Stellungnahme zur Methodik der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln

Bevor ein neues Arzneimittel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird, kann eine Kosten-Nutzen-Bewertung vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Auftrag gegeben werden. Mit Hilfe wissenschaftlicher Untersuchungen wird ein fairer Preis für innovative Arzneimittel ermittelt, der dem verbesserten Nutzen gegenüber bisherigen Arzneimitteln entspricht. Lesen Sie hier die Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zur Methodik dieser Bewertungen.

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