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BGV warnt: Medikamente gegen Organabstoßung dürfen nicht leichtfertig ausgetauscht werden

Bonn (ots) - Viele Patienten bekommen die Gesundheitsreform direkt zu spüren, wenn sie für ihr Rezept nicht mehr das bekannte Medikament in der Apotheke erhalten. Mit Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung¹ zum 1. April 2008 kann nun auch bei Immunsuppressiva das Original gegen ein Nachahmerpräparat ausgetauscht werden.

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