Netzwerk für die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit
Plattform des Netzwerkes zur Diskussion um die Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten Der Sozialverband VdK Deutschland ist Mitglied eines Netzwerkes, das sich für die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit einsetzt. Die Mitglieder dieses Netzwerkes sprechen sich für die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit aus. Die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit hat Ausdruck in der Verfassung gefunden, die nach Artikel 95 Absatz 1 GG die Errichtung eines Bundessozialgerichts vorschreibt. Die bisherige Struktur der Instanzgerichte in den Ländern kommt diesem Auftrag nach.