Nachzahlung bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung möglich
Der Sozialverband VdK rät einen Überpüfungsantrag zu stellen Wer eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zeitrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, die vor Mai 2007 verlängert wurde, könnte eventuell einen Anspruch auf eine Rentennachzahlung (und eventuell auch eine erhöhte Dauerrente) haben.