Arbeitsunfall bei der Pflege

Frau N. pflegt ihre Mutter. Als beide von einem Arztbesuch zurückkommen, fällt die Mutter und reißt die Tochter mit hinab. Diese bricht sich das linke Knie. Der Sozialverband VdK hat jetzt vor dem Bundessozialgericht klären lassen, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt. Die Richter bejahten dies, sodass der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband an die pflegende Angehörige zahlen muss (Aktenzeichen: B 2 U 6/10 R-E.G.).

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