstige Vorgaben konnte sie mir nicht nennen, denn genau die wären interessant, um den ganzen Prozess nachvollziehen zu können. Weiterhin frage ich mich, ob die Einzahlungen in die Rentenkasse, die ich jetzt durch meine Beschäftigung leisten werde, berücksichtig, falls ich wieder auf die Erwerbsunfähigkeitsrente angewiesen bin?
Und meine letzte Frage bezieht sich auf die Anforderung eines ärztlichen Befundberichtes. Diesen hat die BFA mit dem Bescheid über die Einstellung der Rente mitgeschickt. Das soll vom Nephrologen ausgefüllt werden. Die Bearbeiterin meinte, wenn der Nephrologe einträgt, dass ich weiterhin nur unter 3 Stunden arbeiten gehen kann, ist die Beschäftigung ein Risiko meinerseits, allerdings, wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so, dass wohl die Erwerbsunfähigkeitsrente problemlos und ohne Überprüfung fortgeführt werden kann, wenn der Nephrologe einträgt, dass nur unter 3 Stunden am Tag gearbeitet werden kann.
Hat hierzu jemand Erfahrungen? Ist es also sinnvoll, wenn der Arzt einträgt, dass ich eigentlich weiterhin gar nicht unter 3 Stunden arbeiten gehen kann? Über Feedback und evtl. hilfreiche Links danke ich euch.
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- Krischan
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Re: Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente
10 Juli 2015 23:29
Ich bin kein Rentenexperte, aber ich war in ähnlicher Situation. Allerdings ist das schon Jahre her und es könnte sich da auch etwas geändert haben.
Die Rente wurde immer für 2 Jahre befristet gewährt.
Das Arbeitsentgeld wurde insoweit angerechnet, das ab einem bestimmten Betrag 1/3 der Rente gestrichen, ab einen höheren Betrag 2/3 der Rente gekürzt wurden.
Bis € 400,- war ganz frei.
Als ich dann gar nicht mehr arbeiten konnte, habe ich das der Rentenversicherung mitgeteilt musste auch einen neuen Antrag ausfüllen. Der Anspruch wurde dann wohl auch wieder für 2 Jahre medizinisch überprüft. (Ich weis aber nicht mehr, ob die Verlängerung nicht sowieso gerade fällig war)
Bei den Anträgen wurde dann oft, aber nicht immer, auch ein externes Gutachten von einem Vertrauensarzt erstellt.
Aber als Dialysepatient war das nie ein Problem.
Irgendwann wurde mir dann mal auf Antrag die Rente auf unbestimmte Zeit gewährt, da eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr zu erwarten ist.
Trotzdem bekomme ich ab und an noch eine Anfrage der Rentenversicherung in dem mein Arzt bestätigen soll, das ich keiner Spontanheilung anheim gefallen bin
<
Die Paragrafen und die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen kannst Du hier nachlesen:
www.eurente.org
Die Rente wurde immer für 2 Jahre befristet gewährt.
Das Arbeitsentgeld wurde insoweit angerechnet, das ab einem bestimmten Betrag 1/3 der Rente gestrichen, ab einen höheren Betrag 2/3 der Rente gekürzt wurden.
Bis € 400,- war ganz frei.
Als ich dann gar nicht mehr arbeiten konnte, habe ich das der Rentenversicherung mitgeteilt musste auch einen neuen Antrag ausfüllen. Der Anspruch wurde dann wohl auch wieder für 2 Jahre medizinisch überprüft. (Ich weis aber nicht mehr, ob die Verlängerung nicht sowieso gerade fällig war)
Bei den Anträgen wurde dann oft, aber nicht immer, auch ein externes Gutachten von einem Vertrauensarzt erstellt.
Aber als Dialysepatient war das nie ein Problem.
Irgendwann wurde mir dann mal auf Antrag die Rente auf unbestimmte Zeit gewährt, da eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr zu erwarten ist.
