Privat zuzahlen.
- Krischan
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Privat zuzahlen.
18 Feb. 2022 23:15
Hallo,
In letzter Zeit habe ich immer wieder erleben müssen, das man als Kassenpatient ewig lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin in Kauf nehmen muss.
Freunde, die privat versichert sind, kennen das Problem nicht,
Aufgrund der höheren Honorare arbeiten manche Fachärzte nur noch ein bis zwei mal die Woche für Kassenpatienten und ansonsten nur für privat.
Nun meine Frage: Kann man als Kassenpatient die Kassenleistung in Anspruch nehmen und die Differenz zum Honorar für Privatpatienten aus eigener Tasche zuzahlen ?
Oder geht das nur wenn man das gesamte Honorar dann als Selbstzahler übernimmt.
Im Krankenhaus habe ich schon mal € 150,- täglich zugezahlt um ein Einzelzimmer zu bekommen.
Das war notwendig, weil ich in dem 3 Bett Zimmer psychologisch so belastet war, das ich kaum eine Nacht geschlafen habe und am Tage 14 Stunden durch den Dauerbesuch eines türkischen Mitpatienten auch nie zur Ruhe kam.
Eventuell würde ich auch bei Ärzten zuzahlen um einen zeitnahen Termin oder eine bessere Behandlung zu erhalten. Allerdings sollte sich meine Krankenkasse schon auch daran beteiligen mit den bei ihr üblichen Sätzen .
Kennt sich da jemand aus ?
In letzter Zeit habe ich immer wieder erleben müssen, das man als Kassenpatient ewig lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin in Kauf nehmen muss.
Freunde, die privat versichert sind, kennen das Problem nicht,
Aufgrund der höheren Honorare arbeiten manche Fachärzte nur noch ein bis zwei mal die Woche für Kassenpatienten und ansonsten nur für privat.
Nun meine Frage: Kann man als Kassenpatient die Kassenleistung in Anspruch nehmen und die Differenz zum Honorar für Privatpatienten aus eigener Tasche zuzahlen ?
Oder geht das nur wenn man das gesamte Honorar dann als Selbstzahler übernimmt.
Im Krankenhaus habe ich schon mal € 150,- täglich zugezahlt um ein Einzelzimmer zu bekommen.
Das war notwendig, weil ich in dem 3 Bett Zimmer psychologisch so belastet war, das ich kaum eine Nacht geschlafen habe und am Tage 14 Stunden durch den Dauerbesuch eines türkischen Mitpatienten auch nie zur Ruhe kam.
Eventuell würde ich auch bei Ärzten zuzahlen um einen zeitnahen Termin oder eine bessere Behandlung zu erhalten. Allerdings sollte sich meine Krankenkasse schon auch daran beteiligen mit den bei ihr üblichen Sätzen .
Kennt sich da jemand aus ?
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- Christian
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Re: Privat zuzahlen.
19 Feb. 2022 04:15 - 19 Feb. 2022 05:12
Hiho,
Bei den meisten österreichischen Krankenkassen wäre es z.B. so, dass bei Wahlärzten nur 50-80% der Kassenpauschale erstattet wird. Wird in Deutschland ähnlich sein - ein klarer finanzieller Verlust auf Patientenseite.
lg
Chris
Bei den meisten österreichischen Krankenkassen wäre es z.B. so, dass bei Wahlärzten nur 50-80% der Kassenpauschale erstattet wird. Wird in Deutschland ähnlich sein - ein klarer finanzieller Verlust auf Patientenseite.
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- Krischan
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Re: Privat zuzahlen.
02 Nov. 2022 23:09
Also in Deutschland hat man freie Ärztewahl.Die Kassen zahlen überall den gleichen Betrag auch wenn man 50km anreisen muss (Dies natürlich auf eigene Kosten)
Es geht aber nicht um die Wahl des Arztes, sondern um die Zuzahlung für Privatleistungen.
Es geht aber nicht um die Wahl des Arztes, sondern um die Zuzahlung für Privatleistungen.
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Re: Privat zuzahlen.
03 Nov. 2022 03:42 - 03 Nov. 2022 03:46
In Österreich gibt es keine freie Arztwahl, das hat mir mein Arzt erklärt ist ein Mythos.
Wenn ein Notfalls....naja so schlimm muss es nichtmal sein, sagen wir, wenn ein medizinischer Bedarf besteht, kann dich der nächste verfügbare Arzt der die Behandlung durchführen kann auch dazu zwingen, wenn eine Ablehnung als selbstschädigendes Verhalten ausgelegt werden kann.
z.B. ein Patient hat einen Blutdruck von 200/120.
