Transplanta­tionsgesetz: Montgomery warnt vor Staatsmedizin

Berlin – Die Empfehlung des Gesund­heits­ausschusses des Bundesrates, zukünftig sämtliche Richtlinien der Bundes­ärzte­kammer zur Organ­trans­plan­tation ein­schließlich der Richt­linien zur Hirntod­fest­stellung einem Geneh­mi­gungs­vorbehalt durch das Bundes­gesund­heits­minis­terium (BMG) zu unter­stellen, hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Mont­gomery, scharf kritisiert.

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