Kommission Organtransplantation will neue Rechtsgrundlage zur Organspende erarbeiten

Berlin – Die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK) hat angekündigt, neue Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen zur Organspende auszuarbeiten. Dabei will das interdisziplinär besetzte Gremium vor allem die Wartelistenführung und die Organallokation in den Fokus stellen.

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