Die Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung 2008
Achtung - für alle Zahlen gilt: Mit Ausnahme der auf 355 Euro festgesetzten Hinzuverdienstgrenzen handelt es sich um allgemeine Hinzuverdienstgrenzen, bis zu denen mindestens hinzuverdient werden kann. Darüber hinaus gibt es individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die vom Entgelt der letzten Kalenderjahre abhängen. Daher ist eine individuelle Beratung unbedingt notwendig!