Dann hat er keine freie Wahl ob er vom nächstbesten Arzt Blutdrucksenker verpasst bekommt - die bekommt er und aus. Wenn er sich beschweren will, kann ers am Salzamt tun.
Ist in einem Spital bei ambulantem Aufenthalt auch eine Haftungsfrage. Der einzige Grund wieso der nächstbeste Arzt die Behandlung NICHT durchführen würde wäre, wenn der Patient die Haftung für seine Entscheidung unterschreibt. (Reverse)
lg
Chris
Wenn ein Notfalls....naja so schlimm muss es nichtmal sein, sagen wir, wenn ein medizinischer Bedarf besteht, kann dich der nächste verfügbare Arzt der die Behandlung durchführen kann auch dazu zwingen, wenn eine Ablehnung als selbstschädigendes Verhalten ausgelegt werden kann.
z.B. ein Patient hat einen Blutdruck von 200/120.
Dann hat er keine freie Wahl ob er vom nächstbesten Arzt Blutdrucksenker verpasst bekommt - die bekommt er und aus. Wenn er sich beschweren will, kann ers am Salzamt tun.
Ist in einem Spital bei ambulantem Aufenthalt auch eine Haftungsfrage. Der einzige Grund wieso der nächstbeste Arzt die Behandlung NICHT durchführen würde wäre, wenn der Patient die Haftung für seine Entscheidung unterschreibt. (Reverse)
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Chris
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- Llissy
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Re: Privat zuzahlen.
03 Nov. 2022 09:48
Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Als Beispiel,
In Österreich kann man sich nicht verschreibungspflichtige Medikamente verordnen lassen, in Deutschland nicht.
Deutschland hat wesentlich mehr Krankenkassen mit unterschiedlichen Leistungen.
Im Notfall wird man immer in das nächst gelegene Krankenhaus gebracht. Im Notfall!
Sonst gibt es im Gegensatz zu den Niederlanden in Deutschland die freie Arztwahl.
Um schneller einen Termin zu bekommen, gibt es die Möglichkeit über die Krankenkasse einen Facharzttermin zu buchen.
Da können allerdings weitere Wege anfallen.
Mit der privaten Zuzahlung kann auch die Krankenkasse Auskunft geben.
Llissy
In Österreich kann man sich nicht verschreibungspflichtige Medikamente verordnen lassen, in Deutschland nicht.
Deutschland hat wesentlich mehr Krankenkassen mit unterschiedlichen Leistungen.
Im Notfall wird man immer in das nächst gelegene Krankenhaus gebracht. Im Notfall!
Sonst gibt es im Gegensatz zu den Niederlanden in Deutschland die freie Arztwahl.
Um schneller einen Termin zu bekommen, gibt es die Möglichkeit über die Krankenkasse einen Facharzttermin zu buchen.
Da können allerdings weitere Wege anfallen.
Mit der privaten Zuzahlung kann auch die Krankenkasse Auskunft geben.
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- Llissy
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Re: Privat zuzahlen.
03 Nov. 2022 18:02
Ich habe noch einmal eine Freundin gefragt, die SOFA ist und in einer Krankenkasse arbeitet.
Für ein und dieselbe Leistung/Behandlung kann nicht zweimal abgerechnet werden.
Für ein und dieselbe Leistung/Behandlung kann nicht zweimal abgerechnet werden.
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- Krischan
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Re: Privat zuzahlen.
03 Nov. 2022 19:39 - 03 Nov. 2022 19:40
Vielen Dank für Eure Antworten.
Klar kann man für eine Leistung nur einmal bei der Kasse abrechnen.
Ich war heute beim Zahnarzt und bekomme Zahnersatz. Die Kasse zahlt ca 1000€, das ist die Gundversorgung.
Schlußendlich werder ich aber € 4000,- dazu zahlen müssen um was vernünftiges zu bekommen.
Das ist Problemlos möglich
Ich dachte, so ist es vielleicht auch bei anderen Ärtzten entsprechend möglich. Die rechnen mit der Krankenkasse nach den vereinbarten Sätzen ab und ich zahle die Differenz zu dem was bei Privatpatienten abgerechnet werden kann aus eigener Tasche.
Aber ich werde das nächste mal mit der KK besprechen, bzw mir von denen einen zeitnahen Termin besorgen lassen.
