Behandeln gegen Vorkasse ist rechtswidrig

Gesetzlich Versicherte haben ein Recht darauf, beim Arzt kostenfrei behandelt zu werden Ein Arzt darf nicht im Voraus abkassieren. Fordert er seine Patienten auf, notwendige Behandlungen zu bezahlen, sollte man dieser Aufforderung nicht nachkommen. Das gilt vor allem im Zusammenhang mit dem derzeitigen Streit um die Ärztehonorare. Hat man als Patient erst einmal gezahlt, kann es passieren, dass die Krankenkasse die Kosten anschließend nicht erstattet.

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