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Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland zum Entwurf eines 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages

Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag (siehe ganz unten auf dieser Seite zum Herunterladen als PDF) sieht im Wesentlichen den Wechsel von der bisherigen geräteabhängigen Gebühr, gestaffelt nach Grundgebühr und Fernsehgebühr, hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte vor. Der endgültige Entwurf soll voraussichtlich im nächsten Jahr von den Landesparlamenten beschlossen werden. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird circa zwei Jahre benötigen, um die Umstellung organisatorisch umzusetzen. Bis Ende 2012 bleibt es bei der bisherigen Gebührenhöhe.

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