Hier gibt es z.B. eine Herzpraxis und ein Herzinstitut. Beides im selben Gebäude, beides die gleichen Ärzte.
Fast identische Webseiten
Das Herzinstitut ist allerdings nur für Privatpatienten.
Da die Ärzte soviel wie möglich Privatpatienten behandeln und das zeitnah, stehen sie halt für die Kassenpatienten nicht zur Verfügung.
Das führt dazu, das ich im Februar einen Termin zum Belastungs EKG im Juni bekommen habe.
Der Kardiologe, der früher 4 Tage die Woche unabhängig von der Krankenkasse zur Verfügung stand, ist jetzt von 4 Tagen 3 Tage nur für Privatpatienten.
Als chronisch Kranker, finde ich diese Entwicklung, die ich verstärkt so erst in den letzten 10 Jahren bemerkt habe natürlich äußerst belastend.
Vielen Dank an alle für die Antworten
Klar kann man für eine Leistung nur einmal bei der Kasse abrechnen.
Ich war heute beim Zahnarzt und bekomme Zahnersatz. Die Kasse zahlt ca 1000€, das ist die Gundversorgung.
Schlußendlich werder ich aber € 4000,- dazu zahlen müssen um was vernünftiges zu bekommen.
Das ist Problemlos möglich
Ich dachte, so ist es vielleicht auch bei anderen Ärtzten entsprechend möglich. Die rechnen mit der Krankenkasse nach den vereinbarten Sätzen ab und ich zahle die Differenz zu dem was bei Privatpatienten abgerechnet werden kann aus eigener Tasche.
Aber ich werde das nächste mal mit der KK besprechen, bzw mir von denen einen zeitnahen Termin besorgen lassen.
Hier gibt es z.B. eine Herzpraxis und ein Herzinstitut. Beides im selben Gebäude, beides die gleichen Ärzte.
Fast identische Webseiten
Das Herzinstitut ist allerdings nur für Privatpatienten.
Da die Ärzte soviel wie möglich Privatpatienten behandeln und das zeitnah, stehen sie halt für die Kassenpatienten nicht zur Verfügung.
Das führt dazu, das ich im Februar einen Termin zum Belastungs EKG im Juni bekommen habe.
Der Kardiologe, der früher 4 Tage die Woche unabhängig von der Krankenkasse zur Verfügung stand, ist jetzt von 4 Tagen 3 Tage nur für Privatpatienten.
Als chronisch Kranker, finde ich diese Entwicklung, die ich verstärkt so erst in den letzten 10 Jahren bemerkt habe natürlich äußerst belastend.
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- FarmerFiver
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Re: Privat zuzahlen.
08 Feb. 2023 22:07Wenn Du eine Überweisung hast, kannst Du dich an die Terminservicestelle der KVB wenden.Hallo,
In letzter Zeit habe ich immer wieder erleben müssen, das man als Kassenpatient ewig lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin in Kauf nehmen muss.
In manchen Fällen vielleicht, generell nichtNun meine Frage: Kann man als Kassenpatient die Kassenleistung in Anspruch nehmen und die Differenz zum Honorar für Privatpatienten aus eigener Tasche zuzahlen ?
"Danach besteht ein Kostenerstattungsanspruch nicht schon deshalb, weil die Krankenkasse dadurch, dass der Versicherte Leistungen außerhalb des Leistungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen hat, vermeintlich Aufwendungen anderer Art erspart; denn sonst könnte die krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung letztlich durch den Anspruch auf (teilweise) Kostenerstattung ohne Weiteres durchbrochen werden (vgl dazu zB BSGE 79, 125, 127 = SozR 3-2500 § 13 Nr 11 S 51; BSGE 80, 181, 182 = SozR 3-2500 § 13 Nr 14 S 69; BSGE 86, 66, 76 = SozR 3-2500 § 13 Nr 21 S 97 f mwN)."
B 1 KR 30/04 B vom 26.07.2004
Ein Einbettzimmer ist von vornherein keine Leistung der GKV.
Man beachte die "... krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung ..." Das Sozialgericht Düsseldorf erklärt die Motivation in S 9 KR 159/07 vom 19.05.2009 so "Denn das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung kann seine Aufgabe nur erfüllen, wenn die Personen und Einrichtungen, deren Hilfe sich die Krankenkasse bei der Erbringung der Leistungen bedient, von den Versicherten auch genügend in Anspruch genommen werden." Man glaubt an die Fließbandmedizin.
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