Trotzdem bekomme ich ab und an noch eine Anfrage der Rentenversicherung in dem mein Arzt bestätigen soll, das ich keiner Spontanheilung anheim gefallen bin
<Die Paragrafen und die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen kannst Du hier nachlesen:
www.eurente.org
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- Cyrous
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Re: Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente
10 Juli 2015 23:52
Hallo Krischan,
danke für deine Einschätzung. Ich habe ja die unbefristete EU-Rente, bei mir wurde die ganzen Jahre nichts geprüft. Auch hatte ich immer gearbeitet und das der BFA mitgeteilt. Entweder wurde etwas von der Rente gestrichen oder gar nichts, wenn die Grenze von 450,-€ eingehalten wurde (vormals 400,-€).
Mich würde aber interessieren, was passiert, wenn jetzt die Rente komplett eingestellt wird, weil ich die Hinzuverdienstgrenze übersteige. Ich hatte heute mit meinem Nephrologen gesprochen und er sagte, aus ärztlicher Sicht sei ich nicht voll arbeitsfähig und das er das auch in dem Schreiben für die BFA dokumentieren wird.
danke für deine Einschätzung. Ich habe ja die unbefristete EU-Rente, bei mir wurde die ganzen Jahre nichts geprüft. Auch hatte ich immer gearbeitet und das der BFA mitgeteilt. Entweder wurde etwas von der Rente gestrichen oder gar nichts, wenn die Grenze von 450,-€ eingehalten wurde (vormals 400,-€).
Mich würde aber interessieren, was passiert, wenn jetzt die Rente komplett eingestellt wird, weil ich die Hinzuverdienstgrenze übersteige. Ich hatte heute mit meinem Nephrologen gesprochen und er sagte, aus ärztlicher Sicht sei ich nicht voll arbeitsfähig und das er das auch in dem Schreiben für die BFA dokumentieren wird.
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- Cyrous
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Re: Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente
12 Juli 2015 01:27
Hallo MaRIO,
du hast gar nicht mal so unrecht mit dem, was du schreibst. Und ehrlich gesagt, ist es auch keine einfache Entscheidung für mich gewesen, daher habe ich mich auch an euch gewendet, ich brauchte eine Einschätzung eurerseits.
Zu deiner Frage, wie man solchen Quatsch aufs Spiel setzen kann. Nun, wir teilen ja alle das gleiche Schicksal, daher wissen wir (hoffentlich) um diese Krankheit. Ich hoffe ja, dass ich nichts aufs Spiel setze, sondern das es sich zum Guten wendet. Ich habe damals die EU-R. erhalten, weil ich zu nichts mehr in der Lage war, nachdem ich mein Transplantat verloren hatte. Mittlerweile habe ich mein Studium abgeschlossen und eine völlig andere Qualifikation, die mir auch noch völlig andere Berufsmöglichkeiten eröffnen. Und jetzt habe ich die Chance erhalten, nach meinem Studium eine langfristige Anstellung zu erhalten und mich beruflich zu entwickeln. Es ist nicht bloß ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze, sondern eine unbefristete Festanstellung auf Vollzeit. Wie hättest du entschieden, wenn du diese Möglichkeit hättest?
Meine Sorge ist einfach, und hier bitte ich nicht um Verständnis, sondern ich setze voraus, dass die meisten das im Forum einschätzen können, dass in unvorhersehbarer Zeit wieder der Fall eintreten könnte, dass man zu nichts in der Lage ist und sich erst einmal wieder regenerieren muss. Und hier war meine einfache Frage, ob man problemlos wieder die EU-R. erhalten würde. Nach weiteren Gesprächen mit anderen Personen, stellte sich heraus, dass die EU-R., sofern man sie wieder fortführen würde, nicht neu berechnet wird. Sie könnte also, nach dem man sich einen Lebensstandard erarbeitet hat, viel zu niedrig sein. Alles nicht so einfach. Ich könnte natürlich nichts aufs Spiel setzen, weiterhin die EU-R. erhalten und dann? Aber mich würde mal ernsthaft deine Entscheidung interessieren.
