Was ändert sich zum 1. Juli 2009?
Absenkung der Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung Hausarztmodelle Stärkung der Patientensicherheit durch neue Meldepflicht bei MRSA Erhöhung der Hilfen nach dem "Anti-D-Hilfegesetz" Aktualisierungen bei strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)