Zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten
Januar 2008: Bundessozialgericht über Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten uneins In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundessozialgericht zu den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten die Sicht der Rentenversicherungsträger unterstützt. In einem Urteil von Mai 2006 war zunächst davon ausgegangen worden, dass die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten unzulässig sind. Die neue Entscheidung des BSG von Januar 2008 sieht das aber anders.