Gruß
du hast gar nicht mal so unrecht mit dem, was du schreibst. Und ehrlich gesagt, ist es auch keine einfache Entscheidung für mich gewesen, daher habe ich mich auch an euch gewendet, ich brauchte eine Einschätzung eurerseits.
Zu deiner Frage, wie man solchen Quatsch aufs Spiel setzen kann. Nun, wir teilen ja alle das gleiche Schicksal, daher wissen wir (hoffentlich) um diese Krankheit. Ich hoffe ja, dass ich nichts aufs Spiel setze, sondern das es sich zum Guten wendet. Ich habe damals die EU-R. erhalten, weil ich zu nichts mehr in der Lage war, nachdem ich mein Transplantat verloren hatte. Mittlerweile habe ich mein Studium abgeschlossen und eine völlig andere Qualifikation, die mir auch noch völlig andere Berufsmöglichkeiten eröffnen. Und jetzt habe ich die Chance erhalten, nach meinem Studium eine langfristige Anstellung zu erhalten und mich beruflich zu entwickeln. Es ist nicht bloß ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze, sondern eine unbefristete Festanstellung auf Vollzeit. Wie hättest du entschieden, wenn du diese Möglichkeit hättest?
Meine Sorge ist einfach, und hier bitte ich nicht um Verständnis, sondern ich setze voraus, dass die meisten das im Forum einschätzen können, dass in unvorhersehbarer Zeit wieder der Fall eintreten könnte, dass man zu nichts in der Lage ist und sich erst einmal wieder regenerieren muss. Und hier war meine einfache Frage, ob man problemlos wieder die EU-R. erhalten würde. Nach weiteren Gesprächen mit anderen Personen, stellte sich heraus, dass die EU-R., sofern man sie wieder fortführen würde, nicht neu berechnet wird. Sie könnte also, nach dem man sich einen Lebensstandard erarbeitet hat, viel zu niedrig sein. Alles nicht so einfach. Ich könnte natürlich nichts aufs Spiel setzen, weiterhin die EU-R. erhalten und dann? Aber mich würde mal ernsthaft deine Entscheidung interessieren.
Gruß
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- Laphroaig
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Re: Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente
12 Juli 2015 17:02
Wieso schafft das ein Dialysepatient nur mit großer Anstrengung? Immer dieses Pauschale...
Ich ziehe die Vollzeit locker durch. hab die wenigsten fehltage (1).
Ich sehe eher das manche das nicht schaffen und manche aus Prinzip nicht Arbeiten können weil sie Krank sind. Krank fühle ich mich gerade mit der Bronchitis und sitze draußen im Regen mit Schirm beim Schach....
Soll er es ausprobieren und wenn es klappt umso besser.
Ich ziehe die Vollzeit locker durch. hab die wenigsten fehltage (1).
Ich sehe eher das manche das nicht schaffen und manche aus Prinzip nicht Arbeiten können weil sie Krank sind. Krank fühle ich mich gerade mit der Bronchitis und sitze draußen im Regen mit Schirm beim Schach....
Soll er es ausprobieren und wenn es klappt umso besser.
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- Limo
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Re: Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente
18 Juli 2015 03:20
Hallo Laphroaig,
wenn auch wieder einmal etwas verspätet, stimme ich Dir doch zu.
1. sind die Menschen nun mal verschieden und können daher schon mal nicht pauschal alle über einen Kamm ........
2. sind nicht alle Tätigkeiten für den Körper gleich anstrengend.
3. gibt es z. B. Leute die zu Hause dialysieren und das auch noch täglich für 2 oder 3 Stunden machen und am Wochenende vielleicht etwas länger. Wichtig ist letztlich das Resultat, also Dialysequalität, die Blutwerte und die Lebensqualität.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Fall der Fälle bei Rückkehr zur Rente keine Neuberechnung erfolgen solle vielleicht aber sehr viel genauer etc.
Bei der Rentenberechnung wird natürlich dann auch Dein neues Einkommen berücksichtigt. Vermutlich müsste es schon ziemlich hoch sein damit es zu einem echt spürbaren Effekt bei der Rentenhöhe kommt.
