Damit der eigene Wille bis zuletzt zählt

Was geschieht, wenn man wegen Unfall oder Krankheit seinen Willen nicht mehr äußern kann? Seit 1. September 2009 sind die Patientenrechte durch ein neues Gesetz zu Patientenverfügungen gestärkt worden. Jeder Volljährige kann darin im Voraus festlegen, ob und wie er etwa bei schwerer Demenz, Koma, mehrfachem Organversagen oder schweren Hirnschädigungen ärztlich behandelt werden möchte.

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