Das Alles kann Dir aber vermutlich nur ein kompetenter Rentenberater erklären.
Abschliessend eine Verständnisfrage von mir, damit ich nicht durcheinander komme. Ich dachte immer, dass es früher die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU - Rente) gab und es inzwischen seit nun schon etlichen Jahren die Erwerbsminderungsrente (EM - Rente) gibt.
Allen Alles Gute und gaaanz viel Rente wünscht
Limo
wenn auch wieder einmal etwas verspätet, stimme ich Dir doch zu.
1. sind die Menschen nun mal verschieden und können daher schon mal nicht pauschal alle über einen Kamm ........
2. sind nicht alle Tätigkeiten für den Körper gleich anstrengend.
3. gibt es z. B. Leute die zu Hause dialysieren und das auch noch täglich für 2 oder 3 Stunden machen und am Wochenende vielleicht etwas länger. Wichtig ist letztlich das Resultat, also Dialysequalität, die Blutwerte und die Lebensqualität.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Fall der Fälle bei Rückkehr zur Rente keine Neuberechnung erfolgen solle vielleicht aber sehr viel genauer etc.
Bei der Rentenberechnung wird natürlich dann auch Dein neues Einkommen berücksichtigt. Vermutlich müsste es schon ziemlich hoch sein damit es zu einem echt spürbaren Effekt bei der Rentenhöhe kommt.
Das Alles kann Dir aber vermutlich nur ein kompetenter Rentenberater erklären.
Abschliessend eine Verständnisfrage von mir, damit ich nicht durcheinander komme. Ich dachte immer, dass es früher die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU - Rente) gab und es inzwischen seit nun schon etlichen Jahren die Erwerbsminderungsrente (EM - Rente) gibt.
Allen Alles Gute und gaaanz viel Rente wünscht
Limo
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- Cyrous
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Re: Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente
24 Juli 2015 00:54
Hallo Limo,
ich hatte die volle und unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Nun wird sie komplett eingestellt, Arzt hat ein Formular ausgefüllt, welches mir von der BFA zugesendet wurde.
Ich finde derartige Diskussionen interessant, bei der man von sich auf andere schließt. Ich glaube, ich war auch mal so. Es sollte jeder so entscheiden, wie er es für richtig hält. Wenn jemand meint, er kann die volle Leistung bei voller Dialysezeit bringen, warum nicht. Andere aber sind wiederum körperlich gar nicht in der Lage, weil sie sich danach dermaßen kaputt fühlen, dass sie sich einfach nur hinlegen wollen. Ich kenne beide Seiten und momentan fühle ich mich fit und gestärkt, ich weiß aber, dass sich das jederzeit radikal ändern kann. Und genau das ist meine größte Sorge. Aber diese Sorge soll mich nicht daran hindern, es trotzdem zu versuchen und genau das ist meine Entscheidung.
Es kann ja z. B. passieren, dass man stationär liegen muss, da kommt man schon mal auf mehr als einen Fehltag im Jahr.
ich hatte die volle und unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Nun wird sie komplett eingestellt, Arzt hat ein Formular ausgefüllt, welches mir von der BFA zugesendet wurde.
Ich finde derartige Diskussionen interessant, bei der man von sich auf andere schließt. Ich glaube, ich war auch mal so. Es sollte jeder so entscheiden, wie er es für richtig hält. Wenn jemand meint, er kann die volle Leistung bei voller Dialysezeit bringen, warum nicht. Andere aber sind wiederum körperlich gar nicht in der Lage, weil sie sich danach dermaßen kaputt fühlen, dass sie sich einfach nur hinlegen wollen. Ich kenne beide Seiten und momentan fühle ich mich fit und gestärkt, ich weiß aber, dass sich das jederzeit radikal ändern kann. Und genau das ist meine größte Sorge. Aber diese Sorge soll mich nicht daran hindern, es trotzdem zu versuchen und genau das ist meine Entscheidung.
Es kann ja z. B. passieren, dass man stationär liegen muss, da kommt man schon mal auf mehr als einen Fehltag im Jahr.
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